EMailNews 07/2017 - Anrechnung geleisteter Stunden
Änderung der Voraussetzungen für den Antragsruhestand
Es kann nicht sein, dass bei Nichterreichen der 450 Stunden/Jahr diese Stunden komplett wegfallen! Eine Anrechnung der geleisteten Stunden bis zum Erreichen der 450 Stunden-Grenze und anschließender Anerkennung als ein anrechenbares Jahr muss möglich sein!
Jede Stunde zählt!
Jede Stunde zählt!
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