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GdP: Erster Schusswaffengebrauch wegen Softair-Pistole

Berlin.

Zum ersten Mal hat jetzt in Moers (Niederrhein) eine Polizeibeamtin auf einen Mann geschossen, der mit einer Softair-Pistole auf sie gezielt hatte. „Damit haben sich unsere Befürchtungen leider bewahrheitet“, erklärte der Vorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Konrad Freiberg zu dem Vorfall. „Wir warnen seit über einem Jahr davor, dass ein Polizist oder eine Polizistin die täuschend echt wirkenden Softair-Waffen für eine reale Lebensbedrohung halten und schießen.“

 

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Original und Fälschung:
Links eine echte Pistole P 6, rechts die Imitation als Gaspistole.
Foto: W. Dicke
In diesem Fall hatte die 24jährige Polizistin sogar erst noch zwei Warnschüsse abgegeben, ehe sie gezielt auf den Mann schoss; dieser hatte zuvor auf einem Schulhof seine von ihm getrennt lebende Ehefrau bedroht und dann die „Waffe“ auf die Polizistin gerichtet. Der 52jährige wurde im Gesäß getroffen.

Der GdP-Vorsitzende mahnte eine gesetzliche Regelung gegen das Führen solcher rechtlich als Spielzeug eingestuften Softair-Waffen in der Öffentlichkeit an: „Unsere Initiative gegen den lebensgefährlichen Unfug ist leider durch die Neuwahlen zum Deutschen Bundestag ausgebremst worden. Sobald die neue Regierung im Amt ist, drängen wir auf eine umgehende Lösung.“ Diese müsste umso schneller zu erreichen sein, als
 
nach den Ankündigungen der Koalitionäre der Bund künftig allein über das Waffenrecht entscheiden kann. Freiberg: „Müssen wir wirklich statt eines Verletzten erst einen Toten haben, ehe sich der Gesetzgeber bewegt?“

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