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GdP Sachsen-Anhalt: Impfangebot auch an die Fachhochschule Polizei!

Magdeburg.

Das Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration Sachsen-Anhalt veröffentlichte am 24.03.2021 ihr Vorhaben, dass alle an Schulen tätigen Bediensteten das Angebot einer Impfung erhalten sollen, wobei jede Schulform davon erfasst ist. Dies betrifft also alle LehrerInnen, Referendare, MitarbeiterInnen der Sekretariate, HausmeisterInnen, SchulsozialarbeiterInnen, PraktikantInnen sowie Kantinen- und Reinigungspersonal. Das ist aus Sicht der GdP Sachsen-Anhalt grundsätzlich begrüßenswert.

Die GdP Sachsen-Anhalt fordert daraufhin, die Fachhochschule Polizei des Landes Sachsen-Anhalt in diese Impfaktion unbedingt mit einzubeziehen. Nach vorwiegend abgehaltener Onlinelehre und -studium werden ab Montag, 29. März 2021, mit Aufnahme des Lehrbetriebs als Präsenzveranstaltungen wieder zirka 800 bis 1.000 Bedienstete (SchülerInnen, Studierende, Lehrkräfte, Stammpersonal etc.) auf dem Gelände des Fachhochschul-Campus in Aschersleben und in den Außenstellen anwesend sein. Der Impfbedarf ergibt sich insbesondere aus den Besonderheiten der Ausbildung und des Studiums an einer Polizeischule. Die qualitativ hochwertige Ausbildung bzw. das Studium ist von umfangreichen Praxismodulen gekennzeichnet. So ist beispielsweise die praxisnahe Waffen-/und Schießausbildung ein zwingend durchzuführender Abschnitt. Nur die Beibehaltung eines hohen Ausbildungsstandards der Praxisanteile bietet Gewähr für ein professionelles polizeiliches Einschreiten der künftigen PolizeivollzugsbeamtInnen. Ferner treffen wie in anderen Hochschulen viele der Auszubildenden bzw. der Studierenden aus unterschiedlichen Teilen unseres Bundeslandes bzw. der Bundesrepublik zusammen.

Die Fachhochschule Polizei Sachsen-Anhalt hat bereits ein sehr restriktiv ausgeformtes Hygienekonzept, weshalb es auch im zurückliegenden Zeitraum bei Durchführung von Präsenzveranstaltungen innerhalb der Pandemie auf dem Gelände der Fachhochschule bislang zu keinen nennenswerten Infektionen gekommen ist.

Die GdP Sachsen-Anhalt fordert, die Kolleginnen und Kollegen der Fachhochschule Sachsen-Anhalt analog anderer Schulformen bei den Impfungen zeitnah zu berücksichtigen. Die Anzahl der Impfstoffdosen für die Schule darf jedoch nicht zu Lasten der bereits beschlossenen Impfungen für die PolizeivollzugsbeamtInnen der Landesbereitschaftspolizei, der Zentralen- und Reviereinsatzdienste usw. erfolgen. Das notwendige Kontingent muss zusätzlich vom zuständigen Ministerium bereitgestellt werden.
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