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Gewerkschaft der Polizei lehnt Erstattung der Kosten von Fußballeinsätzen durch Vereine grundsätzlich ab

Berlin.

„Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) lehnt eine Erstattung der polizeilichen Kosten für Fußballeinsätze durch die Vereine grundsätzlich ab“, stellt der stellvertretende GdP-Bundesvorsitzende Frank Richter angesichts anders lautender Meldungen klar. In dem im März 2012 vom Bundesvorstand der Gewerkschaft der Polizei verabschiedeten Positionspapier „10 Positionen der Gewerkschaft der Polizei für friedlichen Fußball“ heißt es unter Punkt 3 wörtlich: „Die GdP bleibt bei ihrem Nein zur Beteiligung der Fußballvereine an den Kosten von Polizeieinsätzen, weil dies aus grundsätzlichen Erwägungen (Gleichbehandlung der Kostenverursacher, Vereine als Nicht-Störer) nicht zielführend ist, die eingenommenen Mittel nicht der Polizei zur Verfügung gestellt würden und lediglich Vereine der ersten und zweiten Bundesliga betroffen wären.“

Richter: „Die Vereine sind für die Sicherheit in den Stadien verantwortlich, die Polizei ist für die Sicherheit auf den An- und Abreisewegen der Fans verantwortlich, deshalb führen Forderungen nach einer Kostenbeteiligung der Vereine an den Fußballeinsätzen der Polizei nicht weiter. Wird ein Polizeieinsatz im Stadion aber dadurch ausgelöst, dass beispielsweise ein Verein nicht genügend qualifizierte Ordner eingesetzt hat, muss der Verein die Kosten des Polizeieinsatzes tragen.“

Eine Bezahlung der Polizeieinsätze durch den Fußball, so Richter weiter, würde die Vereine zudem in Versuchung führen, in die polizeitaktischen Erwägungen und Maßnahmen im und um das Stadion herum, Einfluss zu nehmen. Sicherheit in Deutschland dürfe nicht käuflich werden.

Wer indes glaube, so der stellvertretende GdP-Vorsitzende weiter, dass die von den Vereinen zu zahlende Gebühr direkt bei der Polizei und für eine Stärkung bei Personal und Ausstattung verwendet würde, glaube auch an den Weihnachtsmann. Zudem wirke sich eine Gebühr keineswegs positiv auf die zunehmende Gewaltbereitschaft der Splittergruppe einiger sogenannter Fans aus und verhindere daher nicht einen verletzten Polizisten.

Hintergrund: Bezahlung von Fußballeinsätzen - Forderung nach Kostenerstattung durch Vereine rechtlich nicht haltbar
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