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EMailNews 04/2018 - Schutzausstattung für Bayerns Polizei

GdP fordert Warnschutzjacken für Alle

München.

Zunehmend müssen Kolleginnen und Kollegen der Polizeiinspektionen die Verkehrspolizeiinspektionen bei nächtlichen Kontrollen, Unfallaufnahmen u.a. Einsatztätigkeiten unterstützen in der Regel fehlt die notwendige Schutzausrüstung für die PI-Einsatzkräfte; daher fordert die GdP allen, die auf der Straße mit schnell laufenden Verkehr über 60 km/h Dienst verrichten, eine geeignete, zweckmäßige und passende Warnschutzkleidung (-jacke), der Schutzklasse 3, zur Verfügung zu stellen.

Zunehmend müssen Kolleginnen und Kollegen der Polizeiinspektionen die Verkehrspolizeiinspektionen bei nächtlichen Kontrollen, Unfallaufnahmen u.a. Einsatztätigkeiten unterstützen. Während die VPI-Einsatzkräfte mit der notwendigen Schutzausrüstung ausgestattet sind, fehlt diese in der Regel für die PI-Einsatzkräfte. Zudem verlaufen Bundesstraßen und autobahnähnlich ausgebaute Straßen durch viele Inspektions- und Stationsbereiche. Die Ein-satztätigkeit obliegt grundsätzlich den dortigen Polizeibeamten/-innen.
Nahezu alle Beamtinnen und Beamte der Bayerischen Polizei besitzen eine Warnweste, welche allerdings nur die Anforderungen der Schutzklasse 2 für Verkehrsbereiche bis 60 km/h (zulässige Höchstgeschwindigkeit) erfüllt.
Die GdP fordert, auch nach entsprechender Gefährdungsbeurteilung, allen, die auf Straßen mit schnell laufenden Verkehr über 60 km/h Dienst verrichten, eine geeignete, zweckmäßige und passende Warnschutzkleidung (-jacke), der Schutzklasse 3, zur Verfügung zu stellen.

Der optimale Schutz unserer Kollegen/-innen bei der täglichen Dienstverrichtung muss höchste Priorität haben. Es kann daher nicht sein, dass noch immer nicht alle entsprechenden Dienststellen mit der erforderlichen Warnschutzkleidung wegen Haushalts- und Kostengründen ausgerüstet sind.

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