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GdP Aktuell zum Thema Arbeitszeit

Entscheidung in Sachen Arbeitszeitmodelle gefallen

München.

Alle Dienststellen, die mit der DV v. 20.04.2018 in ein Erprobungsjahr mit Nachtdiensten von max. 10 Std. Dauer eingestiegen sind, haben die Möglichkeit ab sofort bis zum 31.05.19 abzustimmen, ob sie ihr aktuelles Arbeitszeitmodell beibehalten oder ändern wollen; neben den bereits bekannten Modellen können auch Modelle mit Nachtdienstzeiten von 11 Std. erprobt werden.

· Auch ist die Möglichkeit der Rückkehr ins alte Modell 6-6-12 möglich – allerdings ist hierbei zu beachten, dass die 12 Std. das Maximum sind, also der zusätzliche Schichtkorridor von 15 Minuten bei einem 12-Stunden-Nachtdienst nicht möglich ist.

    · Auch Modelle mit generell 12 Stunden-Tagdienst sind weiterhin nicht genehmigungsfähig. Ausnahmen bestehen bei den bislang unter Vorbehalt (der auch weiterhin besteht) im Rahmen des Bestandsschutzes genehmigten sechs Dienststellen (Liste 5 der DV v. 20.04.18). Eine Ausweitung dieser Ausnahmen ist nicht vorgesehen.

    · Es wird in Kürze eine neue DV zu den AZM erarbeitet.

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