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EuroCOP

1. Ankündigung des 2. EuroCOP-Kongresses vom 05. bis 07. November 2007 in Brüssel
EuroCOP hat den Termin des 2. EuroCOP-Kongresses im nächsten Jahr in Brüssel mitgeteilt sowie die Zeitschiene für die einzelnen Vorbereitungsschritte.

16. April 2007:Versendung der formellen Einladung und der Information über den Ablauf des Kongresses

14. Mai 2007:Frist für Anträge und Wahlvorschläge

16. Juli 2007:Versendung der Wahlvorschläge durch das Wahlkomitee sowie Versendung der vorläufigen Tagesordnung

14. September 2007:Frist für die Einreichung von Erweiterungen der Tagesordnung und der Anträge sowie Frist zur Benennung der Delegierten

24. September 2007:Versendung der endgültigen Tagesordnung und der Kongressunterlagen

5.–7. November 2007:2. Ordentlicher EuroCOP-Kongress in Brüssel

Um das EuroCOP-Komitee und die Mitgliedsorganisationen möglichst umfassend in die Vorbereitungsarbeiten für den Kongress einzubeziehen, werden im Jahr 2007 noch vor dem EuroCOP-Kongress zwei Komitee-Sitzungen stattfinden:
  • 12./13. März 2007 (Oslo) und
  • 27./28. August 2007
Auf beiden Komitee-Sitzungen werden Anträge für den Kongress vordiskutiert. Auf der EuroCOP-Komitee-Sitzung im August 2007 sollen sich die vorgeschlagenen Kandidaten vorstellen, um die Wahlen zu erleichtern.


2. Frauenvertreterinnen EuroCOP (nach oben)
Am 30./31. Januar 2007 fand in Luxemburg eine Sitzung der EuroCOP-Frauenkonferenz statt. An der Sitzung nahmen neun Frauenvertreterinnen aus vier Regionen teil. Für die Region Deutschland, Österreich, Schweiz sowie Zentral- und Osteuropa hatte die GdP als Nachfolgerin Elisabeth Uzunoglus Sandra Temmen entsandt. Die Kollegin Temmen wurde auf der Sitzung – ebenfalls als Nachfolgerin von Elisabeth Uzunoglu – zu einer von drei Vertreterinnen der Frauen ins EuroCOP-Komitee gewählt.

Die Kollegin Sandra Temmen [Vorsitzende der Frauengruppe (Bund)] musste wegen zeitlicher Überlastung ihr Amt bei EuroCOP niederlegen. Elke Gündner-Ede hat sich bereit erklärt, die Nachfolge anzutreten. Elke Gündner-Ede wurde für die GdP als Frauenvertreterin bei EuroCOP gemeldet und ist in der EuroCOP-Komitee-Sitzung in Lissabon am 09./10. März 2009 in den Unterausschuss Gleichberechtigung gewählt.


3. EuroCOP-Kongress vom 05. bis 07. November 2007 in Brüssel (nach oben)
Zu dem vom 05. bis 07. November 2007 stattfindenden EuroCOP-Kongress sind die englischen Originalunterlagen bereits versandt und den von der GdP benannten Delegierten und Gastdelegierten zugeleitet worden.

Zur Arbeitserleichterung hat uns EuroCOP die Kongressunterlagen auf Deutsch zugesandt. Die Tagesordnungspunkte 9, 10 und 11 sind bewertet worden und Anmerkungen an den jeweils erforderlichen Stellen eingefügt.

Zu den Wahlen:
Das EuroCOP-Komitee hat den Antrag gestellt, die Zahl der Exekutiv-Komitee-Mitglieder von fünf auf sechs zu erhöhen (Antrag 17). Es ist vorgesehen, die Wahlen zum Exekutiv-Komitee in zwei Schritten durchzuführen, da bisher für die zusätzliche Position noch kein Beschluss vorliegt und demgemäß auch kein offizieller Wahlvorschlag. Sobald die erforderliche Änderung der Statuten vorgenommen worden ist, sollen die Nominierung und Wahl erfolgen – dafür wird dann die Behandlung der Anträge unterbrochen und die Wahl durchgeführt.

Zu Punkt 9 der Tagesordnung: „Änderung der Statuten“

Zu den einzelnen Anträgen:

Die Anmerkungen werden im Folgenden in den Text der deutschen Arbeitsunterlagen eingearbeitet. Sie sind rot, fett und schattiert dargestellt. Anmerkungen sind nur dort angefügt, wo es entweder Erklärungs- oder Beratungsbedarf gibt.

Der GBV hat den Anmerkungen und Bewertungen in seiner Sitzung am 24./25. Oktober 2007 in der nachfolgenden Fassung zugestimmt. Diese wurden den GdP-Delegierten als Arbeitsunterlage zum EuroCOP-Kongress zugeleitet und die GdP-Delegierten haben auf dem Kongress entsprechend abgestimmt.


EuroCOP-Kongress am 05. bis 07. November 2007 in Brüssel
Ein soziales Europa für die Polizei – Ein sicheres Europa für alle – Aktionsplan des Europäischen Verbands der Polizei – 2008–2011

Einleitung

Fünf Jahre nach der Gründung ist EuroCOP als Dachorganisation von Polizeibeschäftigten in Europa fest etabliert. Innerhalb der vergangenen Kongressperiode ist die Organisation gewachsen. Seit der Gründung hat sich die Mitgliederzahl nicht nur erhöht, EuroCOP deckt auch einen größeren geografischen Raum ab. Der Aktionsplan für die zweite Kongressperiode von 2008 bis 2011 stattet EuroCOP mit klaren Richtlinien für die weitere Arbeit im Interesse der Wohlfahrt unserer Mitglieder aus. EuroCOP lebt von der aktiven Teilhabe der Mitgliedsorganisationen. Deren aktive Mitarbeit ist nicht nur ein Zeichen deren Interesses an der Sache, sondern auch ein Markenzeichen von EuroCOP als Organisation. Der Aktionsplan skizziert einen Bezugsrahmen für die Arbeit des Exekutiv- und des EuroCOP-Komitees in den nächsten vier Jahren. Er legt die wesentlichen Ziele und Aktivitäten für die Zukunft fest. Seit dem letzten EuroCOP-Kongress in Luzern im Jahr 2003 hat sich das Bild der Polizeiarbeit weiter gewandelt. Verantwortlich für diesen Wandel sind sowohl Entwicklungen auf nationaler als auch auf europäischer Ebene.
  • Seit 2004 sind zwölf neue Mitgliedstaaten der Europäischen Union beigetreten. Gleichwohl steht deren vollständige Integration in die Strukturen der Zusammenarbeit im Bereich der Inneren Sicherheit noch aus. Die vergangenen Jahre haben die dringende Notwendigkeit gezeigt, dieses Zusammenwachsen mit der Stimme der Polizeibeschäftigten zu begleiten.
  • Die Entwicklung der Zusammenarbeit der Strafverfolgungsbehörden schreitet weiter voran. Mit der EU-Grenzagentur FRONTEX und der Europäischen Polizeiakademie CEPOL sind zwei neue EU-Agenturen geschaffen worden. Gleichzeitig ist die Politik der EU in diesem Bereich weiterhin durch mangelnde Koordination, verspätete Umsetzung von Maßnahmen und ineffiziente Entscheidungsstrukturen geprägt.
  • Quer durch Europa macht sich ein Trend breit, Entscheidungen, die die Polizei betreffen, einseitig aufgrund finanzpolitischer Erwägungen zu treffen. Dies hat auch dazu geführt, dass einzelne Politiker die exklusive Zuständigkeit der Polizei für die öffentliche Sicherheit und Ordnung in Frage stellen. Parallel dazu hat die Arbeitsbelastung von Polizeibeschäftigten zugenommen.
Der Aktionsplan von Luzern 2003 hat die folgenden Tätigkeitsfelder als Kernbereiche der Tätigkeit von EuroCOP festgelegt:
  • Menschenrechte für Polizeibeschäftigte,
  • Polizeiethik,
  • Sichere Polizeiarbeit und
  • Polizei in Europa
Diese behalten auch für die nächste Kongressperiode weiterhin ihre Bedeutung für die Tätigkeit von EuroCOP, werden aber im Lichte der oben beschriebenen Entwicklungen und der Erfahrungen aus der vergangenen Kongressperiode weiterentwickelt.

