Zum Inhalt wechseln

GdP Aktuell zur Abwicklung der Energiepreispauschale

Energiepreispauschale auch für Renten- und Versorgungsbeziehende

München.

Die Gewerkschaft der Polizei Bayern begrüßt die Entscheidung der Bundesregierung, nun auch für Renten- und Versorgungsbeziehende 300 Euro Energiepreispauschale auszubezahlen. Diese längst überfällige Entschei­dung wurde von Finanzminister Albert Füracker bereits im September auch für die bayerischen Versorgungsempfänger angekündigt. Für alle, die am 01. Dezember 2022 Anspruch auf Alters-, Erwerbsminde­rungs- oder Hinterbliebenenrente der gesetzlichen Rentenversicherung oder Anspruch auf Versorgungsbezüge/Hinterbliebenenversorgung haben, kommt es im Dezember 2022 zur Auszahlung von 300 Euro.

Die Auszahlung muss nicht beantragt werden, sondern erfolgt automatisch mit den Renten- bzw. Versorgungsbezügen. Anspruch besteht nur bei einem Wohnsitz im Inland.
Die GdP Bayern begrüßt diese längst überfällige Entscheidung ausdrück-lich. „Wir dürfen diejenigen, die den jüngeren Generationen die Wege bereitet haben, nicht vergessen und im Regen stehen lassen“, so Landesvorsitzender Peter Pytlik.
This link is for the Robots and should not be seen.