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GdP B-W: fordert Verurteilung volljähriger Straftäter nach dem Erwachsenenstrafrecht

Stuttgart/Hochdorf.

Die Prozesse gegen die gewalttätigen Straftäter der inzwischen als „Stuttgarter Krawallnacht“ bezeichneten Ausschreitungen vom 21.06.2020 haben begonnen. Die GdP begrüßt das hohe Strafmaß der ersten gefällten Urteile, fordert jedoch entschieden eine grundsätzliche Verurteilung volljähriger Straftäter nach dem Erwachsenenstrafrecht.

Zwei Jahre und sechs Monate Jugendhaft, so lauten die Urteil für die ersten beiden verurteilen Straftäter der Stuttgarter Krawallnacht. Der 18-Jährige und der 19-Jährige wurden nach dem Jugendstrafrecht verurteilt. Weitere Prozesse und Urteile im Zusammenhang mit den Stuttgarter Ausschreitungen stehen in Kürze an.

„Wir begrüßen eine angemessene Verurteilung der sehr aggressiven und unseren Beschäftigten gegenüber gewalttätigen Straftäter“, äußert sich Hans-Jürgen Kirstein, Landesvorsitzender der GdP Baden-Württemberg zu den gestrigen Urteilen. “Allerdings können wir nicht nachvollziehen, dass in beiden Fällen bei bereits volljährigen Personen nach dem Jugendstrafrecht geurteilt wurde. Unabhängig von Person und Straftat fordern wir grundsätzlich, dass volljährige Straftäter nach dem Erwachsenenstrafrecht verurteilt werden. Alles andere ist für uns nicht nachvollziehbar und legt die Vermutung nahe, dass Urteile nach dem Jugendstrafrecht möglicherweise zu mild ausfallen können“, so Kirstein weiter.

Das Amtsgericht Stuttgart erwartet nach Angaben des SWR bis zu 100 weitere Prozesse im Zusammenhang mit der Stuttgarter Krawallnacht. Die GdP bedankt sich an dieser Stelle für die hervorragende Arbeit der Sonderkommission Eckensee sowie aller Beteiligten, die zur Identifizierung und Ergreifung der Täter führte.

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) ist die größte Interessenvertretung der Polizeibeschäftigten Deutschlands. Sie engagiert sich für ihre bundesweit knapp 200.000 Mitglieder, für die Zukunftsfähigkeit der Polizei sowie auf dem Gebiet der Sicherheits- und Gesellschaftspolitik.
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