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GdP M-V: Arbeitsfähigkeit von Beschäftigten erhalten - BEM einführen!

Schwerin.

„Auch die Landespolizei muss sich noch mehr den Auswirkungen des demographischen Wandels in unserem Bundesland stellen.“, so der Landesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP) Christian Schumacher heute in Schwerin.

„Wer erwartet, dass Kolleginnen und Kollegen immer länger ihrem Dienstherrn zur Verfügung stehen, wer es zulässt, dass der Altersdurchschnitt innerhalb der Landespolizei ständig steigt, der muss alles unternehmen, um älteren Mitarbeitern ihren Dienst überhaupt zu ermöglichen. Dazu gehört nach Ansicht der Gewerkschaft der Polizei auch das betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM).“, so Schumacher weiter.

Das Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) sieht im § 84 Absatz 2 (2) vor, dass der Arbeitgeber klärt, “wie Arbeitsunfähigkeit möglichst überwunden werden und mit welchen Leistungen oder Hilfen erneuter Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt und der Arbeitsplatz erhalten werden kann, wenn Beschäftigte innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig sind.“

Bisher wird diese Regelung nur sporadisch in der Landespolizei angewendet.

Die Gewerkschaft der Polizei erwartet jetzt die zügige Einführung des betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) für ALLE (!) Beschäftigten.


Wir berichten weiter.
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