GdP begrüßt Entscheidung von Innenminister Herrmann
Trauerbeflaggung auch bei Todesfällen durch Unfall

Nun hat Innenminister Joachim Herrmann entschieden, die Vorschriftenlage der Trauerbeflaggung an Dienstfahrzeugen und Streifenbooten sowie die Verwendung des sog. „Digitalen Trauerflors“ auf den Social-Media-Kanälen der Bayerischen Polizei in diesem Sinne anzupassen bzw. zu erweitern. Zusätzlich kann nun auch „in besonderen Einzelfällen“ nach Entscheidung des Landespolizeipräsidenten Trauerflor angeordnet werden.
Somit ist eine Entscheidung im Sinne der GdP gefallen, die wir ausdrücklich begrüßen. Wir bedanken uns bei Innenminister Herrmann und LPP Michael Schwald für diese richtige und wertschätzende Entscheidung.
Der Polizeiberuf ist ein verantwortungsvoller und gefährlicher Beruf und muss die entsprechende Wertschätzung erhalten.