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Witthaut: Polizei-Missionen an zentraler Stelle koordinieren

GdP fordert Nationales Einsatz- und Führungszentrum für polizeiliche Auslandseinsätze

Berlin.

Ein Nationales Polizeiliches Führungs- und Einsatzzentrum zur Vorbereitung, Durchführung und Koordinierung von Auslandseinsätzen der deutschen Polizei forderte die Gewerkschaft der Polizei (GdP) auf einer Pressekonferenz am heutigen Mittwoch in Berlin. Es sei dringend notwendig, so Witthaut, Kräfte, Kompetenzen, Informationen und Verantwortung an einer Stelle zu bündeln. In dem heute der Öffentlichkeit vorgestellten Kriterienkatalog mahnte der GdP-Vorsitzende zudem eine größere Transparenz der Polizeimissionen an.

GdP-Vorsitzender Witthaut: "Kräfte, Kompetenzen, Informationen und Verantwortung an einer Stelle bündeln."
Witthaut: „Konflikte, die aus militärischen Konfrontationen und den daraus resultierenden polizeilichen Missionen entstehen, müssen in der Öffentlichkeit umfassend und offen von den verantwortlichen Gremien beraten und entschieden werden.“

Der GdP-Vorsitzende forderte weiter eine stärkere parlamentarische Kontrolle, klare Missionsziele sowie eine bessere Betreuung und Absicherung der hohen persönlichen Risiken für die eingesetzten Beamten. Gegenüber der Bundeswehr habe die Polizei einen gewaltigen Nachholbedarf, erklärte Witthaut.

Witthaut: „Es ist absehbar, dass Aufgaben der deutschen Polizei in ausländischen Missionen

zunehmen werden. Vor diesem Hintergrund ist dringend erforderlich, deutsche Polizisten auf ihren Einsatz im Ausland inhaltlich und sicherheitstechnisch besser vorzubereiten und vor Ort zu unterstützen.“ Ein Auslandseinsatz, so Witthaut, sei mit dem alltäglichen Dienst im Inland nicht vergleichbar.

Rund 360 Beamte von Bundespolizei, Bundeskriminalamt, Zoll und den Länderpolizeien sind derzeit nach Angaben der GdP an insgesamt 12 ausländischen Missionen beteiligt.
 
 
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Bitte lesen Sie im Anschluss den Wortlaut des GdP-Kriterienkatalogs zu polizeilichen Auslandsmissionen:

GdP fordert für Auslandseinsätze der Polizei ein Nationales Führungs- und Einsatzzentrum
Deutsche Polizisten müssen auf ihren Einsatz im Ausland inhaltlich und sicherheitstechnisch besser vorbereitet und unterstützt werden. Das forderte der Bundesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Bernhard Witthaut, auf einer Pressekonferenz der GdP am Mittwoch, 8. Juni 2011 in der GdP-Bundesgeschäftsstelle in Berlin. Witthaut: „Die Polizei braucht ein eigenes Nationales Führungs- und Einsatzzentrum.“

364 Beamte von Bundespolizei, Bundeskriminalamt, Zoll und Länderpolizeien sind derzeit nach Angaben der GdP an insgesamt 12 Missionen beteiligt. Gegenüber der Bundeswehr habe die Polizei einen gewaltigen Nachholbedarf, erklärte Witthaut. Es sei absehbar, dass Aufgaben der deutschen Polizei in ausländischen Missionen zunehmen würden. Witthaut: „Auslandseinsätze der Polizei bedürfen einer stärkeren parlamentarischen Kontrolle, klarer Missionsziele sowie einer besseren Betreuung und Absicherung der hohen persönlichen Risiken für die eingesetzten Beamten.“

GdP-Vorsitzender Bernhard Witthaut und sein Stellvertreter Jörg Radek (l.) stellen sich den Fragen der an der Pressekonferenz teilnehmenden Journalisten.

Als Begründung führt der GdP-Vorsitzende an, dass die internationalen Missionen und Verwendungen der Deutschen Polizei sich in den vergangenen Jahren stark verändert hätten. Eine Zäsur sei die Aufbauhilfe für die afghanische Polizei.

Witthaut: „Immer häufiger wird militärische Gewalt eingesetzt, um das Völker(straf)recht durchzusetzen. Dies bedeutet, dass jedenfalls im Ausland Militär teilweise auch für solche Maßnahmen eingesetzt wird, die im Inland ausschließlich der Polizei obliegen, nämlich zur Abwehr von Gefahren für wichtige Rechtsgüter und zur Strafverfolgung.“ Das führe dazu, dass das Agieren der Nationalstaaten im Rahmen von militärischen und politischen Bündnissen eine immer wichtigere Rolle habe und dass Deutschland ein starker Verantwortungsträger innerhalb dieser Bündnisse sei.