Insbesondere Fragen der Polizeiethik und der Menschenrechte von Polizeibeschäftigten durchdringen sämtliche Aktivitäten von EuroCOP und ziehen sich als roter Faden durch die Tätigkeitsfelder im Aktionsplan für die Kongressperiode 2008 bis 2011.

Dieser Aktionsplan konzentriert sich auf vier konkrete Ziele für die Organisation, bei deren Verwirklichung der European Confederation of Police in den nächsten vier Jahren entscheidende Fortschritte erreichen will:
  • I – Ein soziales Europa für die Polizei
  • II – Innere Sicherheit in Europa
  • III – Sicherheit für die Polizei
  • IV – Solidarität und Vernetzung
Ein soziales Europa für die Polizei
Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union haben sich im Vertrag über die Gründung der Europäischen Gemeinschaft auch auf grundlegende soziale Zielsetzungen verständigt. Danach verfolgt die EU das Ziel,
  • einer Verbesserung von Lebens- und Arbeitsbedingungen
  • einer angemessenen sozialen Absicherung
  • der Förderung des Dialogs zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern

Die GdP stellte folgende Anträge:

Thema: Informations-, Konsultations- und Mitbestimmungsrechte
Das Exekutiv-Komitee wird beauftragt, sich dafür einzusetzen, dass für Informations-, Konsultations- und Mitbestimmungsrechte Mindeststandards entwickelt werden. Diese sollen alle Mitgliedsorganisationen von EuroCOP in ihren jeweiligen Forderungskatalog aufnehmen, um sie in ihren Staaten durchzusetzen. Auf europäischer Ebene soll eine formelle Anerkennung der Mindeststandards erreicht werden.

Thema: Bekämpfung des internationalen islamistischen Terrors
Das Exekutiv-Komitee wird beauftragt, sich dafür einzusetzen, die Bekämpfung des internationalen islamistischen Terrorismus auf europäischer Ebene zu verbessern.

Thema: Verbesserung der europäischen Zusammenarbeit im Bereich der Inneren Sicherheit
Das Exekutiv-Komitee wird beauftragt, sich für die weitere Verbesserung der europäischen Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Inneren Sicherheit einzusetzen und bereits beschlossene Aktivitäten kritisch zu begleiten.

Thema: Jugendorganisation bei EuroCOP
Das Exekutiv-Komitee wird beauftragt, die Voraussetzungen zu schaffen, um eine Interessenvertretung junger Polizeibeschäftigter bei EuroCOP zu gewährleisten. Dazu gehört die Unterstützung bei der Schaffung von Jugendorganisationen in den nationalen Polizeigewerkschaften als Basis einer internationalen Interessenvertretung. Die Jugendorganisation soll die Interessen der den nationalen Polizeigewerkschaften angehörenden Mitglieder bis zum 30. Lebensjahr im besonderen Maße vertreten.

Thema: Erhöhung der Women Representatives auf 4
Die Zahl der Women Representatives ist auf 4 zu erhöhen.


4. Frühjahrssitzung des EuroCOP-Komitees am 10. März 2008 in Stockholm
Auf dem letzten EuroCOP-Kongress im November 2007 in Brüssel wurde unter anderem beschlossen, zur Effektivierung der EuroCOP-Arbeit Unterausschüsse einzusetzen. Es handelt sich um folgende Ausschüsse:
  1. Gender
  2. Gesundheit und Sicherheit (Arbeitsschutz)
  3. Information und Konsultation
Jeder dieser Ausschüsse wird sich aus einer(m) Vorsitzenden und vier weiteren Mitgliedern zusammensetzen.

Die GdP wird sich, entsprechend ihrem politischen Gewicht in EuroCOP, an der Ausschussarbeit beteiligen. Zur Mitarbeit in den Ausschüssen haben sich dankenswerterweise die Kollegen Bernhard Witthaut (Arbeitsschutz) und Frank Richter (Information und Konsultation) bereit erklärt.


5. Gemeinsames Seminar EuroCOP / Bildungsinstitut des Europäischen Gewerkschaftsbundes für Gewerkschafter aus Bulgarien, Deutschland, Rumänien und Slowenien (nach oben)

EuroCOP hat die GdP eingeladen, zu einem Seminar für Repräsentanten von Gewerkschaften aus Bulgarien, Deutschland, Rumänien und Slowenien in der Zeit vom
30. August bis 02. September 2008 in Protoroz in Slowenien Teilnehmer zu benennen. Das Seminar hat den Erfahrungsaustausch zwischen Gewerkschaftern aus den oben genannten Ländern zum Gegenstand. Es geht dabei um den Erfahrungsaustausch über Probleme und Themen, denen Gewerkschaftsfunktionäre in ihrer täglichen Arbeit gegenüberstehen. Die finanzielle Ausstattung ermöglicht es, bis zu drei Teilnehmer aus Deutschland zu melden. Es sollten möglichst Gewerkschafter aus allen Ebenen benannt werden (national, regional und lokal).

Die Gewerkschaft der Polizei hat eine Kollegin aus NRW und einen Kollegen aus Bayern benannt.


6. Herbstsitzung des EuroCOP-Komitees am 04. November 2008 in Luxemburg (nach oben)

Neben den üblichen formalen Beschlüssen wurden auf der diesjährigen Herbstsitzung des EuroCOP-Komitees nachfolgende Beschlüsse gefasst:
  1. Der Finanzbericht für das Jahr 2008 bis Ende September wurde vorgelegt und der Haushalt für das Jahr 2009 beschlossen.
  2. Eine Resolution zum Thema „Arbeitszeitrichtlinie“ wurde verabschiedet.
  3. Eine weitere spanische Polizeigewerkschaft (UPOL; Mitglieder: 36.533) wird zum 01. Januar 2009 in EuroCOP aufgenommen. Bisher gibt es bereits drei Vollmitglieder aus Spanien: ELA / ERTZAINTZA Basque, Sindicat de Policies de Catalunya – SPC, FESPOL – Federación de Sindicatos de Policía.
  4. Dem Antrag der Polizeigewerkschaft des Kosovo (KPU) auf Aufnahme als assoziiertes Mitglied basierend auf Artikel 3.2 der Statuten wurde zugestimmt. Erläuterung: „Eine Organisation, die aufgrund nationaler Gesetzgebung eingeschränkt und daher nicht in der Lage ist, den Mitgliedsbedingungen vollständig zu entsprechen, kann assoziiertes Mitglied des Verbandes werden.“)
  5. Aufgrund von erheblichen finanziellen Schwierigkeiten der litauischen Polizeigewerkschaft (LPS – Lithuania) wurde der Antrag angenommen, der LPS für 2008 50 % des Mitgliedsbeitrages zu erlassen.
  6. Es wurde der Entwurf für eine EuroCOP-Charta über Gender Mainstreaming in Polizeigewerkschaften und Berufsverbänden diskutiert und verabschiedet.
  7. Eine EuroCOP-Charta über Kollektivrechte für Polizisten in Europa wurde diskutiert und verabschiedet. Diese soll nun in die parlamentarische wie politische Diskussion eingebracht werden.
  8. Als Termine für das Jahr 2009 wurden bekannt gemacht:
    • EuroCOP-Komitee-Sitzungen: 09/10. März und 05. November
    • Unterausschusses „Gesundheit und Sicherheit (Arbeitsschutz)“ 11./12. Mai
    • Unterausschusses „Informations-, Konsultations- und Mitbestimmungsrechte in der Polizei“ 20./21. Oktober
7. EuroCOP-Resolution: Für eine starke Polizei in Europa (nach oben)
Auf seiner Sitzung am 09./10. März 2009 in Lissabon hat das EuroCOP-Komitee die nachfolgende Entschließung verabschiedet, die in den Meinungsbildungs- und Entscheidungsprozess des Europäischen Rates für Inneres und Justiz eingebracht werden soll.

