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GdP-Schleswig-Holstein: Waffenprobleme im Landespolizeiamt erörtert

Kiel.

Zu den Problemen mit Dienstpistole und Holster gab es am heutigen Freitag ein Gespräch zwischen GdP-Vertretern und Verantwortlichen im Landespolizeiamt.

Zum Holster:
Die der GdP gemeldeten Probleme bezogen sich auf eine hinderliche Trageweise, die zu körperlichen Beeinträchtigungen und gar Verletzungen geführt hätten, weil das Holster vereinzelt in den Hüftbereich eingedrückt habe. Auch wurde berichtet, dass es zu Problemen beim Anschnallen in Dienstfahrzeugen, vornehmlich beim VW Passat, gekommen sei. Dies sei individuell unterschiedlich, hängt vor allem von Größe und Umfang der Trägerin oder des Trägers ab.

Mit dem Landespolizeiamt wurde erörtert, dass es Alternativen zur Trageweise gibt, dass sogenannte Adapter zur Verfügung stehen und dass dadurch eine insgesamt ergonomisch günstigere Haltung möglich sein soll. Das Landespolizeiamt ist bereit, diese Alternativen zuzulassen. Auch die Anschnallproblematik ist erkannt. Ebenfalls sollen hier Alternativen bei „Problemfällen“ gesucht werden. Keine Kompromisse sieht das Amt hingegen bei der „Ziehtechnik“ der Waffe. Im Übrigen ist das Holster "Safariland" sowie auch die Waffe gemeinsam mit Hamburg und Bremen beschafft worden.

Zur Waffe:
Die Probleme, die beim Übungsschießen erkannt worden sind (Hülsenverklemmen im Verschluss und Zuführungsschwierigkeiten der Patrone) sind ebenfalls erkannt. Besonders bei kleineren und leichten Beamtinnen und Beamten gäbe es Probleme, weil der Rückschlag nicht entsprechend abgefangen werden könne. Dies sei Ursache für Hemmung und Zuführung. Darüber hinaus gäbe es individuelle Probleme mit Griffstück und Abzug. Das Landespolizeiamt habe drei verschiedene Modelle mit unterschiedlichen Griffstücken vorrätig. Im Übrigen werde überlegt, eine technische Veränderung hinsichtlich eines "Damenabzugs" vorzunehmen. Hierzu seien aber Kontakte zum Hersteller notwendig.


Die Gewerkschaft der Polizei schlug dem Landespolizeiamt eine Anwenderbefragung zur Qualitätskontrolle vor. Waffen und Holster müssen im Gebrauch hundertprozentig für alle Polizeibeamtinnen und -beamten einsatzfähig sein. Beim Einsatz der Waffe können Versager lebensgefährlich oder tödlich sein.

Die Verantwortlichen im Landespolizeiamt waren kooperativ und – auch für den Einsatzfall - sind an einer praktikablen Lösung interessiert.
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