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DEUTSCHE POLIZEI

Ausgabe September 2019

Zollfahnderinnen und Zollfahnder im Zollkriminalamt (ZKA) und in den Zollfahndungsämtern sind seit jeher die Kriminalpolizei des Zolls. Auch wenn das für sie zuständige Bundesministerium der Finanzen (BMF) sie lediglich gern und gebetsmühlenhaft nur als Annex der Steuererhebung bezeichnet und sie seit der letzten Strukturreform als fast unsichtbares profilloses Wurzelgeflecht im undurchsichtigen Erdreich einer wasserkopflastigen Generalzolldirektion erfolgreich versteckt. Das ist unangemessen, nicht sachgerecht und eine unverfrorene Frechheit der Führung.

Denn die Zollfahndung mit ihren Spezialeinheiten OEZ (Observation) und ZUZ (Zentrale Unterstützung), aber auch die anderen Kontroll-, Fahndungs- und Ermittlungsdienste des Zolls, sind wesentliche Bestandteile der polizeilichen Sicherheitsarchitektur. Sie leisten einen unverzichtbaren Beitrag zur Kriminalitätsbekämpfung bis weit in die Bereiche der Organisierten Kriminalität und der Terrorismusfinanzierung. Und: Sie müssen mit den anderen Behörden auf Augenhöhe als klar erkennbare Behörde operieren können. Dafür brauchen sie die nötigen professionellen Strukturen, eine sachgerechte Personal- und Sachmittelausstattung und eine entsprechende strategische Ausrichtung. Davon ist der Zoll heute noch weit entfernt.

Das BMF organisiert seine „Polizeitruppen“ in den administrativen Strukturen einer Finanzverwaltung. Dabei suchen die Fahnderinnen und Fahnder in zivil und Uniform äußerst engagiert und immer wieder aufs Neue zunächst die kriminelle Tat, die selten, eigentlich nie, angezeigt wird. Die Tat findet oft im Verborgenen statt, anschließend wird mühselig mit großer Geduld und enormem Eifer nach den Tätern gefahndet. Sie bekämpfen mittlere, schwere und organisierte Kriminalität – oft in den Milieus der Rockergruppen, Banden, Clans oder auch in der Gesellschaft gut situierter „White Collars“.

Alle „Kunden“, wie man im BMF gern versucht, das polizeiliche Gegenüber zu titulieren, wollen im ganz großen Stil immer nur das Eine. Sie wollen illegal – und möglichst schnell – viel Geld verdienen. Sie wollen den Staat, alternativ seine Bürgerinnen und Bürger, um ihr Geld bringen, es erlangen, stehlen oder sogar rauben, um es anschließend in geschickten und international verzweigten Geldwaschmaschinen sauber zu waschen. Danach können sie es in legalen Märkten erneut gewinnbringend investieren.

Allein in Deutschland geht man von einem Volumen von über 100 Milliarden Euro inkriminiertem Waschgeld im Jahr aus, das auf diese Weise seinen Weg vom ursprünglichen Verbrecher zum Saubermann in die Finanzlegalität findet. Rauschgift-, Waffen-, Zigaretten-, Tabak-, Arzneimittel- oder Dopingschmuggel, der Handel mit Kriegswaffen und Grundstoffen oder Produkt- und Markenpiraterie, Geldwäsche sowie Zoll- und Steuerhinterziehungen sind lohnenswerte Delikte für große und geldgierige Kriminelle, die mit ihren Machenschaften auf Dauer den Rechts- und Sozialstaat und das in ihn gesetzte Vertrauen zerstören.

Der deutsche Zollfahndungsdienst feiert dieses Jahr sein 100. Jubiläum. Er ist seit dem 24. Dezember 1919 tatsächlich die Kriminalpolizei des Zolls. So war zumindest die Absicht seiner Gründerväter nach dem Ersten Weltkrieg, die im Erlass des Reichsfinanzministeriums noch heute nachzulesen ist.
forumLESERMEINUNG; TITEL 100 Jahre Zollfahndungsdienst: Warum wir noch immer auf die Finanzpolizei warten müssen..., Die Spur des Geldes, Buchtipp: Bewegtes Geld; GEFAHRENABWEHR Big Data, Erweiterte Chancen zur Informationsgewinnung; INTERNATIONALES Eine Reise in das Reich der Mitte; TARIF Digitalisierung: Neue Herausforderungen. Neue Berufe., Quo vadis Tarifabschluss? Ist Zeit das neue Geld?; KRIMINALITÄT Extremismus in Deutschland - komplexe Bedrohungen; forumLESERMEINUNG; INTERN Bundeskontrollausschuss tagte in Berlin; EUROPA Brüsseler Gespräch; FRAUENGRUPPE (BUND) Nachwuchsgewinnung und Populismus auf umfangreicher Tagesordnung; VERKEHR Mobilitätswende: E-Scooter auf dem Vormarsch; BÜCHER Vorteile auf einem Blick, Wegweiser im Abkürzungsdschungel; TERMINE Sammlerbörse; IM DETAIL Versammlungsfreiheit und staatliche Sicherheitsgewährleistung im Widerstreit - Teil I; IMPRESSUM


Original-Manuskript IM DETAIL mit Fußnoten von Heinrich Bernhardt, Polizeipräsident a.D.:
"Versammlungsfreiheit und staatliche Sicherheitsgewährleistung im Widerstreit – Teil I"

Falls Sie einen Leserbrief zu einem Artikel dieser Ausgabe schreiben möchten, vergessen Sie bitte nicht, den betreffenden Artikel zu nennen, zu dem Sie sich äußern möchten: gdp-pressestelle@gdp.de
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