Beitrag des europäischen Verbands der Polizei zu den Prioritäten der Europäischen Union im Bereich Justiz und Inneres nach 2009

Als Antwort auf die öffentliche Konsultation der Europäischen Kommission zum Thema „Freiheit, Sicherheit und Gerechtigkeit: Was wird die Zukunft sein?“ hat der Europäische Verband der Polizei, EuroCOP, dieses Grundsatzpapier entwickelt. Die Position baut auf vorhergehende Dokumente von EuroCOP zur Entwicklung des Raums der Freiheit, Sicherheit und des Rechts auf und kann in folgenden drei Hauptaussagen zusammengefasst werden:
  • In einer Europäischen Union, in der sich die Mitgliedstaaten die Verantwortung für die Innere Sicherheit teilen, müssen sie auch grundlegende Standards für die Polizei teilen.
  • Instrumente für den grenzüberschreitenden Informationsaustausch müssen besser in die alltägliche Arbeit der Polizei integriert werden, um deren Effizienz zu erhöhen.
  • Die Europäische Union braucht ein schlüssiges Konzept für die Entwicklung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit von Polizei und Justizbehörden, das durch eine gemeinsame Vision getrieben wird.
Die Zusammenarbeit der Strafverfolgungsbehörden in der Europäischen Union muss das Vertrauen der Bürger gewinnen. Das Vertrauen kann nicht durch undurchsichtige Entscheidungsprozesse und Ad-hoc-Entscheidungen gewonnen werden. Eine Politik, die stets unter dem Eindruck höchster Dringlichkeit steht und allein dem Wunsch nach kurzfristigen Ergebnissen entspringt, reicht nicht mehr. Die Europäische Union braucht klare Richtlinien für eine schlüssige und gemeinsam vereinbarte Vorgehensweise.

Um dieses Vertrauen zu gewinnen, muss die Zusammenarbeit bei der Strafverfolgung in der Europäischen Union auf einem soliden Fundament aus Respekt vor den Grundrechten, vor dem Rechtsstaatsprinzip und dem Prinzip der Transparenz und öffentlicher Verantwortung aufgebaut werden.

Den EU-Bürgern muss es möglich sein, darauf zu vertrauen, dass, wo immer sie in der Union sind, sie auf eine Polizei mit hohen Standards bei Professionalität und Integrität treffen, die sie vor Kriminalität schützt und sicherstellt, dass sie ihre Grundrechte in Frieden ausleben dürfen. EU-Bürgern muss es möglich sein, darauf zu vertrauen, dass, wo immer sie in der Union sind, ihre Grundrechte durch eine Polizei geschützt sind, die vollständig öffentlich verantwortlich ist und sich keinen Partikularinteressen verpflichtet fühlt. Zu guter Letzt müssen die EU Bürger in einem grenzfreien Raum darauf vertrauen können, dass alle Mitgliedstaaten ihrer Verantwortung für die gemeinsame Innere Sicherheit und den Kampf gegen die Kriminalität nachkommen.

An ihren äußeren Grenzen hat die EU bereits begonnen, an einer gemeinsamen Grenzverwaltung zu arbeiten. Aber gemeinsame Verantwortung kann nicht auf eine Kontrolle der äußeren Grenzen der Union beschränkt werden. Die EU hat bereits Schritte in diese Richtung durch eine Anzahl von wichtigen Maßnahmen unternommen, z. B. mit der Harmonisierung des Strafrechts in Bereichen wie Geldwäsche und Organisierter Kriminalität. Es ist dringend notwendig, dass diese Entwicklung vorangetrieben wird, um das Ziel eines gemeinsamen Raums der Freiheit, Sicherheit und des Rechts zu erreichen.

Ohne eine gemeinsame Basis gemeinsamer Standards bei der Strafverfolgung wird diese gemeinsame Verantwortung für die Bürger jedoch nicht erkennbar werden und in einem embryonalen Stadium stehen bleiben. Schon heute bereitet die Umsetzung weitreichender Abkommen zur operativen Zusammenarbeit wie z. B. des Prümer Vertrags Schwierigkeiten aufgrund von fehlender operativer Kompatibilität zwischen den teilnehmenden Polizeien. Das Resultat ist ein unverhältnismäßiger Koordinationsaufwand für die Durchführung gemeinsamer Einsätze.

Zudem besteht die Gefahr, dass der gemeinsame Raum der Freiheit, Sicherheit und des Rechts ohne eine ausdrückliche Anerkennung von gemeinsamen Standards bei der Strafverfolgung mittelfristig zusammenbricht. Wenn Mitgliedstaaten die Überzeugung gewinnen, dass eine engere Zusammenarbeit ihre nationale Innere Sicherheit eher gefährden wird, als sie zu verbessern, werden sie eigene Lösungen suchen. Dies hätte zum Ergebnis, dass der gemeinsame Bereich von Freiheit, Sicherheit und Gerechtigkeit zu einem Flickenteppich aus überlappenden Einzellösungen wird, dem es an Transparenz sowohl für Bürger als auch für die beteiligten Strafverfolgungsbehörden mangelt.

Der Europäische Verband der Polizei ist überzeugt, dass es zusätzlich notwendig ist, ein Minimum an professionellen Standards zu definieren, wenigstens aber einen Koordinationsmechanismus zur Sicherstellung einer adäquaten Ausstattung der Polizei mit Personal und Ausrüstung zu schaffen.

8. EuroCOP-Charta über Kollektivrechte für Polizisten in Europa (nach oben)

Präambel

Die im Europäischen Verband der Polizei zusammengeschlossenen Gewerkschaften und Berufsorganisationen der Polizei
  • in Achtung der in Europa bestehenden Vielfalt der Organisation und Struktur der Polizei sowie der bestehenden Vielfalt der Mechanismen zur Sicherstellung der Vertretung der Interessen der Beschäftigten
  • nehmen die kollektiven und individuellen Rechte von Arbeitnehmern, wie sie in der Europäischen Menschenrechtscharta, der EU-Grundrechtscharta und der Europäischen Sozialcharta festgelegt sind, zur Kenntnis
  • nehmen die in der Empfehlung 2001/10 für einen Europäischen Polizeiethik-Kodex und der Erklärung 690(1979) der Parlamentarischen Versammlung des Europarates enthaltenen kollektiven und individuellen Rechte von Polizisten zur Kenntnis
  • betonen, die Entscheidung des EuroCOP-Kongresses 2008 in Brüssel, sicherzustellen, dass Polizeibeschäftigten der durch das Europäische Sozialstaatsmodell erreichte Fortschritt nicht vorenthalten wird
  • erinnern an die grundsätzliche Bedeutung der Rolle der Polizei in einer Demokratie und einer demokratischen Gesellschaft als Beschützer und Wächter über die Grundrechte der Bürger
  • betonen, dass die Polizei und die in ihr Beschäftigten nicht außerhalb der Zivilgesellschaft stehen dürfen, und Demokratie in der Polizei erfahren müssen, wenn sie sie beschützen sollen
  • verabschieden die folgende Charta von Kollektivrechten von Polizisten und erklären ihre Bereitschaft, an ihrer vollständigen Umsetzung solidarisch zu arbeiten.
Artikel 1 – Vereinigungsfreiheit
Polizeibeschäftigte haben das Recht auf Freiheit zur Vereinigung in nationalen und internationalen Organisationen zum Schutz ihrer wirtschaftlichen und sozialen Interessen.

Artikel 2 – Kollektivverhandlungen
Polizeibeschäftigte haben das Recht auf Kollektivverhandlungen und zum Abschluss von Kollektivverträgen zur Regelung von Bezahlung, Pension und Arbeits- und Sozialbedingungen mit den zuständigen Behörden.

