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GdP-Bundesvorsitzender Bernhard Witthaut im Gespräch mit Schleswig-Holsteins Innnenminister Klaus Schlie:

Pläne der Bundesjustizministerin wirklichkeitsfremd

Kiel.

GdP-Vorsitzender Bernhard Witthaut und Oliver Malchow, Landesbezirksvorsitzender wie Mitglied des Geschäftsführenden GdP-Bundesvorstands, erläuterten in ihrem heutigen "Kieler" Gespräch mit Schleswig-Holsteins Innenminister Klaus Schlie neben anderen Themen ihre Positionen zur zunehmenden Gewalt gegen Polizeibeamtinnen und -beamte, dem Richtervorbehalt bei der Anordnung von Blutproben und der Mindestspeicherfristen von Telekommunikationsdaten. Innenminister Schlie signalisierte - nicht nur - bei der sogenannten Vorratsdatenspeicherung Einigkeit mit der GdP. Schlie: "Die Pläne der Bundesjustizministerin sind wirklichkeitsfremd", kritisierte er, denn Verbindungsdaten vor oder während einer Tat gingen verloren. Außerdem entstehe der Verdacht auf eine Straftat oft erst im Nachhinein.

Gewalt gegen Polizeibeamte
Der GdP-Bundesvorsitzende forderte Schlie auf, weiter an diesem ernsten Thema zu arbeiten. Polizeibeamtinnen und -beamte haben ebenso ein Recht auf körperliche Unversehrtheit bei der Berufsausübung wie jeder andere Berufstätige auch. Gewalt gegen Polizeibeamte komme Gewalt gegen den Staat gleich. Die GdP-Vertreter anerkannten, dass sich Schleswig-Holstein an der Studie des Kriminologischen Forschungsinstituts Niedersachsen beteiligt habe.

Richtervorbehalt bei Anordnung von Blutproben
Die jetzt praktizierte Regelung des Richtervorbehalts bei der Anordnung von Blutproben sei zwar schon ein kleiner Fortschritt, so der GdP-Landesvorsitzende Malchow, wenn auch die neue Bereitschaftsregelung für Richter noch nicht umfassend genug ist. Malchow: "Am besten wäre es, wenn die StPO dahingehend geändert wird, dass die Anordnung von den diensthabenden Polizeibeamten direkt, an Ort und Stelle und ohne Zeitverzug vorgenommen wird."

Stimmige Positionen: GdP-Vorsitzender Bernhard Witthaut und Schleswig-Holsteins Innenminister Klaus Schlie stellten sich nach ihrem Gespräch der Kieler Landespressekonferenz. Foto: Thomas Gründemann / GdP

Mindestspeicherfrist von Kommunikationsdaten
In diesem Punkt waren sich Innenminister und die GdP-Repräsentanten einig: Bei der Ermittlung von Straftaten müssen auch die Telekommunikationsdaten herangezogen werden. Der GdP-Bundesvorsitzende Witthaut fordert die Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger auf, endlich ihren Widerstand aufzugeben. Witthaut wörtlich: Es verwundert, dass sich die FDP-Ministerin hingegen kaum Mühe mache, der massenhaften Sammlung und Verwertung von Bürgerdaten durch Wirtschaftsunternehmen zur Gewinnmaximierung Einhalt zu gebieten. Es ist ein Witz, dass Telekommunikationsunternehmen sich aussuchen können, wie lange sie die Daten speichern, die Polizei zur Kriminalitätsbekämpfung darauf aber keinen Zugriff erhalten soll. Mit ihrer Haltung stärkt die Bundesjustizministerin das Misstrauen gegen den Staat. Staatsamt und parteipolitisches Interesse geraten hier in einen unauflöslichen Widerspruch."

Zusammenführung von Bundespolizei und Bundeskriminalamt
Eine vom Bundesinnenminister einberufene Kommission habe die Zusammenlegung von Bundespolizei und Bundeskriminalamt gefordert. Aus Sicht der GdP mache dies keinen Sinn. Witthaut: "Aus unserer Sicht können weder die Länder noch BKA und Bundespolizei ein Interesse an dieser Zusammenlegung haben. Die Polizeihoheit liegt nach wie vor bei den Ländern. Ein deutsches FBI ist nicht notwendig."

Nachwuchsgewinnung und Attraktivität des Polizeiberufes
Die demografische Kurve ist eindeutig. Um nicht das Rennen auf dem Ausbildungsmarkt zu verlieren, muss der Polizeiberuf attraktiv gestaltet werden. Dazu gehören ein gutes Einkommen, attraktive Karrieremöglichkeiten sowie die Sicherheit in diesem Beruf. Schleswig-Holsteins Polizei werde im Vergleich zu den anderen westlichen Bundesländern deutlich schlechter bezahlt. Hier gibt es einen erheblichen Nachholbedarf. GdP-Landeschef Malchow: "Der Innenminister hat mit seinem Zwei-Jahres-Programm unter Beweis gestellt, dass er Verabredungen einhält. So konnten zum 1. Januar diesen Jahres 637 Ernennungen ausgesprochen werden, im kommenden Jahr stehen weitere 500 Beförderungen an." Der GdP-Landesvorsitzende machte aber deutlich, dass die Versäumnisse vergangener Jahre sukzessive aufgeholt werden müssen, damit auch die Landespolizei Schleswig-Holstein ein attraktives Berufsbild anbieten kann.

Download: Pressemeldung des Innenministeriums Schleswig-Holstein zu aktuellen polizeilichen Themen (20. Januar 2011)
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