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GdP: Untätigkeit der Justizministerin wird allmählich zum Sicherheitsrisiko

Berlin.

Als unverhohlene Kritik an den Gesetzgeber und Ohrfeige für die Bundesjustizministerin hat die Gewerkschaft der Polizei (GdP) das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Speicherung und Herausgabe von Nutzerdaten, Passwörtern und PIN-Codes an deutsche Ermittlungsbehörden bezeichnet.

GdP-Bundesvorsitzender Bernhard Witthaut: „Das Gericht stellt mit dieser Entscheidung erneut klar, dass es die Notwendigkeit des Zugriffs auf Verbindungsdaten durch die Sicherheitsbehörden nicht in Abrede stellt. Aus der Entscheidung geht deutlich hervor, dass Telekommunikationsdaten für die Strafverfolgung und Gefahrenabwehr äußerst wichtige Instrumente sein können und deshalb auch vom Staat genutzt werden dürfen. Nach dem Bundesverfassungsgerichtsurteil zur Vorratsdatenspeicherung ist dies eine weitere Entscheidung, die den Druck auf dem Bundesgesetzgeber zum Erlass verfassungskonformer Gesetze erhöht. Die Untätigkeit der Bundesjustizministerin in Sachen Nutzung von Telekommunikationsdaten ist als ideologischer Glaubenskrieg entlarvt.“

Die Gewerkschaft der Polizei fordert den Gesetzgeber auf, endlich eine umfassende Neuregelung zur Speicherung, Auswertung und Nutzung von Telekommunikationsdaten zu schaffen. Witthaut: „Die Zeit drängt. Die anhaltende Untätigkeit von Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger behindert die Kriminalitätsbekämpfung in erheblichem Maße und wird langsam zum Sicherheitsrisiko.“
 
 
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