Zu diesem Zweck sollen, wo erforderlich und angemessen, gesetzliche Regelungen geschaffen werden zur Gewährleistung:
  • geeigneter Strukturen zur Führung von Verhandlungen
  • der Regelung des Arbeitsverhältnisses durch Kollektivverträge
  • der Einrichtung und des Gebrauchs geeigneter Strukturen zur Vermittlung bei und freiwilligen Schlichtung von Streitigkeiten
  • des Rechts von Polizeibeschäftigten auf kollektive Maßnahmen für den Fall eines Interessenkonflikts unter Beachtung der sich aus einem Kollektivvertrag möglicherweise ergebenden Einschränkungen.
Artikel 3 – Unterrichtung und Anhörung

Polizeibeschäftigte haben das Recht auf Unterrichtung und Anhörung in allen Belangen, die ihre beruflichen, wirtschaftlichen und sozialen Interessen erheblich berühren. Unbeschadet etwaiger geltender einzelstaatlicher Bestimmungen und/oder Gepflogenheiten, die für die Polizeibeschäftigten günstiger sind, bestimmen die Mitgliedstaaten entsprechend diesem Artikel im Einzelnen, wie das Recht auf Unterrichtung und Anhörung auf der geeigneten Ebene wahrgenommen wird. Die Unterrichtung erfolgt zu einem Zeitpunkt, in einer Weise und in einer inhaltlichen Ausgestaltung,
  • die dem Zweck angemessen ist
  • die es insbesondere den Beschäftigtenvertretern ermöglicht, die Informationen angemessen zu prüfen und gegebenenfalls die Anhörung vorzubereiten.
Die Anhörung erfolgt:
  • zu einem Zeitpunkt, in einer Weise und in einer inhaltlichen Ausgestaltung, die dem Zweck angemessen sind;
  • auf der je nach behandeltem Thema relevanten Leitungs- und Vertretungsebene;
  • in einer Weise, die es den Arbeitnehmervertretern gestattet, mit dem Arbeitgeber zusammenzukommen und eine mit Gründen versehene Antwort auf ihre etwaige Stellungnahme zu erhalten;
  • mit dem Ziel, eine Vereinbarung über Entscheidungen zu erhalten;
Artikel 4 – Beteiligung

Polizeibeschäftigte haben das Recht auf Beteiligung an der Festlegung und Verbesserung der Arbeits- und Sozialbedingungen und des Arbeitsplatzes auf allen Entscheidungsebenen, insbesondere mit Blick auf:
  • die Festlegung und Umsetzung von Standards für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz;
  • die Überwachung der Einhaltung einschlägiger Regelungen und Vereinbarungen.
Artikel 5 – Durchsetzung der Rechte
Für den Fall der Nichteinhaltung etablierter Verfahren zur Information, Konsultation und Beteiligung sieht die nationale Gesetzgebung geeignete Maßnahmen vor. Diese sorgen insbesondere dafür, dass es geeignete Verwaltungs- und Gerichtsverfahren gibt, mit deren Hilfe die Erfüllung der sich aus den etablierten Verfahren zur Information, Konsultation und Beteiligung ergebenden Verpflichtungen durchgesetzt werden kann.

Artikel 6 – Schutz der Beschäftigtenvertreter
Die Mitgliedstaaten tragen dafür Sorge, dass die Beschäftigtenvertreter bei der Ausübung ihrer Funktion einen ausreichenden Schutz und ausreichende Sicherheiten genießen, die es ihnen ermöglichen, die ihnen übertragenen Aufgaben in angemessener Weise und ohne Furcht vor Repressalien und Benachteiligung wahrzunehmen.

Die Nationale Gesetzgebung stellt sicher, dass Beschäftigtenvertreter zur Ausübung ihrer Funktion ausreichende Erleichterungen genießen, die es ihnen ermöglichen, die ihnen übertragenen Aufgaben in rascher und wirksamer Weise wahrzunehmen.

Die Mitgliedstaaten sehen angemessene Sanktionen vor, die im Falle eines Verstoßes gegen die Rechte der Beschäftigtenvertreter Anwendung finden, die Sanktionen müssen wirksam, angemessen und abschreckend sein.


9. EuroCOP-Charta über Gender Mainstreaming in Polizeigewerkschaften und Berufsverbänden (nach oben)
Der am 04. November 2007 beim 2. ordentlichen Kongress in Brüssel angenommene Aktionsplan verpflichtet EuroCOP zu einer aktiven Politik zur Förderung der Gleichstellung der Geschlechter durch die Festlegung, dass EuroCOP: „beabsichtigt, die Arbeit zu Fragen der Gleichstellung der Geschlechter am Arbeitsplatz im Rahmen der bestehenden Möglichkeiten zu intensivieren, um das Bewusstsein für die Bedeutung von Geschlechterfragen in der Polizei in Europa zu fördern.“

Vorausgehend dazu hat der ETUC auf seinem Kongress in Sevilla im Mai 2007 eine Charta über Gender Mainstreaming in Gewerkschaften angenommen, die die ETUC-Mitgliedsorganisationen dazu aufruft, ein aktives Vorgehen für Gender Mainstreaming zu entwickeln. EuroCOP-Mitgliedsorganisationen sind – aus verschiedenen historischen und kulturellen Gründen – auf verschiedenen Stufen bei der Entwicklung und der Stärkung der Rolle der Frauen in ihrer Organisation. Ein Erreichen der Gleichheit der Geschlechter ist gleichwohl eine fortdauernde Hauptherausforderung für alle Interessengruppen auf nationaler und europäischer Ebene.

Diese Satzung basiert auf dem Ergebnis der Arbeit der EuroCOP-Frauen-Konferenz sowie auf den durch EuroCOP in den letzten Monaten durchgeführten Mitgliederumfragen. Die Empfehlungen basieren auf der Satzung des ETUC über Gender Mainstreaming in Gewerkschaften, die auf dem Kongress des ETUC in Sevilla am 23. Mai 2007 angenommen wurde.

Artikel 1 – Gender Mainstreaming
EuroCOP und seine Mitgliedsorganisationen bestätigen, dass sie sich dem Ziel verpflichtet fühlen, die Gleichheit der Geschlechter als ein unabdingbares und integrales Element ihrer Aktionen und Aktivitäten zur Förderung des Wohlergehens von Polizeibeschäftigten zu verfolgen. Sie beabsichtigen, eine Perspektive für die Gleichstellung der Geschlechter in allen Politikbereichen, auf allen Ebenen und auf allen Stufen zu verankern, um damit die gleichberechtigte Sichtbarkeit, Bevollmächtigung und Beteiligung von Männern und Frauen sowohl als Polizeibeschäftigte als auch innerhalb der Belegschaftsvertretung zu erreichen. Sie beschränken ihre Bemühungen zur Förderung der Gleichberechtigung nicht darauf, spezifische Maßnahmen zur Unterstützung von Frauen durchzuführen, sondern beabsichtigen, eine Gender-Perspektive in ihre Entscheidungsmechanismen einzubeziehen, indem sie aktiv und offen mögliche Auswirkungen auf die Situation von Männern und Frauen bereits in der Planungsphase berücksichtigen.

Artikel 2 – Durchführung von Gleichstellungsplänen
EuroCOP und seine Mitgliedsorganisationen erkennen an, dass Gender Mainstreaming eindeutig Frauen sowie Männer betrifft, und sie werden konkrete und gezielte Maßnahmen ergreifen, Gleichstellungspläne zu entwerfen und durchzuführen und ein Gefühl für Mitverantwortung und geteilte Verantwortung aller Beteiligten auf allen Ebenen zu fördern.

EuroCOP und seine Mitglieder verpflichten sich, bis zum nächsten Kongress in 2011 Gleichstellungspläne aufzustellen, durchzuführen und zu evaluieren, sofern dies nicht bereits schon geschehen ist.

