GdP Aktuell zum Thema Arbeitszeit
Entscheidung in Sachen Arbeitszeitmodelle gefallen
· Auch ist die Möglichkeit der Rückkehr ins alte Modell 6-6-12 möglich – allerdings ist hierbei zu beachten, dass die 12 Std. das Maximum sind, also der zusätzliche Schichtkorridor von 15 Minuten bei einem 12-Stunden-Nachtdienst nicht möglich ist.
· Auch Modelle mit generell 12 Stunden-Tagdienst sind weiterhin nicht genehmigungsfähig. Ausnahmen bestehen bei den bislang unter Vorbehalt (der auch weiterhin besteht) im Rahmen des Bestandsschutzes genehmigten sechs Dienststellen (Liste 5 der DV v. 20.04.18). Eine Ausweitung dieser Ausnahmen ist nicht vorgesehen.
· Es wird in Kürze eine neue DV zu den AZM erarbeitet.