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26. Ordentlicher Bundeskongresses der Gewerkschaft der Polizei (GdP):

Delegierte betonen: „Pflege muss von allen gelebt werden“

Berlin.

Umfangreiche sozialpolitische Verbesserungen bei der Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf fordern die 254 Delegierten des 26. Ordentlichen Bundeskongresses der Gewerkschaft der Polizei (GdP) am Mittwoch in Berlin. So soll ein novelliertes Pflegezeit- und Pflegestärkungsgesetz für pflegende Angehörige oder nahestehende Personen einen auf die Dauer der Pflege begrenzten Rechtsanspruch auf Teilzeit - über den bereits bestehenden Teilzeitanspruchs nach Paragraf 4 Absatz 1 Pflegezeitgesetz von sechs Monaten hinaus - vorhalten, der mit einem finanziellen Ausgleich und der Garantie auf Rückkehr zum Vollzeitarbeitsverhältnis verbunden ist.

Führung in Teilzeit muss forciert werden

Ebenso solle Erholungsurlaub zur Pflege gemäß dem Familienpflegezeitgesetz (FPfZG) angespart und verwendet werden können. Eine vergleichbare Regelung bestehe in Bund und Ländern bereits zur Betreuung von Kindern. In das neue Gesetz gehört den Delegierten zufolge auch das Recht, bis zu zehn Arbeitstagen jährlich der Arbeit ohne Vorankündigung fernbleiben zu können, wenn dies erforderlich ist, um pflegebedürftige nahe Angehörige in einer akut aufgetretenen Pflegesituation – analog des Pflegezeit und Familienpflegezeitgesetz für Tarifbeschäftigte – zu pflegen. Um besonderen Belastungen, denen Pflegende ausgesetzt seien, gerecht zu werden, sei es erforderlich, den pflegefreien Zeitraum zu verlängern.

„Die GdP setzt sich des Weiteren dafür ein, dass die Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf bei den Polizeibehörden der Länder und des Bundes grundlegende Behördenphilosophie wird und entsprechende Maßnahmen festgeschrieben werden. Nur so kann sichergestellt werden, dass die Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf wirklich gelebt werden kann“, betonte der GdP-Bundesvorsitzende Oliver Malchow.

Familienbedingte Ausfallzeiten dürften sich weder mittel- noch unmittelbar auf die Karriere auswirken. „Führung in Teilzeit muss forciert werden, um die Attraktivität von Familienzeiten zu fördern. Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf darf keine Worthülse sein. Sie muss vielmehr in den Statuten fest verankert sein“, ergänzte seine Vorstandskollegin Elke Gündner-Ede.

Mit „ordentlichem Druck“ wolle die GdP auch die gewerkschaftspolitischen Initiativen zur Vereinbarung von flächendeckenden Tarifverträgen in der Pflege und deren Allgemeinverbindlichkeitserklärung verwirklichen.
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