Um eine Umsetzung der Gleichstellungspläne sicherzustellen, werden Mitgliedsorganisationen die Ernennung von Personen auf Vorstandsebene in Erwägung ziehen, in deren Verantwortung die Beobachtung des Gender-Mainstreaming-Prozesses liegt.

Artikel 3 – Gender Mainstreaming bei Kollektivverhandlungen
Die Gleichstellung der Geschlechter in Kollektivverhandlungen bleibt eine wesentliche Herausforderung, zu deren Bewältigung die folgenden Anforderungen getroffen werden sollten:
  • durch Beachtung einer geschlechterspezifisch ausgeglichenen Herangehensweise bei der Vorbereitung und Berufung von Kollektivverhandlungskomitees und Verhandlungsteams auf allen Entscheidungsebenen;
  • Sicherstellung, dass Vertreter, die an Kollektivverhandlungen auf allen relevanten Ebenen beteiligt sind, Fortbildungen zu Themen der Gleichstellung erhalten;
  • durch eine klare Aussage, dass Gleichstellungs-Perspektiven nicht nur dann mit einbezogen werden, wenn über spezielle Maßnahmen für Frauen und Punkte der Elternfürsorge gesprochen wird, sondern auch, wenn über jegliche andere Angelegenheiten verhandelt wird.
Artikel 4 – Gleichstellungsgremien
Während Fragestellungen der Gleichstellung in die allgemeine Politikentwicklung in den zuständigen Gremien integriert werden sollten, sollte auch die Rolle von spezifischen Gleichstellungs-Organen verstärkt werden. Dies beinhaltet, die Vertreter dieser Gleichstellungs-Organe mit dem Recht auszustatten, an Sitzungen von Entscheidungsgremien teilzunehmen, wo sie Einfluss auf Entscheidungen nehmen und ihre Expertise anbieten können.

Artikel 5 – Geschlechterausgeglichene Delegationen
EuroCOP-Mitgliedsorganisationen werden die Notwendigkeit für eine Parität der Geschlechter berücksichtigen, wenn sie Vertreter zu Sitzungen der EuroCOP-Gremien sowie zu Konferenzen und anderen Veranstaltungen entsenden. Delegationen sollten im Geschlechterverhältnis dem Frauenanteil in der jeweiligen Organisation entsprechen.

Artikel 6 –Follow-up – Belastbare und Vergleichbare Daten
Um Fortschritte zu messen und Mängel zu identifizieren, sind belastbare und vergleichbare Daten unerlässlich. Mitgliedsorganisationen verpflichten sich, die notwendigen Daten entsprechend ihren Möglichkeiten zur Verfügung zu stellen. EuroCOP sollte in die Lage versetzt werden, voll an der ETUC’s annual ’8th March Survey’ on Gender Equality teilzunehmen. Mitgliedsorganisationen sollen genderspezifische Daten an EuroCOP bei der Gelegenheit der Zahlung ihrer Mitgliedsbeiträge vorlegen. Das Exekutiv-Komitee soll in einem Fortschrittsbericht die Erfolge und Mängel auf allen Ebenen bei der Umsetzung der Ziele dieser Charta beichten. Der Fortschrittsbericht soll alle zwei Jahre, beginnend in 2009, dem EuroCOP-Komitee vorgelegt werden.


10. Resolution der Panhellenischen Föderation der Polizei (Griechenland) (nach oben)
In Anwesenheit des Präsidenten von EuroCOP (European Confederation of Police) Herrn Heinz Kiefer als Ausdruck der Solidarität von EuroCOP mit den Kämpfen der Gewerkschaft für mehr Sicherheit für griechische Polizisten.

Wir, die Vertreter der A Grade Unions der Panhellenic Federation of Police, welche zu den 34 Mitgliedern der European Confederation of Police gehört, haben die volle Unterstützung unserer europäischen Kollegen in unserem Kampf für Verstärkung bei den Polizeieinsätzen gegen die anhaltenden kriminellen Angriffe gegen Personen und Einrichtungen unserer Polizeiorganisation. Wir protestieren auf das Stärkste dagegen und wir fordern von den verfassungsgebenden Organen im griechischen Staat, sich der kritischen Lage dieser Tage bewusst zu werden und die notwendigen Maßnahmen zu unternehmen, um dieses Blutbad zu beenden, dem unsere Kollegen in diesem unfairen Kampf bei der gewissenhaften Erfüllung ihrer Aufgaben, die der Staat ihnen aufgetragen, jedoch ohne dafür zu sorgen, dass sie dabei unbeschadet bleiben, zum Opfer gefallen sind.

Der Beschluss des Präsidenten bezüglich Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz für Polizisten ist immer noch nicht vollstreckt, obwohl bereits mehr als ein Jahr seit dem Bittschreiben für eine Vollstreckung vergangen ist.
Die Arbeit eines Polizisten wird nicht als gefährlich eingestuft.

Die Tatsache, dass nach 2004, einem Höhepunkt für unser Land durch die brillante Organisation der Olympischen Spiele, zwölf von unseren Kollegen, vier davon erst in den letzten Monaten, ihr Leben bei Ausübung ihrer Dienstpflicht verloren haben, führt bei uns zu tiefer Trauer und Verbitterung.

Alle diese Opfer der Pflichterfüllung, deren Namen unauslöschlich in die Geschichte der Griechischen Polizei eingraviert sind, und die hunderte verletzten Kollegen, viele von ihnen sind nicht als dieselben zurückgekommen, die sie vorher waren, sind nicht entbehrlich, unpersönliche Einheiten.

Ihre Rechtfertigung kann nur dann kommen, wenn die Griechische Polizei modernisiert, effektiver, sozialer und demokratischer wird.

Jeder weiß, dass wir die Alarmglocken hätten läuten müssen, lange vor den tragischen Ereignissen im Dezember 2008, als die ganze Welt über die Welle der Gewalt und die grundlose mörderische Stimmung gegen unsere Organisation informiert wurde.

Die letzten tragischen Ereignisse mit dem Mord und den Verletzungen an unseren Kollegen wurden zum Anlass genommen, das Hauptproblem bezüglich der Ungewissheit aufzugreifen, die wir Polizisten im Hinblick auf die Kriminalität, den ständigen Kampf dagegen und die blinde Gewalt erleben. Erschüttert von den grundlosen Angriffen und der Ermordung unserer Kollegen, erheben wir unsere Stimme und rufen der griechischen Gesellschaft zu, dass die Gewalt gegen Polizisten sich auch gegen die Gesellschaft selbst richten wird.

Das ist der Grund, warum wir dafür kämpfen, gute Beziehungen zwischen Polizei und Gesellschaft zu erhalten, Beziehungen, die wir erfolgreich ohne Kämpfe geschaffen haben.

Der Präsident von EuroCOP Heinz Kiefer hat in seiner Erklärung, die er aus Anlass der Ereignisse im Dezember an uns geschickt hat, unter anderem besonders betont, dass Polizisten ausgebildet sind, um die öffentliche Ordnung aufrechtzuerhalten. Sie können dies jedoch nur tun, wenn die Bürger ihnen vertrauen. Während die Polizei und jeder einzelne Polizist dafür verantwortlich sind, das allgemeine Vertrauen zu gewinnen und zu erhalten, ist dies nicht machbar, ohne die Unterstützung vom Rest der öffentlichen und politischen Einrichtungen.

In diesem Punkt liegt die Achillesferse unseres Polizeisystems und wir sollten dies als einen Antrag der Gewerkschaft noch einmal hervorheben.
Die Polizeiorganisation verringert sich kontinuierlich aufgrund der speziellen Politik, die in den letzten Jahren angewandt wurde, und aufgrund der für einen Polizisten für das 21. Jahrhundert angepassten fehlenden Perspektive.

