Zum Inhalt wechseln

Tarif-Info VI / Dezember 2011

GdP Bayern: !!! Stundenschreibung im Krankheitsfall !!!

München.

Tarifbeschäftigte, die sich im Wechselschichtdienst befinden und deren wegen Krankheit die geleisteten Stunden auf die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit von 38,5 Stunden gestrichen wurde, sollten bei Ihrer Personalstelle einen Antrag auf Nachgewährung der Stunden im Rahmen der tariflichen Ausschlussfrist, § 37 TV-L, stellen.

In diesem Zusammenhang wurde bereits Klage vor dem Arbeitsgericht erhoben. Um bei positivem Ausgang des Verfahrens den Verlust der gestrichenen Stunden zu vermeiden, wird empfohlen, entsprechende Anträge zu stellen. Näheres zu diesem Thema und das entsprechende Antragsformular kann ebenfalls im Internet abgerufen werden.

Download (doc): Antrag: Stundenschreibung im Krankheitsfall bei Tarifbeschäftigten im Wechselschichtdienst


Rentenversicherung haftet bei falscher Beratung
Geklagt hatte ein Mann, der im Vertrauen auf die Beratung durch einen Mitarbeiter der Rentenversicherung einen Antrag auf Altersrente gestellt hatte. Die Versicherung lehnte den Antrag jedoch ab, da der Mann die gesetzlichen Voraussetzungen nicht erfüllte.

Daraufhin klagte der Mann beim Landgericht Kempten auf Schadenersatz. Er behauptete, falsch beraten worden zu sein. So habe ihn die Rentenversicherung nicht darüber aufgeklärt, dass er zwar die Voraussetzungen für eine Altersrente nicht erfülle, diese jedoch durch Nachzahlungen noch herbeiführen könne. Aufgrund der Rentenberechnung, die ihm bei der Beratung ausgehändigt wurde, habe er darauf vertrauen können, dass ihm die darin genannten Ansprüche zustünden.

Die Rentenversicherung bestritt, den Mann falsch beraten zu haben. Dem schloss sich das Landgericht Kempten an und wies die Klage zurück.

Mit der Berufung vor dem OLG erzielte der Kläger einen Teilerfolg.

(Quelle: OLG München 1 U 5070/10 v. 04.08.11)


Zahnarztrechnungen steigen möglicherweise drastisch
Auch Kassenpatienten könnten vor allem für Kunststofffüllungen, Kronen und Brücken weit tiefer in die Tasche greifen müssen.
Die Bundesregierung geht davon aus, dass Deutschlands rund 66.000 Zahnärzte rund 6 % mehr verdienen. „Realistisch erscheint dagegen die Annahme eines Anstiegs um mind. 14 %“, schreibt der Verband der privaten Krankenversicherung.

Es ist die erste Reform der Gebührenordnung nach 23 Jahren. Die GOZ regelt die Bezahlung der Zahnärzte durch Privatpatienten – aber auch durch Kassenpatienten bei jenen Behandlungen, die über Standardleistungen hinausgehen. Die Ärzte haben bei der Berechnung der Gebührensätze einen Spielraum. Während die Kassenverbände davon ausgehen, dass die Zahnärzte diesen stark ausschöpfen, nimmt die Regierung ein zurückhaltendes Abrechnungsverhalten für die Zukunft an.

(Quelle: www.haufe.de)


Download (pdf): Tarif-Info VI / Dezember 2011
This link is for the Robots and should not be seen. This link is for the Robots and should not be seen. This link is for the Robots and should not be seen. This link is for the Robots and should not be seen. This link is for the Robots and should not be seen. This link is for the Robots and should not be seen. This link is for the Robots and should not be seen. This link is for the Robots and should not be seen. This link is for the Robots and should not be seen. This link is for the Robots and should not be seen. This link is for the Robots and should not be seen. This link is for the Robots and should not be seen.