Zum Inhalt wechseln

GdP begrüßt die beschlossenen Erleichterungen für Tattoos bei derm Bayerischen Polizei

Erleichterungen bei Tätowierungen beschlossen

München.

Wir als GdP Bayern unterstützen die Entscheidung des Bayerischen Innenministeriums, sich der gesellschaftlichen Akzeptanz von Tätowierungen anzuschließen und Erleichterungen auch für den Bereich der Bayerischen Polizei umzusetzen. Demnach sind Tätowierungen an Armen und auch an Unterarmen künftig erlaubt, allerdings mit der Einschränkung, dass diese bei Sichtbarkeit abzudecken sind. Innenminister Joachim Herrmann unterstützt diese Erleichterungen ausdrücklich. „Es ist sinnvoll, hier dem gesellschaftlichen Wandel Rechnung zu tragen, auch im Hinblick auf die Bewerberzahlen bei der Bayerischen Polizei“, so Landesvorsitzender Peter Pytlik.


„Die Qualifikation von Bewerbern kann man nicht an Tätowierungen festmachen, gleichwohl jedem bewusst sein muss, dass das Erscheinungsbild der Bayerischen Polizei auch im Jahr 2023 zum Berufsbild passen muss, weshalb wir es als sinnvoll ansehen, Einschränkungen zu machen und zum Beispiel Tätowierungen am Kopf nicht zuzulassen“ sagt Florian Leitner, stellvertretender Landesvorsitzender der GdP Bayern.

GdP - Gemeinsam Zukunft gestalten!
This link is for the Robots and should not be seen.