Wir gehen der Zukunft mit veralteten Strukturen und Einstellungen entgegen, und während unsere Forderungen für eine Wiederherstellung der Griechischen Polizei weitestgehend angenommen wurden, klagen wir heute an, dass die Regierung versucht, diese Klippe zu umschiffen, ohne die passenden Maßnahmen zu ergreifen und ohne auf unsere Vorschläge einzugehen, die wir gemacht haben, damit das Schiff nicht länger ohne einen Kompass und eine Richtung reisen muss.

Es darf nicht länger das Blut von griechischen Polizisten vergossen werden.

Der griechische Staat sollte endlich aufgewacht sein und unsere Zukunft nicht mit Scheuklappen sehen, keine engstirnige Politik und Parteitendenzen.
Hier und jetzt sollte ein ständiger Regierungsausschuss eingesetzt werden, um in einem fruchtbaren und konstruktiven Dialog, mit wissenschaftlichen Kriterien und demokratischen Garantien, die ganze Bandbreite der Probleme zu erfassen und der griechischen Bevölkerung einen Vorschlag für eine langfristige Atempause für die Griechische Polizei des 21. Jahrhunderts zu präsentieren.
  • Wir sagen NEIN zu unausgebildeten und gewissenlosen Polizisten, die nur als blindes Instrument der gegebenen Obrigkeit funktionieren.
  • Die Führung sollte endlich damit aufhören, die Vorstellung eines „Rambo-Polizisten“, der keinen Respekt seinen Mitmenschen gegenüber hat, zu fördern und zu verstärken.
  • Die Führung sollte sofort die administrativen Methoden der Polizeiorganisation, die bei den Polizisten selbst zu steigender Unsicherheit und Missgunst durch das Zählen der toten und verletzten Kollegen und sogar durch das Fördern von physischen Wracks führen, stoppen!
  • Die Privatisierung der Polizei durch den enormen Anstieg der privaten Sicherheitsfirmen und durch das Tragen von Feuerwaffen bei ihrem Personal sollte jetzt aufhören.
  • Das Abrutschen der Polizei in militärische Erziehungsmaßnahmen und das Aufzwingen von Disziplin mit Gewalt, darauf zielend, die Polizisten in willenlose Instrumente umzuwandeln, sollte aufhören und Disziplin sollte sich aus freiem Willen ergeben.
  • Wir kämpfen für eine effektivere Polizei, die professionell, modern, sozial und demokratisch ist und aus mitdenkenden Offiziellen bestehen wird, und nicht aus unpersönlichen Personaleinheiten durch Verewigen der heutigen für uns alle inakzeptablen und gefährlichen Situation.
Wir möchten, dass die Bürger uns nahe sind, so dass wir ihnen auch nahe sein können! Denn wir sind auch ein Teil dieser Bürger, Teil derselben Gesellschaft.

Sicherheit für Polizeieinsätze, jetzt.


11. Rahmenprogramm für die Weiterentwicklung der EU im Bereich Justiz und Inneres für die Jahre 2010 bis 2014 (nach oben)

Hintergrund:
  • Die Justiz und Innenpolitik der Europäischen Union werden auf der Grundlage mehrjähriger Programme entwickelt. Derzeit laufen die Vorbereitungen für das Programm für die Jahre 2010 bis 2014.
  • Die Federführung zur Ausarbeitung eines endgültigen Vorschlags für den Europäischen Rat liegt bei der Europäischen Kommission. Für die Annahme des Programms ist aber einzig der Rat der Justiz und Innenminister zuständig. Das Europäische Parlament hat nach derzeitigem Stand (fehlende Ratifizierung des Lissabonner Vertrags) kein Mitentscheidungsrecht.
  • Die Bundesrepublik Deutschland hat sich bereits 2008 gemeinsam mit weiteren Mitgliedstaaten der Europäischen Union im Rahmen einer so genannten ‚Zukunftsgruppe‘ an der Ausarbeitung eines Grundsatzpapiers zur Frage der EU-Justiz- und -Innenpolitik aktiv beteiligt. (Rundschreiben EuroCOP zum Abschlussbericht der ‚Zukunftsgruppe‘ – nachstehende Pressemeldung)
  • Nach einer ersten Diskussion anlässlich der Herbsttagung des EuroCOP-Komitees 2008 hat EuroCOP sich mit einer eigenen Stellungnahme am von der EU-Kommission im Frühjahr durchgeführten Konsultationsverfahren beteiligt. (Resolution des EuroCOP- Komitees vom 10. März 2009, nachstehende Resolution)
  • Sobald sich das neu gewählte EU-Parlament konstituiert hat, wird über EuroCOP auch hier eine entsprechende Einflussnahme erfolgen.
  • Ein erster Vorschlag der EU-Kommission für Schwerpunkte des Programms ist dem Europäischen Rat der Justiz- und Innenminister am 10. Juni 2009 vorgestellt worden. Ein vollständig ausgearbeiteter Vorschlag liegt noch nicht vor. Der Europäische Rat wird innerhalb der kommenden sechs Monate auf Grundlage eines Vorschlags der EU-Kommission entscheiden. (Die umfangreiche Mitteilung der EU-Kommission liegt in Abt. V vor.)
  • Eine gewerkschaftliche Beteiligung an grundsätzlichen Fragen der europäischen Zusammenarbeit kann sich nicht auf eine Einflussnahme auf europäischer Ebene durch EuroCOP beschränken. Dies gilt insbesondere dann, wenn wie im vorliegenden Fall die im Europäischen Rat versammelten Mitgliedstaaten Herren des Verfahrens sind. Voraussetzung für eine erfolgreiche Durchsetzung gewerkschaftlicher Interessen ist eine parallele Einflussnahme auf nationaler Ebene.

Der GBV hat in seiner Sitzung am 19./20. August 2009 beschlossen, dass er sich gegenüber den politischen Institutionen der Bundesrepublik für die Berücksichtigung der durch das EuroCOP-Komitee in Lissabon aufgestellten Forderungen einsetzen wird, mit dem Ziel, dass diese in der Verhandlungsposition Deutschlands im Europäischen Rat entsprechend beachtet werden.


Pressemeldung EuroCOP vom 10. Juli 2008:

Europäischer Rat stellt ambitionierte Ideen für die weitere Entwicklung der polizeilichen Zusammenarbeit vor
Wird die Polizei europäischer?

Fakten

Beim informellen Treffen der EU-Justiz- und -Innenminister wurden die Ergebnisse aus dem Bericht der Zukunftsgruppe zu Fragen der Inneren Sicherheit vorgestellt. Die Zukunftsgruppe ist eine informelle Gruppe von acht Mitgliedstaaten, die sich zusammengeschlossen hat, um Vorschläge für den Zeitraum von 2010 bis 2014 auszuarbeiten. Der Bericht ist von einer Gruppe hochrangiger Vertreter aus Deutschland, Portugal, Slowenien, Frankreich, Tschechische Republik und Schweden erstellt worden und wird als Richtlinie für die Entwicklung der EU-Politik nach 2010 dienen.

Folgende Vorschläge verdienen besondere Aufmerksamkeit:
  • Abstimmung und Angleichung der Aus- und Weiterbildung bei der Polizei
  • Wachsende operative Zusammenarbeit durch gemeinsame Polizeistationen und grenzüberschreitende Ermittlungsteams
  • Wachsende EU Kapazität, um Polizeieinsätze in großem Umfang in Drittländern möglich zu machen

Der Bericht wird in den Vorschlag für ein neues Rahmenprogramm im Bereich Justiz und Inneres für 2010 bis 2014 eingehen, den die EU-Kommission in der ersten Hälfte von 2009 vorlegen wird.


Maßnahmen von EuroCOP
Das Exekutiv-Komitee wird an die EU-Kommission herantreten und volle Rücksprache mit EuroCOP über das Programm fordern, wo immer es Auswirkungen auf das Wohlergehen und die Arbeitsbedingungen der Polizisten in Europa haben könnte. Weiter hat der EuroCOP- Präsident davor gewarnt, die Zahl der eingesetzten Personen bei internationalen Aufgaben zu erhöhen, ohne einen entsprechenden Ausgleich auf nationaler Ebene dafür zu schaffen. Weitere kritische Anmerkungen betreffen die Tendenz, die klare Trennung zwischen Polizei und Militär bei internationalen Einsätzen zu verwischen.