Witthaut: „Wer die Geltung des Völkerrechts einfordert, muss auch bereit sein, das Völkerrecht gemeinsam mit anderen Nationen durchzusetzen. Die GdP ist sich bewusst, dass schon während der Ausübung militärischer Gewalt oder im unmittelbaren Nachgang zu militärischen Konflikten der zivile Wiederaufbau sowie die Wiederherstellung einer stabilisierenden öffentlichen Ordnung in der Regel mit dem Einsatz von Polizei im Konfliktgebiet verbunden ist.“

GdP-Vorsitzender Witthaut: "Unverzüglich die gesetzliche Grundlage für die Entsendung von Landesbediensteten zum Zwecke der Auslandsverwendung in den jeweiligen Landespolizeigesetzen schaffen."
Die Verwendung der Polizei im Ausland sei häufig kaum mit dem normalen Einsatzgeschehen der Polizei im Inland vergleichbar. Witthaut: „Bislang können die polizeilichen Aufgaben in Auslandsmissionen weder besonders trainiert, noch zuvor an den Polizeischulen gelehrt werden. Dass der Einsatz der deutschen Polizeikräfte im Ausland sehr häufig eine Erfolgsgeschichte wurde, ist allein dem hohen persönlichen Engagement der eingesetzten Beamtinnen und Beamten zu verdanken.“

Im Einzelnen fordert die GdP:

Mehr Transparenz
Da Polizeibeamte für den Auslandseinsatz von den Ländern abgeordnet werden, können Beschlüsse einzelner Landesparlamente oder in Teilen auch von Personalräten erhebliche internationale politische Konsequenzen haben.
Daher müssen Konflikte, die aus militärischen Konfrontationen und daraus resultierenden polizeilichen Missionen entstehen, transparent in der Öffentlichkeit und umfassend in den dafür vorgesehenen Gremien beraten und entschieden werden.

Deutsche Polizeimissionen bedürfen parlamentarischer Kontrolle
Für alle Polizeimissionen und -einsätze, seien sie bilateral oder international, muss der Deutsche Bundestag ein Rückholrecht durch entsprechenden Beschluss und damit jederzeit das Recht zur Beendigung eines Einsatzes bzw. einer Mission haben (Parlamentsvorbehalt).

Die Bundesregierung muss verpflichtet sein, den Deutschen Bundestag über jede Polizeimission

bzw. Polizeieinsatz unverzüglich und umfassend zu informieren.

Die teilweise für die Betroffenen mit hohen persönlichen Risiken verbundenen Polizeimissionen im Ausland müssen von der gleichen politischen Verantwortung getragen werden wie die Einsätze der Bundeswehr im Ausland. Jegliche Auslandsverwendung deutscher Polizistinnen und Polizisten muss eindeutigen rechtlichen Regelungen auch zum Schutz der Beamtinnen und Beamten unterworfen sein.

Mitbestimmung der Personalräte
Den zuständigen Personalräten muss regelmäßig Bericht erstattet werden. Die GdP teilt ausdrücklich die juristischen Bedenken, die zu den Lücken in den Polizeigesetzen der Länder im Hinblick auf die Abordnung von Landesbediensteten zur Bundespolizei zwecks Auslandseinsatzes vorgetragen werden. Es muss unverzüglich die gesetzliche Grundlage für die Entsendung von Landesbediensteten zum Zwecke der Auslandsverwendung in den jeweiligen Landespolizeigesetzen geschaffen werden.

Nationales Polizeiliches Führungs- und Einsatzzentrum
Die derzeitigen Strukturen im Bundesinnenministerium, der Bundespolizei sowie den Länderpolizeien sind in Bezug auf die politische Verantwortung und im Hinblick auf die polizeiliche Einsatzplanung und Einsatzführung unklar und ineffektiv. Zur besseren Koordination aller Polizeieinsätze im Ausland und zur Verbesserung der politischen Kontrolle dieser Einsätze ist ein nationales polizeiliches Führungs- und Einsatzzentrum einzurichten. Dieses Zentrum hat die Aufgabe, sämtliche Einsätze und Missionen vorzubereiten, durchzuführen und die Betreuung zu organisieren. Von dieser Dienststelle muss die Information der Personalräte über die jeweilige Verwendung ebenso abgewickelt werden, wie es zusätzlich zur Durchführung der langfristigen Missionen auch ad hoc operativ z. B. für die Lösung von Pirateriefällen zuständig sein muss.

Die GdP hat das Ziel, mit diesem Führungs- und Einsatzzentrum Kräfte, Kompetenzen, Informationen und Verantwortung zu bündeln. Das Einsatzführungszentrum muss darüber hinaus die Aufgabe haben, Personal zu koordinieren, die Verwaltung der Sach- und Finanzmittel sowie die Betreuung der eingesetzten Beamten zu gewährleisten und abgeschlossene Einsätze zu evaluieren. Von besonderer Wichtigkeit ist des Weiteren der Aufbau eines Krisenmanagements für Auslandsmissionen, was ebenfalls in dem zu schaffenden Führungs- und Einsatzzentrum zu entwickeln ist.

