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26. Ordentlicher Bundeskongresses der Gewerkschaft der Polizei (GdP)

GdP in starkem DGB-Dachverbandverband festigt Polizei als elementaren und bürgernahen Teil der Gesellschaft

Berlin.

In Zeiten, in denen der soziale Zusammenhalt zu kippen droht, soziale Gerechtigkeit sich mehr und mehr im Verhältnis von arm zu reich definiert, in denen Rechtspopulismus und rechtes Gedankengut wieder Gehör finden, in denen Rechts- und Linksextremismus auf dem Vormarsch sind, Gewalt neue Dimensionen erfährt sowie die Idee eines gemeinsamen und friedlichen Europas in Gefahr ist, braucht es eine starke Gewerkschaftsbewegung mit einem starken Dachverband, unterstrichen die 254 Delegierten des 26. Ordentlichen Bundeskongresses der Gewerkschaft der Polizei (GdP) am Mittwoch in Berlin.

GdP steht für bürgerorientierte Polizei

Die GdP verstehe die Polizei nicht als Staat im Staate, sondern als elementaren Teil der Gesellschaft. Die GdP stehe für eine Bürgerpolizei. Die Delegierten wörtlich: „Mit unserer Mitgliedschaft im Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) vertreten wir die Werte und das Grundsatzprogramm des DGB gleichermaßen mit den deckungsgleichen Inhalten unserer Satzung.

Dies alles fußt auf den Grundwerten unseres demokratischen Rechtsstaates, der Grenzüberschreitungen nach demokratischen Grundprinzipien (Legislative – Exekutive – Judikative) reglementiert und sanktioniert. Die Polizei ist für die Einhaltung von Recht und Gesetz verantwortlich. Dazu gehört auch, dass unsere Kolleginnen und Kollegen als wertvoller Teil unserer Gesellschaft den Respekt und die Anerkennung erfahren, die sie verdienen.

Grundlage für die erfolgreiche Arbeit der Polizei muss eine entsprechende finanzielle Anerkennung, aber auch eine gesellschaftliche und rechtsstaatliche Anerkennung in Form von Schutz vor Angriffen und Beleidigungen sein. Die Unversehrtheit bei der Berufsausübung darf im Sinne guter Arbeit in keinem Fall infrage gestellt werden. Unbestritten ist dabei auch, dass alle Formen des zivilen Ungehorsams nicht zur Legalisierung von Gewalt gegen Rettungskräfte, Feuerwehrleute und Polizistinnen und Polizisten führen dürfen.“
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