Weitere Vorgehensweise

Das Exekutiv-Komitee wird die weitere Debatte auf europäische Ebene genau beobachten und die Mitgliedsorganisationen entsprechend darüber informieren. Eine Debatte über den Inhalt des Berichts und mögliche Forderungen von EuroCOP werden für die Herbstsitzung des EuroCOP-Komitees geplant werden.

Weitere Informationen:

Der vollständige Bericht der Zukunftsgruppe ist verfügbar unter:

http://www.eurocop-police.org/restricted/access.htm oder
http://www.bmi.bund.de/ unter ‚Europa und Internationales‘‚Zukunftsgruppe‘


12. Stabilitätspakt für die Polizei in Europa (nach oben)

Das EuroCOP-Exekutiv-Komitee hat in seiner Sitzung am 13. Mai 2009 das als Anlage beigefügte Positionspapier verabschiedet. Den Mitgliedern des GBV wurde dieses am 30. Juni 2009 bereits zur Kenntnis gegeben. Um das beabsichtigte Ziel einer Stabilisierung der Polizei(en) in Europa zu erreichen, richtet EuroCOP sich nun an die Mitgliedsgewerkschaften mit der Bitte um Unterstützung.

Hintergrund
  • Im Zuge der weltweiten Finanzkrise kommt es in einer Reihe von Mitgliedstaaten der Europäischen Union zu drastischen Einsparungen beim öffentlichen Dienst, von denen auch die Haushalte der Polizei betroffen sind.
  • Drastische Einschnitte von bis zu 20 % in die Haushalte der Polizei betreffen dabei in erster Linie Mitgliedstaaten, deren Polizei auch vor der Finanzkrise bereits als unterfinanziert gelten musste. Am stärksten betroffen sind derzeit die Schengen-Staaten Lettland, Litauen, Ungarn sowie Rumänien und Bulgarien, deren volle Beteiligung am Schengener Abkommen für 2010 geplant ist.
  • Voraussetzung für eine sichere Anwendung des Schengener Abkommens ist die Einhaltung grundsätzlicher Mindeststandards bei den Strafverfolgungsbehörden aller Mitgliedstaaten. Das hat die Europäische Union im Zuge ihrer Erweiterung 2004 durch die Festlegung der so genannten Kopenhagener Kriterien anerkannt.
  • Es steht zu befürchten, dass die oben geschilderten Sparmaßnahmen dazu führen, dass diese Voraussetzungen in einzelnen Mitgliedstaaten mittelfristig nicht mehr gegeben sein werden. Weiter steht zu befürchten, dass in diesen Staaten die Korruption steigt und sie sich zu sicheren Rückzugsräumen für die Organisierte Kriminalität entwickeln.
  • Weiter ist zu befürchten, dass der anhaltende Druck auf die öffentlichen Haushalte aller EU-Mitgliedstaaten mittelfristig zu einer Diskussion über Einsparungen in den Haushalten aller Mitgliedstaaten führt.
  • Aus diesem Grund hat das EuroCOP-Exekutiv-Komitee ein Grundsatzpapier mit der Forderung nach einem Stabilitätspakt für die Polizei verabschiedet und Mitgliedsorganisationen dazu aufgefordert, ihre Regierungen auf die Problematik aufmerksam zu machen und die Forderung nach einem EU-Stabilitätspakt für die Polizei zu unterstützen.
Das EuroCOP-Exekutiv-Komitee bittet die GdP, die Forderungen aus dem Positionspapier zu unterstützen, mit dem Ziel, die Bundesregierung bzw. den zuständigen Minister zu einer Stellungnahme zu bewegen, in der auf mögliche Risiken durch die massiven Kürzungen der Haushalte der Strafverfolgungsbehörden in einigen Schengen-Staaten hingewiesen wird.

Der GBV hat auf seiner Sitzung am 19./20. August 2009 beschlossen, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um der Bitte EuroCOPs zu entsprechen.


Positionspapier des EuroCOP-Exekutiv-Komitees

Ein Stabilitätspakt für den gemeinsamen Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts
EuroCOP-Aufruf zur Bekräftigung der „Kopenhagener Kriterien“

1. 1993 hat der Europäische Rat in Kopenhagen eine Anzahl von Kriterien für die EU-Mitgliedschaft festgelegt, die oft als Kopenhagener Kriterien bezeichnet werden. 1995 wurden diese Kriterien durch den Europäischen Rat von Madrid ergänzt.
2. Danach muss jeder EU-Mitgliedstaat Folgendes erreicht haben:
- stabile Institutionen, die Demokratie und Rechtsstaatlichkeit sowie Respekt für Menschenrechte und den Schutz von Minderheiten garantieren.
- Das Bestehen einer funktionierenden Marktwirtschaft sowie die Fähigkeit, mit dem Wettbewerbsdruck und den Marktkräften in der Union umzugehen.
- Die Fähigkeit, die sich aus der Mitgliedschaft ergebenden Verpflichtungen zu erfüllen, unter Einschluss der Ziele der politischen, wirtschaftlichen und monetären Union.
- Ein Justiz- und Verwaltungswesen, das die effiziente Umsetzung des Gemeinschaftsrechts sicherstellt.

3. Die Auswirkungen der Finanzkrise machen es erforderlich, dass die EU ihren Willen zur Aufrechterhaltung der Gültigkeit dieser Standards als Basis für eine enge Zusammenarbeit ihrer Mitgliedstaaten sowie wirtschaftlichen und sozialen Fortschritts bekräftigt.

4. Die EU darf es nicht zulassen, dass Mitgliedstaaten diese Kriterien nicht erfüllen, indem sie aufgrund der Auswirkungen der gegenwärtigen Wirtschaftskrise zu exzessiven und kurzsichtigen Sparmaßnahmen greifen, die zu Lasten der Haushalte essenzieller öffentlicher Dienste wie der Polizei gehen.

5. Die gegenwärtige Wirtschaftskrise macht deutlich, dass der EU-weite Kampf gegen Organisierte Kriminalität, Menschenhandel und Terrorismus nicht ausschließlich auf die Annäherung gesetzlicher Regelungen beschränkt werden kann.

6. Um die Annäherung gesetzlicher Regelungen zu ergänzen, müssen die Mitgliedstaaten eine effiziente Umsetzung sicherstellen; Mitgliedstaaten, die dies nicht sicherstellen können, dürfen nicht auf sich allein gestellt bleiben.

7. EuroCOP fordert die Mitgliedstaaten dazu auf, sich auf einen Stabilitätspakt auf Basis der Kopenhagener Kriterien zu einigen. Dieser Stabilitätspakt für den Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts muss sicherstellen, dass die Mitgliedstaaten gemeinsame Mindeststandards für die Kapazität der Strafverfolgungsbehörden erfüllen.

8. Weiter fordert EuroCOP die Mitgliedstaaten dazu auf, ein Frühwarnsystem einzurichten, das sicherstellt, dass Maßnahmen getroffen werden können, bevor die Fähigkeiten eines Mitgliedstaats, zum gemeinsamen Kampf gegen Organisierte Kriminalität, Terrorismus und Korruption beizutragen, nachhaltig beeinträchtigt werden.

9. Mit der bevorstehenden Verabschiedung eines neuen mehrjährigen Rahmenprogramms für Justiz und Inneres ist der Europäische Rat in einer guten Ausgangsposition, um die Gültigkeit der Kopenhagener Kriterien zu bestätigen und den Bürgern zu zeigen, dass deren Wunsch nach einem Leben in Frieden und Freiheit von Kriminalität ernst genommen wird.


