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Offener Brief des DGB Sachsen-Anhalt

GdP Sachsen-Anhalt: Ziviler Ungehorsam und Polizei

Magdeburg.

Der Deutsche Gewerkschaftsbund in Sachsen-Anhalt (DGB) veröffentlicht aus Anlass der am 14. Januar in Magdeburg von einem breiten Bürgerbündnis veranstalteten "Meile der Demokratie" einen Offenen Brief zum Spannungsfeld zwischen zivilem Ungehorsam und Polizei. Der DGB-Landesvorsitzende Udo Gebhardt erklärte dazu am Donnerstag (12.01.12) in Magdeburg: "Der Text bezieht sich hauptsächlich auf Konflikte am Rande rechtsextremer Veranstaltungen. Zugleich lassen sich daraus auch Parallelen zu gelegentlichen Konflikten zwischen Demonstranten mit bürgerlich-demokratischem Anspruch und Polizei ableiten."

Gebhardt: "Wir möchten damit nicht in die Aufklärung diskussionswürdigen polizeilichen Agierens wie etwa kürzlich in Dessau eingreifen. Wir möchten nur auf die besondere Situation von Polizistinnen und Polizisten hinweisen. Auch sie sind Bürgerinnen und Bürger, auch sie sind für uns Kolleginnen und Kollegen."

Der Offene Brief wurde von der Gewerkschaft der Polizei (GdP) initiiert und wird von allen DGB-Gewerkschaften mitgetragen. (im Wortlaut:)


Offener Brief des DGB Sachsen-Anhalt:

"Im Spannungsfeld des zivilen Ungehorsams Die Polizei steht im staatlichen Dienst für alle und taugt nicht als Feindbild.

Zitat: "Es ist der Segen und das Kreuz des Rechtsstaates, dass er auch die rechtmäßig behandeln muss, die sich gegen das Gesetz vergangen, das Gesetz gebrochen haben (...). Das Recht steht über Stimmungen, Volksmeinungen, Umfragen, Statistiken, es steht über tagespolitischer Spekulation." Heinrich Böll

Die Gewerkschaft der Polizei berichtet, dass politische Auseinandersetzungen im öffentlichen Raum zunehmend auf dem Rücken von Polizistinnen und Polizisten ausgetragen werden. Diese geraten dabei in Spannungsfelder, die mit großer psychischer Anspannung und nicht selten mit Gewalt verbunden sind. Zunehmend wird die Polizei als Exekutivorgan des Staates selbst Opfer solcher Gewalt.

Konkret aber besteht Polizei immer aus Bürgerinnen und Bürgern in Polizeiuniform, die die ihnen aufgetragenen verfassungsgemäßen Aufgaben versehen. Eine Vielzahl ist außerdem gewerkschaftlich organisiert. Es sind also unsere Kolleginnen und Kollegen, die mit Gewalt bedroht und durch sie verletzt werden.

Besonders häufig kommt es zu derartigen Situationen im Umfeld von Aktionen rechtsextremer Gruppierungen. Solche Gruppierungen nutzen u.a. historische Bezüge, um geschichtsfälschende Ideologien zu verbreiten, Antisemitismus, Fremdenfeindlichkeit und Rassismus zu propagieren.

Leider führt auch der zivilbürgerliche Protest gegen Neonazis oft zu Eskalationen. Insbesondere dann, wenn der Polizei eine einseitige Stellungnahme am Rande des Neutralitätsgebotes unterstellt wird. Zudem wird dazu aufgerufen, rechtsextreme Veranstaltungen auch dann zu blockieren, wenn deren Verbot rechtlich nicht durchsetzbar war, sie also genehmigt werden mussten. Sogenannte antifaschistische Proteste richten sich dann mitunter auch gegen Polizistinnen und Polizisten, die den Auftrag haben, gültiges Veranstaltungsrecht durchzusetzen.

Nahezu täglich vollführen Polizistinnen und Polizisten einen Spagat zwischen persönlicher Einstellung und den verfassungsrechtlichen Vorgaben für ihren dienstlichen Auftrag. In derart paradoxe Situationen können Polizistinnen und Polizisten auch geraten, wenn Demonstrationen, Mahnwachen, Sitzblockaden etwa der Friedens- und Anti-Atom-Bewegungen, von Menschenrechts- und ökologischen Gruppen, von Kapitalismus- und Globalisierungskritikern, von Bürgerinitiativen, sozialen Bündnissen wie auch von Gewerkschaften stattfinden.

Die Gewerkschaft der Polizei wie alle anderen Gewerkschaften im DGB verweisen darauf, dass ziviler Ungehorsam als solcher in der Bundesrepublik kein Straftatbestand ist. Ziviler Ungehorsam gehört in Konfliktfällen zu den Formen friedlichen Protestes und bürgerlicher Partizipation auch in Demokratien. Demokratien haben sich auf diesem Wege weiterentwickelt. Gandhi, Mandela oder Luther King waren namhafte Vertreter zivilen Ungehorsams.

Polizeilich sanktionsfähig bleiben Verletzungen von Gesetzen, Verordnungen oder Verfügungen, auch wenn sie in diesem Rahmen begangen werden.

Wir appellieren deshalb an die Vertreterinnen und Vertreter von Politik, Verwaltungen, Justiz und an alle gesellschaftlichen Gruppen, sich der mit polizeilichen Aufgaben verbundenen Herausforderungen bewusst zu sein.

Politik und gesetzgebende Parlamente sind aufgerufen, Gesetze so zu gestalten, dass Konflikte mit gesellschaftlichen Gruppen möglichst nicht auf dem Rücken von Polizistinnen und Polizisten ausgetragen werden.

Die Verletzung von Gesetzen, Verordnungen oder Verfügungen sind aber Rechtsverletzungen, die polizeilich geahndet werden müssen.

Die Polizei steht im Dienst für alle und taugt nicht als Feindbild.

Wir fordern alle politisch Verantwortlichen und alle Bürgerinnen und Bürger auf, zu Ihrer Polizei zu stehen."
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