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„Lauschangriff“ vor dem Bundesverfassungsgericht

GdP: Akustische Wohnraumüberwachung hat sich bewährt – Freiberg fordert zusätzlich optische Beweissicherung

Berlin.

„Die akustische Beweissicherung hat sich bewährt und ist zu einem wichtigen Ermittlungsinstrument bei der Bekämpfung der organisierten Kriminalität geworden“, betont Konrad Freiberg, Bundesvorsitzender der Gewerkschaft der Polizei (GdP). Um die Bekämpfung der organisierten Kriminalität noch effektiver zu gestalten, müsse die technische Überwachung von Wohnungen um die optische Beweissicherung mit Videosystemen erweitert werden, forderte der GdP-Vorsitzende.

Polizeiexperten sei nicht verständlich, dass bislang auf dieses zusätzliche Instrument verzichtet werden müsse. So könnten beispielsweise Stimmen besser zugeordnet und die Beweiskraft der Ermittlungsergebnisse erhöht werden.

In erster Linie, so der GdP-Vorsitzende, stehe und falle die Bekämpfung des organisierten Verbrechens jedoch mit der Zahl der Ermittler. Freiberg: „Der kürzlich vom Bundesinnenminister verkündete Rückgang des organisierten Verbrechens täuscht über dessen wahre Dimension hinweg. Die niedrigere Zahl der OK-Verfahren ist vor allem auf den geringeren Einsatz von Ermittlern zurückzuführen.“ OK werde nicht weniger, sondern weniger bekämpft. Notwendiges Personal sei bei der Terrorismusbekämpfung, bei Großeinsätzen und einer Vielzahl weiterer zusätzlicher Aufgaben gebunden. „Permanente Stellenkürzungen tun ihr Übriges und lassen den verbliebenen OK-Ermittlern zu wenig Luft, um das organisierte Verbrechen stärker zu verfolgen“, kritisierte Freiberg.

Mit der Einführung des so genannten „Großen Lauschangriffs“ vor fünf Jahren hatten Kritiker einen Überwachungsstaat befürchtet. Die polizeiliche Praxis, so Freiberg, zeige ein realistischeres Bild: „Die akustische Wohnraumüberwachung wird nur in Einzelfällen und nach richterlicher Genehmigung eingesetzt. Die Polizei arbeitet in diesem sensiblen Bereich sehr verantwortungsbewusst.“ Das Bundesverfassungsgericht, so zeigt sich Freiberg überzeugt, werde die derzeitige gesetzliche Regelung als verfassungsgemäß bestätigen.
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