GdP-Niedersachsen lehnt Forderungen nach Auflösung der 7. Bereitschaftspolizeihundertschaft in Osnabrück ab
Daneben fordert der LRH das Trainingszentrum in Oldenburg aufzulösen und gänzlich in die Polizeiakademie zu integrieren. Lediglich die Planungs- und Koordinierungsaufgaben für die dezentrale Fortbildung der Bepo und für die Landeseinsatzorganisation „Leine“ Einheiten sollen bei der Zentralen Polizeidirektion (ZPD) verbleiben.
GdP-Landesvorsitzender Dietmar Schilff: „Der LRH hat zwar die Aufgabe, die Arbeit der Landesregierung unter wirtschaftlichen und haushalterischen Gesichtspunkten zu betrachten. Nicht immer macht diese Sichtweise aber Sinn, wie LRH-Berichte aus der Vergangenheit gezeigt haben. Mit der Installierung einer Hundertschaft in jeder der sechs örtlich zuständigen Flächenpolizeidirektionen wurden die einsatztaktischen und organisatorischen Aspekte der Aufgabenbewältigung für die innere Sicherheit in Niedersachsen auch nach Auffassung der GdP berücksichtigt. Die Kollegen/-innen der einzelnen Bepo-Hundertschaften ergänzen die Arbeit des polizeilichen Einzeldienstes der jeweiligen Polizeidirektionen hervorragend.“
Die voreilige Feststellung des LRH, dass das Trainingszentrum der Bepo Niedersachsen in Oldenburg aufgelöst werden könne, erscheint mehr als fraglich. Eine abschließende Bewertung ist erst nach Abschluss der aktuell intern laufenden Prüfung möglich.
GdP-Landesvorsitzender Dietmar Schilff: „Der LRH hat zwar die Aufgabe, die Arbeit der Landesregierung unter wirtschaftlichen und haushalterischen Gesichtspunkten zu betrachten. Nicht immer macht diese Sichtweise aber Sinn, wie LRH-Berichte aus der Vergangenheit gezeigt haben. Mit der Installierung einer Hundertschaft in jeder der sechs örtlich zuständigen Flächenpolizeidirektionen wurden die einsatztaktischen und organisatorischen Aspekte der Aufgabenbewältigung für die innere Sicherheit in Niedersachsen auch nach Auffassung der GdP berücksichtigt. Die Kollegen/-innen der einzelnen Bepo-Hundertschaften ergänzen die Arbeit des polizeilichen Einzeldienstes der jeweiligen Polizeidirektionen hervorragend.“
Die voreilige Feststellung des LRH, dass das Trainingszentrum der Bepo Niedersachsen in Oldenburg aufgelöst werden könne, erscheint mehr als fraglich. Eine abschließende Bewertung ist erst nach Abschluss der aktuell intern laufenden Prüfung möglich.