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GdP zu Karlsruher Urteil:

Hürden für Durchsuchung von Demonstranten höher gesetzt

Berlin.

Nur auf Grund einer Gefahrenprognose, die auf konkrete Anhaltspunkte basiert, darf die Polizei bei Demonstrationen künftig Personenkontrollen durchführen. Das hat das Bundesverfassungsgericht jetzt in einem Beschluss festgestellt. GdP-Vorsitzender Konrad Freiberg: "Diese Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist von enormer Tragweite für das polizeiliche Handeln. Da linke und rechte Gewalt beständig zunehmen, sitzt die Polizei nun noch mehr zwischen den Stühlen."

Anlass war die Anmeldung einer rechten Demonstration gegen die Wehrmachtsausstellung „Verbrechen der Wehrmacht, Dimensionen des Vernichtungskrieges 1941-1944“ in Bielefeld. Die Polizei hatte die Auflage angeordnet, dass die Teilnehmer dieser geplanten Versammlung vor Beginn der Veranstaltung polizeilich durchsucht werden. Dagegen hatte der Veranstalter geklagt, weil er sich in seinem Grundrecht der Versammlungsfreiheit verletzt fühlte. In dieser Auffassung bestätigte ihn letztinstanzlich das Bundesverfassungsgericht.

Der Umstand, dass bei der von dem Beschwerdeführer veranstalteten Versammlung Störungen der öffentlichen Sicherheit durch gewaltbereite linke Gegendemonstranten zu befürchten waren, so das Gericht, hätte den zuständigen Behörden Anlass sein müssen, zuerst gegen die angekündigten Gegendemonstrationen Maßnahmen zu ergreifen. Das durch gewaltbereite Gegendemonstranten drohende Gefahrenpotential sei der von dem Beschwerdeführer veranstalteten Versammlung nicht zurechenbar.

GdP-Vorsitzender Konrad Freiberg: „Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts verlangt nun höhere Anforderungen an die Gefahrenprognose im Einzelfall, um die Durchsuchung von Demonstrationsteilnehmern nach Waffen zu rechtfertigen. Wenn rechtsextremistische Demonstrationen stattfinden und die Polizei die Teilnehmer kontrollieren will, so muss sie, so die Maßgabe des höchsten Gerichts, die Teilnehmer der Gegendemonstrationen, sofern Hinweise auf Gewaltbereitschaft vorliegen, mindestens genauso gründlich kontrollieren. Angesichts der Tatsache, dass rechten Demonstrationen oft hundert- bis tausendfach mehr Gegendemonstranten gegenüberstehen, wäre eine solche Maßnahme allein durch die notorische Personalknappheit bei polizeilichen Einsätzen nicht möglich.“

Zum Download der Pressemeldung des Bundesverfassungsgerichts vom 10. Juni 2010:
Auflage der polizeilichen Durchsuchung sämtlicher Teilnehmer einer Versammlung wegen mangelhafter Gefahrenprognose verfassungswidrig - Aktenzeichen: 1 BvR 2636/04 (PDF)

Zum Download des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 10. Juni 2010 - Aktenzeichen: 1 BvR 2636/04 (PDF)
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