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Tarif-Verhandlungen mit Ländern gescheitert

GdP: Öffentliche Arbeitgeber wollen das blanke Chaos

Berlin.

Die großen Tarifkommissionen von ver.di und der Gewerkschaft der Polizei (GdP) haben am Montagmittag das Scheitern der Verhandlungen um Arbeitszeitbestimmungen, Zuwendungen und Urlaubsgeld erklärt. Damit sind die Verhandlungen um die Übernahme des "Tarifvertrags öffentlicher Dienst" (TVöD) zunächst abgebrochen.

Wie die Kommissionen gleichlautend erklärten, führten die von den Arbeitgebern unterbreiteten Vorschläge zur Arbeitszeitverlängerung zu einem weiteren Arbeitsplatzabbau im öffentlichen Dienst. Angesichts von fünf Millionen Arbeitslosen sei das für die Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes im DGB völlig inakzeptabel.

 
Beratung: Die Große Tarifkommission der GdP nach dem Abruch der Verhandlungen.
 
In der Bundestarifkommission ver.di: Alberdina Körner und Konrad Freiberg.
 
"Wir stehen einer Front von Ministerpräsidenten gegenüber, die nichts als das blanke Chaos wollen. An einer Einigung sind sie nicht interessiert", kritisierte der GdP-Bundesvorsitzende, Konrad Freiberg, den Abbruch der Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst in der Nacht zum Montag. In diesen Stunden sei deutlich geworden, so Freiberg, wo die Betonfraktion sitze: Während die Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes ein zukunftsfähiges und auch auf die veränderten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen abgestimmtes Tarifvertragswerk vorgelegt hätten, seien vor allem die CDU-regierten Bundesländer ohne Konzept, dafür aber mit einer klare Blockadehaltung erschienen. Freiberg: "Wir hätten anbieten können, was wir wollen. Die bevorstehenden Landtagswahlen in Nordrhein-Westfalen lassen grüßen."

 
Der GdP-Bundesvorsitzende im Gespräch mit Frank Bsirske, ver.di-Bundesvorsitzender.
 
Die öD-Gewerkschaften erklären das Scheitern der Verhandlungen.
Fotos (5): Holecek
 

Den Druck spürbar erhöhen
Länder zum Einlenken bewegen
Im Anschluss an das Tarifergebnis mit Bund und Kommunen vom 9. Februar 2005 zu einer umfassenden Tarifreform im öffentlichen Dienst haben die Gewerkschaften des Öffentlichen Dienstes im DGB der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) die Übernahme dieses Ergebnisses angeboten. Diese hatte im Verlauf des Prozesses zur Neugestaltung durch die Kündigung der Bestimmungen zur Arbeitszeit, zur Zuwendung und zum Urlaubsgeld die Grundlage einer gemeinsamen Arbeit an der Tarifreform verlassen.

Nach intensiven Sondierungen und Verhandlungen stellen die Bundestarifkommission ver.di und die Große Tarifkommission der Gewerkschaft der Polizei (GdP) fest, dass die Übertragung der mit der VKA und dem Bund vereinbarten Tarifreform auf die Länder auf dem Verhandlungsweg gescheitert ist. Für dieses Scheitern trägt die TdL die volle Verantwortung. Durch das Taktieren der Verhandlungsführung der TdL ist festzustellen, dass ein für die öD-Gewerkschaften tragfähiger Kompromiss vor allem in der Arbeitszeitfrage blockiert wird.

Die Vorschläge der Arbeitgeber zur Arbeitszeitverlängerung führen nicht dazu, die Arbeitslosigkeit zu reduzieren. Arbeitszeitverlängerung vernichtet Arbeitsplätze

Trotz unserer Kompromissbereitschaft ließ die Verhandlungsführung der Länder keine Einigungsfähigkeit erkennen.

In den Betrieben und Dienststellen der Länder muss sich nun massiv der Unmut gegen das Verhalten der TdL bemerkbar machen. Der Druck muss spürbar erhöht werden, um die Arbeitgeber im Länderbereich zum Einlenken zu bewegen.

Die Tarifkommissionen bekräftigen ihre zu den Kündigungen der Arbeitszeitbestimmungen, Zuwendung und Urlaubsgeld getroffenen Beschlüsse und erklären, dass die Verhandlungen in diesen Punkten gescheitert sind.

Zur Pressemeldung als pdf-File
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