Zum Inhalt wechseln

GdP-Vorsitzender als Sachverständiger im Innenausschuss

Der GdP-Bundesvorsitzende Bernhard Witthaut nahm am 18.03.2013 an der öffentlichen Anhörung im Innenausschuss des Deutschen Bundestages zu verschiedenen Gesetzentwürfen zum Bundesbeamtenrecht als Sachverständiger teil. Die GdP erhielt damit die Gelegenheit zu den Gesetzvorhaben nochmals mündlich Stellung zu nehmen, nachdem durch den Bezirk Bundespolizei in den entsprechenden Beteiligungsverfahren nach § 118 BBG bereits eine schriftliche Bewertung [...]

Der GdP-Bundesvorsitzende Bernhard Witthaut nahm am 18.03.2013 an der öffentlichen Anhörung im Innenausschuss des Deutschen Bundestages zu verschiedenen Gesetzentwürfen zum Bundesbeamtenrecht als Sachverständiger teil. Die GdP erhielt damit die Gelegenheit zu den Gesetzvorhaben nochmals mündlich Stellung zu nehmen, nachdem durch den Bezirk Bundespolizei in den entsprechenden Beteiligungsverfahren nach § 118 BBG bereits eine schriftliche Bewertung der jeweiligen Gesetzentwürfe erfolgt und durch den Deutschen Gewerkschaftsbund gegenüber dem Bundesministerium des Innern kommuniziert worden war.

In der Anhörung wurden folgende Gesetzvorhaben behandelt:

 

  • Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der Professorenbesoldung und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften
  • Entwurf eines Gesetzes über die Gewährung eines Altersgeldes für freiwillig aus dem Bundesdienst ausscheidende Beamte, Richter und Soldaten
  • Entwurf eines Gesetzes zur Familienpflegezeit und zum flexibleren Eintritt in den Ruhestand für Beamtinnen und Beamte des Bundes

 

In diesen Gesetzen werden wichtige und weitreichende Dinge geregelt:

Gebündelte Dienstposten erhalten endlich eine gesetzliche Grundlage. Auch wird, was längst überfällig war, eine Ermächtigungsnorm zum Erlass einer Rechtsverordnung für die Gewährung der Heilfürsorge geschaffen. Mit der Einführung des Altersgeldes für freiwillig aus dem Bundesdienst ausgeschiedene Beamte wird die Mobilität und die Flexibilität der Bundesbediensteten deutlich gestärkt und der schon seit längerem existierenden Forderung des Deutschen Gewerkschaftsbundes nach einer Mitnahmefähigkeit der Versorgung entgegen gekommen. Auch die Einführung einer Familienpflegezeit für Beamte, die es bisher nur für Tarifbeschäftigte gab, ist ein richtiger Schritt.

Die Gesetzvorhaben sind aus Sicht der GdP dennoch nicht allen Punkten ausgereift. Darauf hat Bernhard Witthaut im Innenausschuss auch nochmal ausdrücklich hingewiesen.

 

Wir bleiben am Ball!

This link is for the Robots and should not be seen. This link is for the Robots and should not be seen. This link is for the Robots and should not be seen. This link is for the Robots and should not be seen. This link is for the Robots and should not be seen. This link is for the Robots and should not be seen. This link is for the Robots and should not be seen. This link is for the Robots and should not be seen. This link is for the Robots and should not be seen. This link is for the Robots and should not be seen. This link is for the Robots and should not be seen. This link is for the Robots and should not be seen.