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Online-Waffenkauf, Kripo-Ausbildung, Leichenschau und Schwarzfahren

Delegierte verabschieden kriminalpolitische Forderungen

Berlin.

Nach Ansicht der Kriminalpolizei-Experten in der Gewerkschaft der Polizei (GdP) sollen Onlinehändler beim Verkauf von Waffen wie Macheten oder Messern dazu verpflichtet werden, entsprechende Hinweise auf waffenrechtliche Bestimmungen für den interessierten Käufer deutlich hervorzuheben. Die Delegierten des noch bis Donnerstag andauernden 26. Ordentlichen GdP-Bundeskongresses folgten damit einem Antrag des Bundesfachausschusses Kriminalpolizei (BFA Kripo). Bisher würden solche Gegenstände verkauft, ohne dass auf explizite Regelungen zum Besitz oder Führen eines solchen Gegenstandes explizit hingewiesen werde.

Keine Entkriminalisierung des Schwarzfahrens

Zustimmung erhielt der BFA Kripo zudem für seine Forderung, die Ausbildung von Kolleginnen und Kollegen, die auch kriminalpolizeiliche Aufgaben wahrnehmen werden, zu vertiefen. „Effektive Kriminalitätsbekämpfung erfordert das gekonnte Zusammenspiel kriminal- und schutzpolizeilicher Fall- und Sachbearbeitung, und zwar auf allen Ebenen polizeilicher Tätigkeit“, betonte der GdP-Bundesvorsitzende Oliver Malchow. Die GdP stehe für eine gemeinsame Ausbildung aller Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten zu Beginn der Berufstätigkeit. Wer kriminalpolizeiliche Aufgaben wahrnehmen solle, müsse frühzeitig spezialisiert werden. Die Länder sollten dabei deutlich stärker kooperieren.

Das in der öffentlichen Debatte stehende Entkriminalisieren des Schwarzfahrens lehnten die Delegierten auf Vorschlag der GdP-Kriminaler einmütig ab. Stattdessen könne mit mechanischen Barrieren und Betretungskontrollen gegen das Erschleichen von Fahrleistungen wirksam vorgegangen werden. Das Herabstufen des Schwarzfahrens zu einer Ordnungswidrigkeit sende, so Malchow, ein falsches Signal. Schließlich nutze der Täter Bahn oder Bus auf Kosten der anderen Fahrgäste.

Die GdP erneuerte ihre Forderung, dass jede Leiche durch einen amtlich bestellten Leichenbeschauer begutachtet wird. Fälle wie der eines Altenpflegers in Niedersachsen, dem der Tod von über 100 Menschen zur Last gelegt wird, ohne dass dies aufgefallen war, zeigten die Notwendigkeit einer solchen Standardmaßnahme. „Auch die Kripo würde entlastet, da derzeit oft eine ‚ungeklärte‘ Todesursache festgestellt wird und dann kriminalpolizeilichen Maßnahmen anlaufen müssten“, erklärte Malchow.
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