Bestimmte Sportarten unter Auflagen wieder möglich
Wiederaufnahme des Dienstsports
- · Ausdauertraining (Ausdauerlauf, Crosslauf, Inline-Skating, Radfahren, Walking/ Nordic Walking)
· Krafttraining (Fitness- und Funktionsgymnastik) im Freien
· Dienstsport darf im Freien nur mit zwei Personen durchgeführt werden, Gruppenbildungen sind zu vermeiden.
· Grundsätzlich gilt ein Mindestabstand von 1,5 m.
· Kontakt- und Mannschaftssportarten sind zu unterlassen. Gleiches gilt für Partnerübungen.
· Benutzung des Nass- und Umkleidebereiches ist nur unter Einhaltung des Mindestabstandes und der allgemeinen Hygienevorschriften erlaubt.
Dabei ist die bestehende Richtlinie über den Dienstsport natürlich zu beachten.