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DEUTSCHE POLIZEI

Ausgabe April 2018

Schon Tage vor dem 56. Verkehrsgerichtstag (VGT) Ende Januar in Goslar gerieten einige Themen in den Fokus der Presseöffentlichkeit. Vor allem der stellvertretende Bundesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP) Arnold Plickert, der im Geschäftsführenden GdP-Bundesvorstand verkehrspolitische Sachverhalte bearbeitet, war daher häufig angefragter Interviewpartner. Wie denn die Positionen der GdP zum unerlaubten Entfernen vom Unfallort, zum Cannabiskonsum am Steuer und höheren Bußgeldern seien, wollten Journalisten wissen.

An das europäische Niveau anpassen

Der GdP-Vize Plickert stellte bereits vor der Eröffnungsrede des VGT-Präsidenten Generalbundesanwalt a.D. Kay Nehm klar, dass rund 90 Prozent der Unfälle mit Verletzten und Toten auf Regelverstöße von Verkehrsteilnehmern zurückgingen, was nicht hinzunehmen sei. Dabei verwies der Gewerkschafter auf die gemeinsame Initiative mit der Verkehrsunfallopferhilfe, die erst dafür sorgte, dass das Bußgeld-Thema Einzug auf die VGT-Tagesordnung fand. So hatte die GdP eine stärkere Ausrichtung von Bußgeldern an der Gefährlichkeit des sanktionierten Verhaltens gefordert. Denn: Im europäischen Vergleich gehöre Deutschland mit seinen Bußgeldern gerade bei den wichtigen Unfallursachen Geschwindigkeit und Ablenkung zu den Schlusslichtern. Plickert, der auch den GdP-Landesbezirk Nordrhein-Westfalen anführt, betonte: „Mit einem Bußgeld von 35 Euro werden wir der Gefahr, die von jemandem ausgeht, der innerorts 70 statt 50 Stundenkilometer fährt, nicht gerecht.“

Auch im gewerblichen Personen- und Güterverkehr plädierte die GdP für eine Anpassung der Bußgelder, insbesondere auch für Lenkzeitverstöße auf das europäische Niveau. „Wenn Lkw-Fahrer meine Kollegen kurz vor der niederländischen Grenze bitten, ihnen noch schnell einen deutschen Kontrollbescheid auszustellen, damit sie von dem höheren Bußgeld im Nachbarland verschont bleiben, dann stimmt etwas nicht“, verdeutlichte der Gewerkschafter.

Bei besonders unfallträchtigen Verstößen fordere die GdP zudem die Einführung einer Halterhaftung, wie sie im europäischen Ausland praktiziert wird. Wenn der Halter den für einen Verkehrsverstoß verantwortlichen Fahrzeugführer nicht benennen wolle, oder dies nicht könne, solle er zumindest für die entstandenen Verwaltungskosten aufkommen müssen. „Aus Sicht der Verkehrsunfallprävention ist es nicht nachvollziehbar, warum eine Halterhaftung zwar für Parkverstöße, nicht aber im fließenden Verkehr möglich sein soll“, sagte Plickert.

Weitere Themen:

TARIF Die Zeichen im öffentlichen Dienst stehen auf Sturm, Bremerhaven zeigt sich kämpferisch; TITEL/VERKEHRSGERICHTSTAG Experten berieten über bekiffte Fahrer, Unfallflucht und saftige Bußgelder; JUBILÄUM "Durch beten veränderst Du nichts!"; BUNDESKONGRESS-TICKER ++ Bundesfrauenkonferenz, Landesdelegiertentag Bremen und Brandenburg; ARBEITSZEITINITIATIVE GdP-Belastungskonferenz trägt erste Früchte, Best Practice, Was ist Eure Meinung; FUSSBALL-WM-TIPPSPIEL Den Weltmeister tippen; GdP ZU BREMER FUSSBALLKOSTENURTEIL Clubs würden wahrscheinlich weniger Geld für Prävention ausgeben; VERKEHR Elektroräder im Straßenverkehr - Tuning als Herausforderung für die Polizei; BUNDESFACHAUSSCHUSS BFA Polizeiverwaltung: Wir sind eine Polizei, Polizei macht sich durch Privatisierung abhängig, AG Fehlendes Krisenmanagement eingerichtet; FRAUENGRUPPE Mehr Aufbruch als Abschluss; KRIMINALITÄT Einblick in die Ermittlungen der EG Argos; SENIOREN "Brücken bauen" - 12. Deutscher Seniorentag 2018 in Dortmund; RUHRFESTSPIELE Durch die Heimat ein Riss; BUCHTIPP; IMPRESSUM


Tabellen zum Artikel von Jürgen Gerdes zum Thema ARBEITSZEITINITIATIVE:
"Muster-Dienstvereinbarung"


Tabellen zum Artikel von Michael Laube zum Thema BUNDESFACHAUSSCHUSS:
"Positionspapier Polizeiverwaltung"

Falls Sie einen Leserbrief zu einem Artikel dieser Ausgabe schreiben möchten, vergessen Sie bitte nicht, den betreffenden Artikel zu nennen, zu dem Sie sich äußern möchten: gdp-pressestelle@gdp.de
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