GdP Aktuell zur Abwicklung der Energiepreispauschale
Energiepreispauschale auch für Renten- und Versorgungsbeziehende

Die Auszahlung muss nicht beantragt werden, sondern erfolgt automatisch mit den Renten- bzw. Versorgungsbezügen. Anspruch besteht nur bei einem Wohnsitz im Inland.
Die GdP Bayern begrüßt diese längst überfällige Entscheidung ausdrück-lich. „Wir dürfen diejenigen, die den jüngeren Generationen die Wege bereitet haben, nicht vergessen und im Regen stehen lassen“, so Landesvorsitzender Peter Pytlik.
Die GdP Bayern begrüßt diese längst überfällige Entscheidung ausdrück-lich. „Wir dürfen diejenigen, die den jüngeren Generationen die Wege bereitet haben, nicht vergessen und im Regen stehen lassen“, so Landesvorsitzender Peter Pytlik.