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EMailNews 07/2017 - Anrechnung geleisteter Stunden

Änderung der Voraussetzungen für den Antragsruhestand

München.

Die GdP fordert für alle Voll- und Teilzeitkräfte: keine Begrenzung auf das Kalenderjahr, Erfassung über BayZeit (Stundenkonto) sowie volle Anrechnung aller Nachtdienst- und Sonn-/Feiertags-Stunden - jede Stunde zählt.

Es kann nicht sein, dass bei Nichterreichen der 450 Stunden/Jahr diese Stunden komplett wegfallen! Eine Anrechnung der geleisteten Stunden bis zum Erreichen der 450 Stunden-Grenze und anschließender Anerkennung als ein anrechenbares Jahr muss möglich sein!
Jede Stunde zählt!

GdP – Wir vertreten Euch in politischen Gesprächen!

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