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26. Ordentlicher Bundeskongresses der Gewerkschaft der Polizei (GdP)

Flickenteppich entsorgen: GdP will Polizeigesetze, Dienstausweise und Polizeiausbildungen vereinheitlichen

Berlin.

Dem Flickenteppich polizeirechtlicher Regelungen hierzulande will die Gewerkschaft der Polizei (GdP) weiterhin ein bundesweit einheitliches Polizeigesetz entgegenstellen. Frisch aktualisierte Ländervarianten erschwerten jedoch den GdP-Vorstoß, räumte der GdP-Bundesvorsitzende Oliver Malchow ein.

"Nachbarschaftshilfe" hat permanent zugenommen

Die heterogene Ausprägung des Gefahrenabwehrrechts in den Ländern und dem Bund erschwere den länderübergreifenden Einsatz von Polizeibeamtinnen und Beamten erheblich. „Die Vorbereitung unserer Kolleginnen und Kollegen auf ein anderes Recht mag bei einer Ermittlungslage noch gut möglich sein, bei einer dringenden polizeilichen Lage kann das unter den Tisch fallen“, erklärte Malchow. Diese Form der „Nachbarschaftshilfe“ habe nach GdP-Informationen in den letzten Jahren deutlich zugenommen.

Es sei jedoch nicht sinnvoll, sich auf den kleinsten gemeinsamen polizeiaufgabenrechtlichen Nenner zu einigen. Auch wenn in einem Bundesland eine bestimmte Ermächtigungsgrundlage nicht benötigt werde, weil beispielsweise keine Außengrenze bestehen, sollte der Paragraf trotzdem in der dann für alle geltenden gesetzlichen Grundlage festgeschrieben sein.

Nach Auffassung der 255 Delegierten des 26. Ordentlichen GdP-Bundeskongresses, der zurzeit in Berlin stattfindet und noch bis Donnerstag, 29. November, andauert, soll auch ein einheitlicher, elektronisch nutzbarer Polizei-Dienstausweis eingeführt werden. Experten verwiesen auf die geringe Akzeptanz des aktuellen Ausweises. Zudem sei er nicht fälschungssicher. Kolleginnen und Kollegen hatten berichtet, dass sie beim Vorzeigen eines solchen antiquierten Dienstausweises gar nicht ernst genommen worden waren. Außerdem nutzten Straftäter Fälschungen, um als falsche Polizeibeamte Opfer zu betrügen und zu bestehlen. Ein modifizierter Ausweis könne zudem mit digitalen Funktionen sowie einem sicheren, Datenschutzerfordernissen gerecht werdenden Zugang zu IT-Systemen ausgestattet werden.

Weiterhin sprachen sich die Delegierten dafür uns, dass die Ausbildung von Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten kontinuierlich verbessert sowie durch die Schaffung bundesweiter Ausbildungsstandards vereinheitlicht wird. Dies sei erforderlich, um dem bundesweit hohen Qualitätsanspruch an Polizeiarbeit auch weiterhin gerecht werden zu können.
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