13. EuroCOP-Umfrage zu einer unabhängigen Beschwerdebehörde für die Polizei (nach oben)
Ende 2008 wurde EuroCOP der Entwurf eines Berichts des Europäischen Kommissars für Menschenrechte für eine unabhängige Beschwerdebehörde für die Polizei zugeleitet. EuroCOP sollte die Möglichkeit gegeben werden, zu dem Entwurf des Berichts einen Kommentar abzugeben, um diesen in der Endfassung noch zu beeinflussen.

Daraufhin wurde der Bericht den Mitgliedsgewerkschaften mit der Möglichkeit zur Stellungnahme zugeleitet. Zehn Mitgliedsgewerkschaften gaben einen schriftlichen Bericht ab, zwei Mitgliedsgewerkschaften (darunter die GdP) teilten mit, dass sie im in Frage kommenden Zeitraum ihre Kommentare nicht schriftlich abgeben konnten. Die übrigen gaben keine Stellungnahme ab. Die Stellungnahme der Gewerkschaft der Polizei wurde allerdings in mündlicher Form durch den Präsidenten Heinz Kiefer bei EuroCOP vorgetragen. Darin wurde zum Ausdruck gebracht, dass die GdP solche Beschwerdeinstitutionen für die Polizei eher negativ sieht. Es wurde insbesondere auf die Praxis bei länderübergreifenden Großeinsätzen hingewiesen, bei denen gegen eingesetzte Polizisten ständig Beschwerden und Strafanzeigen erhoben werden.

In dem Bericht des Kommissars für Menschenrechte wird darauf hingewiesen, dass ein unabhängiges Beschwerdesystem für die Polizei von fundamentaler Bedeutung für die Funktionsweise einer demokratischen Polizei sei. Für die Beschwerdestelle wird ein Prinzipienkatalog von fünf Prinzipien aufgestellt: Sie sollen nach Meinung des Kommissars für Menschenrechte unabhängig sein, gleichberechtigt im Hinblick auf die Ermittlungsbefugnis, sie sollen unverzüglich nach Einleitung der Beschwerde ihre Arbeit aufnehmen, die Verfahrensweisen und Entscheidungen sollen transparent und öffentlich sein und abschließend sollen die Beschwerdeführer in den Beschwerdeprozess einbezogen werden. Daneben wird ein umfangreiches Regelwerk für die Verfahrensweisen bei der Abhandlung von Beschwerden gegeben.
Die Mitgliedsorganisationen, die sich schriftlich zu der Befragung geäußert hatten, werten den Bericht grundsätzlich positiv und verweisen auf die Notwendigkeit, die unabhängige Aufsicht über den Polizeidienst sicherzustellen. Unterschiedliche Meinungen wurden im Hinblick auf die Auslegung der Unabhängigkeit der Beschwerdestellen geäußert, insbesondere hinsichtlich der Frage, ob Polizisten von der Teilnahme an derartigen Gremien ausgeschlossen werden sollen. Bedenken werden auch vorgetragen hinsichtlich der möglichen Auswirkungen von vorgetragenen Beschwerden und daraufhin erfolgter Ermittlungen auf das Leben des Polizisten. Daneben wird eine klare Definition der Aufgaben und der Befugnisse von Beschwerdegremien in Abgrenzung zur Staatsanwaltschaft und internen Untersuchungen gefordert. Die Mehrheit der abgegebenen Stellungnahmen drängt auf Vorsicht im Hinblick auf die Befugnisse der mit der Untersuchung beauftragten Aufsichtsgremien. Bedenken werden auch geäußert in Bezug auf die Beeinträchtigung der Funktion des Polizeidienstes. Insbesondere wird davor gewarnt, dass Hexenjagden und falsche Anschuldigungen zur Regel werden können.

Interessant ist im Zusammenhang mit dem hier vorliegenden Bericht des Kommissars für Menschenrechte auch, dass in Irland mittlerweile ein solcher Beschwerdemechanismus für die Polizei eingerichtet wurde. Auf der letzten Jahreskonferenz einer der beiden irischen Polizeigewerkschaften wurde der Beschluss gefasst, auf die Polizei in Irland hinzuwirken, um sicherzustellen, dass bei böswilligen und offensichtlich unzulässigen Beschwerden gegen Mitglieder der Gewerkschaft diese eine schriftliche Bestätigung erhalten bzw. dass alle Aufzeichnungen über solche unbewiesenen und unbegründeten Beschwerden aus den Personalakten nach Ende des Verfahrens gelöscht werden müssen.

Insgesamt lässt sich festhalten, dass im Hinblick auf die Installation von solchen unabhängigen Beschwerdegremien für die Polizei auch nach Durchführung der Anhörung unter den EuroCOP-Mitgliedsgewerkschaften weiterhin äußerste Vorsicht geboten ist und die GdP bei ihrer ablehnenden Haltung bleiben sollte.


14. Resolution – Stoppt die Gewalt gegen Polizei in Europa! - Entwurf für die Sitzung des EuroCOP Committee in Krakau
Die in der gemeinsamen Europäischen Polizeigewerkschaft EuroCOP organisierten Polizeigewerkschaften der Nationalstaaten richten folgenden dringenden Appell an das Europäische Parlament, die Europäische Kommission, die Regierungen und Parlamente der Nationalstaaten sowie an alle Bürgerinnen und Bürger Europas:

Seit vielen Jahren nimmt die Gewalt gegenüber Polizistinnen und Polizisten in Europa immer weiter zu. Polizistinnen und Polizisten sehen sich jeden Tag innerhalb und außerhalb ihres Dienstes für die Gesellschaft brutalen Angriffen auf Leib und Leben ausgesetzt. Immer häufiger werden auch die Angehörigen und Familien zur Zielscheibe haltloser Gewalttäter.

Die Finanz- und Wirtschaftskrise, die Europa und die Nationalstaaten massiv getroffen hat, verstärkt soziale Unruhen. Das Heer von Arbeitslosen und sozial deklassierten Menschen wird immer größer, die Bereitschaft, sich gewalttätig zu verhalten, nimmt zu. Wir wissen, dass die sozialen Konflikte auch auf dem Rücken der Polizistinnen und Polizisten ausgetragen werden, denn soziale Unruhen spielen sich auf der Straße ab, und dort ist die Polizei aufgerufen, Sicherheit und Ordnung durchzusetzen.

Obwohl die Gewalt gegen Polizei zunimmt, stellen wir fest, dass sich die Arbeitsbedingungen der Polizistinnen und Polizisten deutlich verschlechtert haben. Die teilweise massiven Lohn- und Gehaltskürzungen, der rasante Personalabbau und die Verschlechterung der polizeilichen Ausrüstung führen zu Frustration, einer Gefährdung der Sicherheit und Ordnung sowie einer deutlichen Vernachlässigung des Arbeitsschutzes.

Die EuroCOP vertretenden Gewerkschaften fordern deshalb:
  1. die politische und gesellschaftliche Ächtung der Gewalt als Mittel politischer Auseinandersetzung und damit auch als Mittel der Auseinandersetzung mit der Polizei,
  2. wo in den Nationalstaaten notwendig, die Schaffung gesetzlicher Grundlagen zur effektiven Bekämpfung von Gewalt gegenüber Polizistinnen und Polizisten,
  3. eine konsequente und angemessene strafrechtliche Verfolgung von Gewalt gegen Polizei sowie
  4. einen Personalbestand, der garantiert, dass polizeiliche Aufgaben sicher und effektiv erfüllt werden können, auch im Sinne der notwendigen Eigensicherung für die eingesetzten Polizeikräfte.
Wir wollen erreichen, dass sich die Politik in Europa gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern unseres europäischen Kontinents zu Friedfertigkeit und sozialer Stabilität bekennt. Dazu gehört es allerdings auch, die Polizei nicht im Regen stehen zu lassen, sondern die Polizistinnen und Polizisten im Besonderen vor der ausufernden Gewalt gegen sie zu schützen.
(nach oben)
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