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DEUTSCHE POLIZEI

Ausgabe Februar 2016

Im Kampf gegen Alkoholmissbrauch im Straßenverkehr werden wieder einmal vereinfachte Analysemethoden diskutiert, um anlässlich einer polizeilichen Kontrolle festzustellen, ob ein Fahrer zu tief ins Glas geschaut hat. Während bei Ordnungswidrigkeiten seit bald 20 Jahren eine Messung der Atemalkoholkonzentration (AAK) zum Nachweis genügt, sind bei Strafsachen noch immer eine Blutentnahme und deren Untersuchung als Beweismittel obligatorisch. Obwohl die Atem-Messmethode im Ausland vielfach auch im Bereich von Verkehrsstraftaten Anwendung findet, stößt diese in Deutschland noch immer auf Bedenken. Liegt das an einem zu starken Lobby-Einfluss der Rechtsmedizin oder gibt es tatsächlich begründete Zweifel an der Gleichwertigkeit beider Analysemethoden? Der Deutsche Verkehrsgerichtstag (VGT) Ende Januar hat die Frage nach moderneren Messmethoden zum wiederholten Male aufgegriffen.

Moderne Messmethoden statt körperlicher Eingriffe?

Nicht nur die Polizei in Nordrhein-Westfalen will Blutproben bei Alkoholsündern überflüssig machen, da die Atemalkoholanalyse inzwischen als bessere Alternative zur Blutentnahme bei Alkoholdelikten im Straßenverkehr erscheint. Eine überzeugende Länderstudie ergab bereits 2006, dass die Messung des Alkoholgehaltes durch einen Atemalkoholtest auch bei höheren Promillewerten so präzise ist wie bei einer Blutuntersuchung.

Dabei kann eine Atemprobe jeder verkraften. Eine Blutprobe dagegen ist immer ein Eingriff in die körperliche Unversehrtheit, der sich durch die Atemmessung vermeiden lässt. Deshalb ist die Atemanalyse ein milderes Mittel und erübrigt zugleich das Erfordernis einer richterlichen Anordnung.

Schließlich ist bei Werten unter 1,1 Promille die Atemalkoholanalyse – und damit verbunden der Verzicht auf eine richterliche Anordnung – schon seit 1998 beweissicher möglich. Darüber hinaus entfällt für den Betroffenen die Übernahme von Kosten für die ärztliche Blutentnahme und deren rechtsmedizinische Untersuchung. Denn das Ergebnis steht sofort fest.

Weitere Themen:

IN EIGENER SACHE Die Amtsgeschäfte wieder aufgenommen; FORUM Lesermeinung; STANDPUNKT Silvester in Köln - die richtigen Schlüsse ziehen; TITEL/VERKEHR Atemalkoholanalyse: Reif für das Verkehrsstrafrecht; GEDENKEN GdP trauert um getöteten Kollegen - Gottesdienst für Polizisten in Herborn; GdP INTERN Witwe erhält Spendengelder in Höhe von 17.000 Euro; TERMIN Selbsthilfegruppe Schusswaffenerlebnis; DATENSCHUTZ "Du bist der Nächste!"; SEMINAR Teamer-Schulung der Bundespolizei; KRIMINALITÄT Nach Köln die neue Dimension eines alten Phänomens?; TERMINE Offenes Motorradtreffen im Sommer, Sammlerbörse für Uniformteile der Polizei und Feuerwehr; FRAUENGRUPPE Zwischenworkshop des Personalentwicklungs-Projekts; TARIF Fragen an die VBL; KURZ BERICHTET Es geht wieder aufwärts ...; WETTKAMPF 19. Deutsche Polizeimeisterschaft im Schach; SENIOREN Gestaltungsmöglichkeiten in der Pflege!, Auf Wiedersehen in Rhodos - 15. Bundesseniorenreise führte auf griechische Insel; FORUM Lesermeinung; BÜCHER; IMPRESSUM




Artikel von Peter Schlanstein zum Thema VERKEHR mit Fußnoten:
"Atemalkoholanalyse: Reif für das Verkehrsrecht?"

Falls Sie einen Leserbrief zu einem Artikel dieser Ausgabe schreiben möchten, vergessen Sie bitte nicht, den betreffenden Artikel zu nennen, zu dem Sie sich äußern möchten: gdp-pressestelle@gdp.de
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