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DEUTSCHE POLIZEI

Ausgabe Dezember 2018

Es ist nichts Neues für die Polizistinnen und Polizisten an der „Alltags-Front“. Sie sind es, die immer wieder einmal mit Situationen konfrontiert werden, die ihnen so oder so ähnlich noch nicht oder nur selten begegnet sind. Auf verinnerlichte und eingeübte Reaktionsmuster, die dem Sachverhalt in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht gerecht werden, können sie deshalb nicht zurückgreifen. Das gilt beispielsweise für die Fragen rund um das „Recht am eigenen Bild“ in Abgrenzung zu den Rechten der Medienvertreter.

Pressefreiheit in Gefahr?

Eine Thematik, mit denen sich sächsische Kollegen unlängst konfrontiert sahen. Eine schwierige Materie, die auf Anhieb weder nach Inhalt noch nach Konturen ohne weiteres zu erfassen ist, und es deshalb nicht erlaubt, rechtssicher zu entscheiden. Diese Ausführungen sollen allen Kolleginnen und Kollegen helfen, etwaige Wissensdefizite auszugleichen, um bei vergleichbaren Fällen rechtssicher auftreten und entsprechende Entscheidungen treffen zu können.

Am Rande einer „Anti-Merkel-Demonstration“ in Dresden stellte sich im Sommer ein erregter Pegida-Anhänger mit „Deutschland-Hütchen“ unter „Lügenpresse“-Rufen vor die Kamera eines ZDF-Teams von „Frontal 21“ und beschimpfte den Kameramann: „Sie begehen eine Straftat! Sie haben mir ins Gesicht gefilmt!“ Der Kameramann („Gehen Sie doch weiter?!“) forderte von Polizisten am Straßenrand eine Klärung der Lage. Stattdessen verlangten die Polizisten, die Kamera auszuschalten, überprüften den Presseausweis, hielten das TV-Team 45 Minuten fest und hinderten es an der Ausübung seiner Tätigkeit. So oder so ähnlich ergibt es sich aus den Presseveröffentlichungen. Dass es sich bei dem Pegida-Anhänger um einen angestellten Mitarbeiter des sächsischen LKA handelte, der nach letztem Sachstand die Behörde mittlerweile verlassen hat, stellte sich erst später heraus. Für die rechtliche Beurteilung des Falles spielt dies allerdings keine Rolle.
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Aus der Praxis für die Praxis: Das „Recht am eigenen Bild“ versus Pressefreiheit
"Zum Manuskript mit Fußnoten von Polizeipräsident a.D. Heinrich Bernhardt"

Falls Sie einen Leserbrief zu einem Artikel dieser Ausgabe schreiben möchten, vergessen Sie bitte nicht, den betreffenden Artikel zu nennen, zu dem Sie sich äußern möchten: gdp-pressestelle@gdp.de
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