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27. Ordentlicher Bundeskongress der Gewerkschaft der Polizei (GdP)

Kein Abzug bei Versorgungserhöhungen durch die Hintertür

Foto: Kay Herschelmann
Foto: Kay Herschelmann
Berlin.

Die 254 Delegierten des 27. Ordentlichen Bundeskongresses der Gewerkschaft der Polizei (GdP) setzen sich weiterhin für die Abschaffung der sogenannten Versorgungsrücklage bei Beamtinnen und Beamten ein.

Die Gewerkschafterinnen und Gewerkschafter führten an, dass das Sicherstellen der Versorgungsleistungen angesichts der demographischen Veränderungen und des Anstieges der Zahl der Versorgungsempfängerinnen und -empfänger in einigen Ländern und beim Bund durch eine Versorgungsrücklage als Sondervermögen aus der Verminderung der Besoldungs- und Versorgungserhöhungen gewährleistet werde. Dafür würden bis zum 31. Dezember 2024 Erhöhungen der Besoldung und Versorgung um 0,2 Prozentpunkte vermindert.

Diese Praxis führe zu einer indirekten Belastung der Pensionärinnen und Pensionäre, kritisierten insbesondere die lebensälteren Delegierten. Es erscheine unwahrscheinlich, dass diese Regelung nach Ablauf der Frist automatisch ablaufen werde, da gemäß Paragraf 7 des Versorgungsrücklagengesetzes dieses Sondervermögen nach Abschluss der Zuführung der Mittel ab dem 1. Januar 2032 über einen Zeitraum von 15 Jahren zur schrittweisen Entlastung von Versorgungsaufwendungen eingesetzt werden solle.

Künftigen Versorgungserhöhungen müssten, so forderten die Delegierten, von der Minderung um 0,2 Prozentpunkte ausgenommen werden.
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