Stärkung der Polizei statt Bundeswehr im Inneren
GdP Bremen lehnt Übungen mit der Bundeswehr ab
Aufstockung des Polizei-Personals würde Debatte erübrigen
„Mit diesen Übungen soll der Einsatz der Bundeswehr im Inneren vorbereitet werden. Auch bei Terrorlagen ist es der polizeiliche Auftrag, die Straftäter unschädlich zu machen und einem rechtsstaatlichen Ermittlungsverfahren zuzuführen, insbesondere aus diesem Grund sind Szenarien eines gemeinsamen Häuserkampfes von Soldaten und Polizisten abzulehnen“, sagte Dierk Stahl.
Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) hat in diesem Zusammenhang ein detailliertes Positionspapier auf Bundesebene abgestimmt. Darin wird unter anderem gefordert:
Die GdP fordert vielmehr eine deutliche Aufstockung der Anzahl von Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten im Land Bremen. Die Aufstockung ist erforderlich, damit die Polizei ihren Aufgaben in der Strafverfolgung und Gefahrenabwehr und der Bewältigung von Großlagen, angepasst an die veränderte Sicherheitslage in Bremen, gerecht werden kann. Damit erübrigen sich Diskussionen um einen verfassungsrechtlich zumindest bedenklichen Einsatz der Bundeswehr im Inneren bei terroristischen oder anderen polizeilichen Großlagen.
Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) hat in diesem Zusammenhang ein detailliertes Positionspapier auf Bundesebene abgestimmt. Darin wird unter anderem gefordert:
- Kein Einsatz der Bundeswehr im Inneren
- Eine Unterstützung der Bundeswehr sollte auf die bewährte Amtshilfe bei Naturkatastrophen beschränkt bleiben
- Es sollten keine Großübungen von Polizei und Bundeswehr durchgeführt werden, bei denen der Bundeswehr polizeiliche Aufgaben übertragen werden und die geeignet sein könnten, die Bevölkerung zu beunruhigen
Die GdP fordert vielmehr eine deutliche Aufstockung der Anzahl von Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten im Land Bremen. Die Aufstockung ist erforderlich, damit die Polizei ihren Aufgaben in der Strafverfolgung und Gefahrenabwehr und der Bewältigung von Großlagen, angepasst an die veränderte Sicherheitslage in Bremen, gerecht werden kann. Damit erübrigen sich Diskussionen um einen verfassungsrechtlich zumindest bedenklichen Einsatz der Bundeswehr im Inneren bei terroristischen oder anderen polizeilichen Großlagen.