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DP - DEUTSCHE POLIZEI

Ausgabe Dezember 2020

Ominöse Kontobewegungen, merkwürdige E-Mails, seltsame Anrufe. Post vom Inkasso-Unternehmen. Was ist da los? Wahrscheinlich gibt jemand eine fremde Identität vor, treibt im „Namen“ des Opfers sein kriminelles Unwesen. Der fortschreitende digitale Prozess birgt neben zahlreichen Vorteilen erhebliche Risiken. Vorkehrungen werden immer wichtiger. Wie das gehen kann, erläutert ein fachkundiger Kollege der GdP Hamburg.

Kriminelle bemächtigen sich einer fremden Identität. Sie schließen zum Beispiel online Verträge ab, deren Kosten oder Gebühren sie nicht zahlen werden. Die Frage, wie geht denn das überhaupt, ist mehr als berechtigt – das sind die gängigsten Methoden: Täter spähen Daten Ihnen unbekannter Personen entweder selbst aus oder kaufen diese im sogenannten Darknet, also dem Hinterzimmer des Internets, oder verschaffen sich abhanden gekommene Bundespersonalausweise – worauf hier ein Schlaglicht geworfen wird.

Der von Vielen liebevoll „Perso“ genannte Bundespersonalausweis (BPA) wird oft in der Brieftasche transportiert, und die kann verloren gehen – oder gar gestohlen werden. Der Finder wird schlimmstenfalls der ganz und gar nicht ehrliche Täter sein. Selbstverständlich können auch Taschendiebe in Frage kommen, wobei die Identität im Scheckkartenformat ein durchaus willkommener Beifang sein kann. Dem Hamburger Landeskriminalamt (LKA) 116, ein Kommissariat im Innenstadtbereich im Stadtteil St. Georg, zufolge werden allein in dessen Zuständigkeitsbereich jede Woche rund 40 Geldbörsen gestohlen. Da der Diebstahl des Bundespersonalausweises nicht auswertbar erfasst wird, kann nur mit Schätzungen gearbeitet werden. Fakt ist (noch): Es wird nur ein Bruchteil der durch Taschendiebstahl verloren gegangenen Bundespersonalausweise für den Identitätsbetrug genutzt. Da schlummert also noch ein erhebliches Potenzial. Tendenz steigend.

Wer sind die Täter? Die Täterklientel rekrutiert sich dem LKA-Vernehmen nach unter anderem aus europaweit reisenden Profidieben, die insbesondere bei gut besuchten Veranstaltungen „zuschlagen“. In Hamburg zum Beispiel wären das der Tourismusmagnet Hafengeburtstag, die bei Motorradfahrern beliebten Harley-Days oder der „Schlagermove“ mit Millionen von Teilnehmenden. Bei dichtem Gedränge haben die Täter dann oft leichtes Spiel. Ein weiterer Teil der Täter kann im Übrigen auch dem Bereich der Beschaffungskriminalität zugeordnet werden. Ebenso zieht die Party-Szene einen nicht unbedeutenden Anteil von Gelegenheitsdieben an, die „Unaufmerksamkeiten“ der Feiernden unbemerkt ausnutzen.

Das war ich nicht! Die Daten der plötzlich unauffindbaren Personalausweise werden in der Regel drei bis fünf Tage später im elektronischen Handel (E-Commerce) für den sogenannten Warenkreditbetrug eingesetzt. Täter lassen dann Waren an die Meldeadresse der Geschädigten senden.

Dass die Warenbestellungen erst ein paar Tage später anlaufen, verdeutlicht Experten, der Dieb ist zumeist nicht auch noch der Betrüger, sondern eher derjenige, der den Ausweis zur kriminellen Nutzung weiterreicht.
Belastbare Erkenntnisse hierzu liegen zwar nicht vor, jedoch erscheint es lebensnah, anzunehmen, dass der Dieb den Perso an seinen „BPA-Dealer“ weitergibt. Der wiederum bietet die Daten interessierten Betrügern an. Dies natürlich nicht ohne Gegenleistung, sondern erfahrungsgemäß gegen eine ordentliche Vergütung mit beispielsweise Bargeld oder Drogen.

Wie geht es weiter? Nach der von fremder Hand beauftragten Bestellung ist die Ware auf dem Weg zum Geschädigten, der womöglich noch immer darauf hofft, sein Portemonnaie wiederzufinden. Wann die Warensendung an der Wohnadresse des Geschädigten ankommen wird, lässt sich vom Täter über Tracking-Funktionen recht gut verfolgen. Der Betrüger passt nun vor der Haustür des Datendiebstahlopfers den Auslieferer eines gängigen Paketzustellers ab und erklärt dem Fahrer unter Vorhalt der gestohlenen ID-Karte, dass er die Lieferung anstelle des Geschädigten entgegennehmen solle. Womöglich hat der Täter zusätzlich noch Vollmachten gefälscht, die er mit oder ohne Aufforderung vorzeigen wird.

Erfahrungsgemäß sammelt der Täter auf diese Art und Weise rund 25 bis 30 Pakete je Personalausweis ein. Der durchschnittliche Warenwert je Paket liegt übrigens bei etwa 150 Euro.
Das ist bei Weitem nicht alles: Es werden zudem online Mobilfunkverträge abgeschlossen und die dadurch „subventionierten“ Mobiltelefone abgegriffen. Das gelingt gut drei Mal je Ausweisdaten. Es werden auch Bankkonten eröffnet und Konsumentenkredite abgeschlossen. Die Erfolgsquote liegt dabei niedriger, aber immerhin kommt der Täter damit oft einmal ans Ziel. Der Schaden bei einem betrügerisch abgeschlossenen Konsumentenkredit liegt bei durchschnittlich 8.000 Euro. Eröffnet der Täter „nur“ ein Girokonto wird die in fremden Besitz gelangte Debitkarte im Lastschriftverfahren einige Male eingesetzt – bis die Karte schließlich gesperrt wird.
Unter dem Strich summiert sich der Gesamtschaden je gestohlenen Bundespersonalausweis damit durchschnittlich auf rund 15.000 Euro.
INHALT In eigener Sache; INNENLEBEN Kampagne #100für100 - aufgeschoben ist nicht aufgehoben; Akzeptabler Abschluss unter schwierigen Bedingungen, Man braucht hohe Ziele in so einem Amt; TITEL/WARENBETRUG MIT GESTOHLENEN DATEN Wenn die Identität missbraucht wird; ... SIE HABEN POST ... Bundespräsident würdigt GdP-Positionen; HINGESCHAUT Die Bedrohung war nie weg; GELESEN Wirklich nur ein Computerspiel?; INNENLEBEN Höher- und Herabgruppierung; INNENLEBEN Fast alle 72 Stunden wird eine Frau vom Partner oder Ex-Partner getötet; HINGESCHAUT Einheitliche Standards fehlen; INNENLEBEN Politischer Austausch mit Grünen-Vizevorsitzender; HINGESCHAUT Forscher benötigen Auskünfte polizeilicher Einsatzkräfte; GELESEN So tickt Polizei wirklich; IM GESPRÄCH "Die Sendungen dienen ja ausschließlich der Unterhaltung"; HINTERFRAGTNotwendige Medienkompetenz; INNENLEBEN Bundesregierung in der Kritik; REZENSION Prävention ist Aufklärung - Prävention ist Schutz!; EURE MEINUNG; HILFREICH GdP-Plus - Einen starke Partnerschaft für Euch!; IMPRESSUM

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