Online-Waffenkauf, Kripo-Ausbildung, Leichenschau und Schwarzfahren
Delegierte verabschieden kriminalpolitische Forderungen
Keine Entkriminalisierung des Schwarzfahrens
Zustimmung erhielt der BFA Kripo zudem für seine Forderung, die Ausbildung von Kolleginnen und Kollegen, die auch kriminalpolizeiliche Aufgaben wahrnehmen werden, zu vertiefen. „Effektive Kriminalitätsbekämpfung erfordert das gekonnte Zusammenspiel kriminal- und schutzpolizeilicher Fall- und Sachbearbeitung, und zwar auf allen Ebenen polizeilicher Tätigkeit“, betonte der GdP-Bundesvorsitzende Oliver Malchow. Die GdP stehe für eine gemeinsame Ausbildung aller Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten zu Beginn der Berufstätigkeit. Wer kriminalpolizeiliche Aufgaben wahrnehmen solle, müsse frühzeitig spezialisiert werden. Die Länder sollten dabei deutlich stärker kooperieren.
Das in der öffentlichen Debatte stehende Entkriminalisieren des Schwarzfahrens lehnten die Delegierten auf Vorschlag der GdP-Kriminaler einmütig ab. Stattdessen könne mit mechanischen Barrieren und Betretungskontrollen gegen das Erschleichen von Fahrleistungen wirksam vorgegangen werden. Das Herabstufen des Schwarzfahrens zu einer Ordnungswidrigkeit sende, so Malchow, ein falsches Signal. Schließlich nutze der Täter Bahn oder Bus auf Kosten der anderen Fahrgäste.
Die GdP erneuerte ihre Forderung, dass jede Leiche durch einen amtlich bestellten Leichenbeschauer begutachtet wird. Fälle wie der eines Altenpflegers in Niedersachsen, dem der Tod von über 100 Menschen zur Last gelegt wird, ohne dass dies aufgefallen war, zeigten die Notwendigkeit einer solchen Standardmaßnahme. „Auch die Kripo würde entlastet, da derzeit oft eine ‚ungeklärte‘ Todesursache festgestellt wird und dann kriminalpolizeilichen Maßnahmen anlaufen müssten“, erklärte Malchow.
Das in der öffentlichen Debatte stehende Entkriminalisieren des Schwarzfahrens lehnten die Delegierten auf Vorschlag der GdP-Kriminaler einmütig ab. Stattdessen könne mit mechanischen Barrieren und Betretungskontrollen gegen das Erschleichen von Fahrleistungen wirksam vorgegangen werden. Das Herabstufen des Schwarzfahrens zu einer Ordnungswidrigkeit sende, so Malchow, ein falsches Signal. Schließlich nutze der Täter Bahn oder Bus auf Kosten der anderen Fahrgäste.
Die GdP erneuerte ihre Forderung, dass jede Leiche durch einen amtlich bestellten Leichenbeschauer begutachtet wird. Fälle wie der eines Altenpflegers in Niedersachsen, dem der Tod von über 100 Menschen zur Last gelegt wird, ohne dass dies aufgefallen war, zeigten die Notwendigkeit einer solchen Standardmaßnahme. „Auch die Kripo würde entlastet, da derzeit oft eine ‚ungeklärte‘ Todesursache festgestellt wird und dann kriminalpolizeilichen Maßnahmen anlaufen müssten“, erklärte Malchow.