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Freiberg: BKA-Gesetz muss sich in der Praxis beweisen

Berlin.

„Mit dem vorliegenden BKA-Gesetz soll auf die zunehmende Gefährdung durch Terroristen angemessen reagiert werden. Ob die Regelungen praxistauglich sind oder ob noch nachgebessert werden muss, wird die künftige Arbeit damit zeigen, sagte Konrad Freiberg, Bundesvorsitzender der Gewerkschaft der Polizei (GdP) anlässlich der Beratungen des BKA-Gesetzes im Bundestagsinnenausschuss.

Freiberg ist aber zuversichtlich, dass es in Zukunft zu geringeren Reibungsverlusten bei der Zusammenarbeit mit den Landeskriminalämtern kommen werde. Die Kolleginnen und Kollegen in Bund und Ländern hätten gemeinsam das Ziel, Terroranschläge zu verhindern. Da werde es sicherlich rasch möglich sein, funktionierende Kommunikationsebenen zu schaffen.

Massiven Nachholbedarf, so kritisierte der GdP-Vorsitzende, gebe es aber bei der technischen und personellen Ausstattung der Polizeien. Es sei schon heute nicht mehr möglich, sichergestellte Datenträger zeitnah auszuwerten. Das beste Gesetz helfe nicht weiter, wenn es durch Ressourcenmangel ausgebremst werde.

Freiberg warb in der Öffentlichkeit um einen Vertrauensvorschuss für die künftige engere Zusammenarbeit von BKA und Landespolizeien im Bereich der Gefahrenabwehr. Die Polizeien würden ihre Befugnisse und Instrumente gezielt einsetzen, um Bürgerinnen und Bürger vor Terroranschlägen zu schützen. Er habe durchaus Verständnis für bestehende Ängste in der Bevölkerung, doch widerspreche er vehement Kritikern, die der Polizei bei jeder Gelegenheit Datensammelwut unterstellten.

Der GdP-Vorsitzende: „Jeden Tag beweist die Polizei, dass sie mit ihren Befugnissen und Instrumenten verantwortlich umgeht. Das wird sich auch mit einem neuen BKA-Gesetz nicht ändern.“
 
 
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