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GdP begrüßt Entscheidung von Innenminister Herrmann

Trauerbeflaggung auch bei Todesfällen durch Unfall

München.

Ein schrecklicher Unfall im Dezember 2020 auf der A 6 bei Amberg, bei dem zwei unserer Kollegen bei der Unfallaufnahme zu Tode kamen, hatte damals zu intensiven Debatten über die Trauerbeflaggung geführt. Wir als GdP hatten uns massiv dafür eingesetzt, die Trauerbeflaggung nicht nur bei im Dienst getöteten Kolleginnen und Kollegen durch Rechtsbrecher zuzulassen, sondern auch bei Unglücksfällen, bei denen Einsatzkräfte der Polizei im Dienst ums Leben kommen.

Nun hat Innenminister Joachim Herrmann entschieden, die Vorschriftenlage der Trauerbeflaggung an Dienstfahrzeugen und Streifenbooten sowie die Verwendung des sog. „Digitalen Trauerflors“ auf den Social-Media-Kanälen der Bayerischen Polizei in diesem Sinne anzupassen bzw. zu erweitern. Zusätzlich kann nun auch „in besonderen Einzelfällen“ nach Entscheidung des Landespolizeipräsidenten Trauerflor angeordnet werden.
Somit ist eine Entscheidung im Sinne der GdP gefallen, die wir ausdrücklich begrüßen. Wir bedanken uns bei Innenminister Herrmann und LPP Michael Schwald für diese richtige und wertschätzende Entscheidung.

Der Polizeiberuf ist ein verantwortungsvoller und gefährlicher Beruf und muss die entsprechende Wertschätzung erhalten.

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