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DEUTSCHE POLIZEI

Ausgabe Januar 2018

Bundesstaatlichkeit aus Prinzip? Die Frage erörterten Polizeiexperten aus dem gesamten Bundesgebiet Anfang Dezember in Potsdam. GdP-Bundesvorsitzender Oliver Malchow sagte auf der zweitägigen GdP-Fachtagung: „Kritik an der Föderalismusreform wird oft gleichgesetzt mit Föderalismuskritik. Aber das sind für mich zwei Paar Schuhe. Das Bundesstaatsprinzip hat sich bewährt und die föderale Grundstruktur entscheidend zur demokratischen Entwicklung im Nachkriegsdeutschland beigetragen.“

Ziemlich viel Chaos verursacht

Deutschland sei trotz der aktuellen Bedrohungen ein sehr sicheres Land, was letztlich auch der föderal organisierten Sicherheitsarchitektur zu verdanken sei, so Malchow. Allerdings entwickelten sich Einsatzlagen und Kriminalität auf der Grundlage geänderter gesellschaftlicher, technischer und wirtschaftlicher Rahmenbedingungen rasend schnell weiter. Damit stelle sich zugleich die Frage, ob nachjustiert werden müsse, um den künftigen Voraussetzungen gewachsen zu sein, sagte der GdP-Vorsitzende.

Die Föderalismusreform vor über einem Jahrzehnt kam im Gewand einer Modernisierung der bundesstaatlichen Ordnung daher. Aber was hat sie gebracht? Malchow: „Sie war vor allem sehr effizient in ihren fiskalischen Argumenten: Die Gesetzesreform ermöglichte eine Konsolidierung der Staatsfinanzen und insbesondere eine Sanierung der Länderhaushalte zu Lasten der öffentlich-rechtlichen Beschäftigten. Die Rückverlagerung der Gesetzgebungskompetenz insbesondere für das Besoldungsrecht der Landesbeamten bewirkte in der Praxis nichts anderes, als dass sich die Besoldung im Vergleich zwischen Bund und Ländern beziehungsweise zwischen den Ländern untereinander immer weiter auseinander entwickelte.“

Die Föderalismusreform verursachte Malchow zufolge ziemlich viel Chaos – und dies nicht nur in der Bezahlung, in der Ausstattung und Ausrüstung, sondern auch im Laufbahn und Versorgungsrecht. Seither drifteten Wochenarbeitszeiten und Altersgrenzen, ebenso auseinander wie die Höhen der Altersversorgung. 17 unterschiedliche Besoldungs-, Versorgungs- und Laufbahnrechte hatten die bürokratie- und kostenintensive Schaffung entsprechender Dienstrechtsabteilungen in den Ländern erfordert.

„Nahezu ausgeufert ist die Verschiedenartigkeit der Polizeigesetze und Versammlungsrechte der Länder. Die zunehmenden Großlagen, die einzelne Bundesländer aufgrund der Sparpolitik der vergangenen Jahre mit eigenen Kräften nicht mehr bewältigen, erhöht auch die Zahl der länderübergreifenden Einsätze und stellt unseren Kolleginnen und Kollegen 16 Mal die Frage: Auf welchen rechtlichen Grundlagen arbeite ich hier eigentlich?“, verdeutlichte der Gewerkschafter.

Weitere Themen:

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