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Bestimmte Sportarten unter Auflagen wieder möglich

Wiederaufnahme des Dienstsports

München.

Das Innenministerium hat ab sofort mit folgenden Einschränkungen den Dienstsport wieder ermöglicht. Vorerst werden somit nur folgende Polizeisportdisziplinen unter den aufgeführten Nutzungsbedingungen zugelassen:


    · Ausdauertraining (Ausdauerlauf, Crosslauf, Inline-Skating, Radfahren, Walking/ Nordic Walking)
    · Krafttraining (Fitness- und Funktionsgymnastik) im Freien
    · Dienstsport darf im Freien nur mit zwei Personen durchgeführt werden, Gruppenbildungen sind zu vermeiden.
    · Grundsätzlich gilt ein Mindestabstand von 1,5 m.
    · Kontakt- und Mannschaftssportarten sind zu unterlassen. Gleiches gilt für Partnerübungen.
    · Benutzung des Nass- und Umkleidebereiches ist nur unter Einhaltung des Mindestabstandes und der allgemeinen Hygienevorschriften erlaubt.

Dabei ist die bestehende Richtlinie über den Dienstsport natürlich zu beachten.

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