Stellv. GdP-Vorsitzender Jörg Radek : "Alle Polizeimissionen müssen jedoch in der Öffentlichkeit bekannt und diskutierbar sein, weil das Missionsziel nicht immer die zivile Aufbauhilfe oder die Informationsgewinnung, sondern gelegentlich auch wirtschaftliche Aspekte beinhaltet."
Schutzausrüstung
Deutsche Polizisten müssen auf ihren Einsatz im Ausland inhaltlich und sicherheitstechnisch sehr gut vorbereitet und fortlaufend unterstützt werden. Hierzu gehört, dass die eingesetzten Kräfte jederzeit über eine sehr gute persönliche Schutzausrüstung verfügen und die zur Verfügung stehenden Einsatzmittel, wie z. B. Unterkünfte und Diensträume, IuK-Technik sowie Kraftfahrzeuge frei von Mängeln sind. Jeder eingesetzte Beamte und jede eingesetzte Beamtin hat einen Anspruch auf eine bestmögliche Versicherung durch den Dienstherren, alle rechtlichen Fragestellungen eines Einsatzes bzw. einer Mission müssen zu jedem Zeitpunkt geklärt sein. Versorgungslücken oder unklare versicherungsrechtliche Zustände sind inakzeptabel.

Klare Missionsziele
Mit Stand vom 14. Februar 2011 sind 364 Beamte von Bundespolizei, Bundeskriminalamt, Zoll und Länderpolizeien an insgesamt 12 Missionen beteiligt. Hinzu kommen zahlreiche Beamte, die sich in bilateralen Einsätzen oder als Verbindungsbeamte im Ausland aufhalten. Es ist festzustellen, dass nur wenige Einsätze der breiten Öffentlichkeit bekannt sind. Alle Polizeimissionen müssen jedoch in der Öffentlichkeit bekannt und diskutierbar sein, weil das Missionsziel nicht immer die zivile Aufbauhilfe oder die Informationsgewinnung, sondern

gelegentlich auch wirtschaftliche Aspekte beinhaltet.

Deutlich stärker als bislang muss nach Auffassung der GdP das Ziel polizeilicher Auslandsmissionen diskutiert werden. Insbesondere wenn deutsche Polizisten ihren Einsatz zwar im Auftrag der Bundesregierung, jedoch auch aus wirtschaftlichen Gründen und in direkter Kooperation mit Wirtschaftsunternehmen ableisten sollen, müssen diese Aspekte einer genauen politischen Überprüfung und Verantwortung unterzogen werden. Dies gilt auch für Missionen, in denen polizeiliches Wissen transferiert wird und nicht sicher gestellt ist, dass sich dieses Wissen nicht gegen die eigenen Kräfte oder Soldaten der Bundeswehr bzw. befreundeter Armeen oder gar gegen die Zivilbevölkerung richtet. Wir lehnen das Prinzip „Befehl und Ausführung“ bei der Umsetzung von polizeilichen Auslandsmissionen klar ab. Wir fordern eine transparente Führung und eine offensive Diskussion der polizeilichen Missionsziele.

Sicherheitsgarantien in Krisengebieten für die Polizei
Sofern deutsche Polizisten in Krisengebieten mit militärischen Aktivitäten eingesetzt werden, muss die Frage geklärt sein, wer den Schutz der deutschen Polizeibeamten garantiert. Die Sicherstellung des Schutzes der Polizeibeamten durch bewaffnete - deutsche - Sicherheitskräfte ist integraler Bestandteil der Einsatzbedingungen deutscher Polizisten. Wenn und insoweit die Bundesregierung die Garantie der Sicherheit deutscher Polizisten an ausländisches Militär übertragen will, ist dem mit großer Skepsis zu begegnen.

GdP-Vorsitzender Bernhard Witthaut: "Die Bundesregierung hat eine klare Perspektive für jeden Einsatz deutscher Polizisten zu entwickeln."

Keine deutsche Polizei in Kriegsgebieten
Deutsche Polizisten dürfen nicht in Regionen eingesetzt werden, in denen Kriegszustände herrschen. Sofern sich die Lage in einer Region so verändert, dass sie als Kriegsgebiet zu charakterisieren ist, müssen deutsche Polizisten unverzüglich dieses Gebiet verlassen. Die eingesetzten Polizeibeamten müssen aus Sicherheitsgründen in die Alarmierungs- und Evakuierungssysteme der internationalen Streitkräfte eingebunden sein. Unabhängig davon erarbeitet das Führungs- und Einsatzzentrum für jedes polizeiliche Einsatzgebiet einen Evakuierungsplan und legt die Kriterien fest, wann und durch wen unterstützt eine Evakuierung der Polizeikräfte geboten ist. Die Entscheidung, ob Polizeikräfte vor Angehörigen der Streitkräfte zu evakuieren sind, trifft das Führungs- und Einsatzzentrum.

Deutsche Polizeibeamte haben auch in Zukunft keinen Kombattantenstatus, sie dürfen auch nicht durch multilaterale Organisationen unter das Kommando eines Kombattanten gestellt werden.

Exit-Strategie für jede Polizeimission im Ausland
Die Bundesregierung hat eine klare Perspektive für jeden Einsatz deutscher Polizisten zu entwickeln. Dazu gehört unabdingbar die Beschreibung eines konkreten Zeitraumes, des Auftrages, des Einsatzgebietes, des notwendigen maximalen Personalbedarfs und der Sicherheitsbedingungen, ohne deren Erfüllung der Einsatz zwingend nicht weitergeführt wird (Exit-Strategie).

Kriminalitätsbekämpfung im Ausland (Piraterie)
Vor eine besondere Herausforderung werden die Bundesregierung und die deutsche Polizei durch die Bewältigung einzelner Kriminalfälle, insbesondere im Bereich des erpresserischen Menschenraubs und der Piraterie gestellt. Die Erfahrung bei der Lösung von Pirateriefällen hat gezeigt, dass die Zuständigkeiten der Polizeibehörden keineswegs auf Anhieb klar sind und die eingesetzten Beamtinnen und Beamten häufig erstmals mit dieser Problematik konfrontiert sind. Die erfolgreiche Bearbeitung der Pirateriefälle ist dem außerordentlich hohen Engagement der eingesetzten Kolleginnen und Kollegen zu verdanken. Dies darf nicht darüber hinweg täuschen, dass die gesetzlichen Regelungen und die sicherheitstechnischen Infrastrukturen zur Bewältigung von Pirateriefällen verbessert werden müssen.

Es bedarf der dringenden Klärung, welche Polizeibehörde für den operativen Einsatz außerhalb der Außenwirtschaftszone der Bundesrepublik Deutschland zuständig ist. Darüber hinaus muss entschieden werden, mit welchen Einsatzmitteln, welche Sicherheitskräfte polizeiliche Lagen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland zu klären haben. Die GdP setzt auf eine Kooperation von Bundeswehr und Polizei, die gesetzlich abgesichert werden muss, z. B. durch ein Bundeswehraufgabengesetz und eine Anpassung des Bundespolizeigesetzes.

Kooperationen der Polizei mit der Bundeswehr, wie sie in bestimmten Auslandseinsätzen zwingend notwendig sein können, haben keinen präjudizierenden Charakter für das Verhältnis Bundeswehr/Polizei im Innern. Die verfassungsgemäße Aufgabentrennung von innerer und äußerer Sicherheit ist davon nicht berührt.

GdP-Vorsitzender Witthaut: "Gegenüber der Bundeswehr hat die Polizei einen gewaltigen Nachholbedarf." Rechts im Bild: GdP-Pressesprecher Rüdiger Holecek. Fotos (6): Michael Zielasko
Bernhard Witthaut, Vorsitzender der Gewerkschaft der Polizei: „Der Einsatz deutscher Polizei im Ausland ist ein unverzichtbarer Bestandteil deutscher Außenpolitik geworden. Die Polizei der Bundesrepublik schützt deutsche Staatsbürger im Ausland, stellt ihr Wissen und ihre Erfahrung auch anderen Polizeibehörden zur Verfügung und trägt damit zur Bewältigung internationaler sicherheitspolitischer Herausforderungen bei.“ Die Gewerkschaft der Polizei, so Witthaut weiter, sei sich der großen Verantwortung bei der personalrätlichen Mitbestimmung bei diesen Einsätzen bewusst.

Witthaut: „Um jedoch in jedem Einzelfall auch zugunsten der eingesetzten Kolleginnen und Kollegen die wichtigen Aufgaben der Personalräte, aber auch die grundsätzliche gewerkschaftliche Interessenvertretung wahrnehmen zu können, müssen dringend inhaltliche und organisatorische Mängel bei der Planung und Umsetzung von Auslandseinsätzen der deutschen Polizei abgestellt werden. Eine

stärkere Information über diese Einsätze durch die Bundesregierung, eine tiefgreifende Kontrolle der Missionen durch den Deutschen Bundestag und die verbesserte Planung, Steuerung und Verantwortung der Polizeieinsätze im Ausland durch ein zu errichtendes nationales polizeiliches Führungs- und Einsatzzentrum sind nach der festen Überzeugung der Gewerkschaft der Polizei der Schlüssel für sichere und erfolgreiche Polizeimissionen im Ausland.“
 
 
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