Änderung der Stundenschreibung
Bayerisches Innenministerium sorgt für Frust und Verunsicherung
Hintergrund ist zwar Rechtsprechung des EuGH und des Bundesarbeitsgerichts: Demnach gelten bei der 5-Tage-Woche Montag bis Freitag als Urlaubstage und bei der in manchen Staaten noch vorhandenen 6-Tage-Woche Montag bis Samstag. Mit der Neuregelung entfallen auch der sog. Umrechnungsfaktor und die Berechnung der individuellen Sollzeit für den Zusatzurlaub beim Schichtdienst.
Der HPR hat gestern in seiner Sitzung die Beteiligung eingefordert, die nach dem BayPVG beim Thema Arbeitszeit vorgeschrieben ist. Der Schnellschuss des Ministeriums zum Jahreswechsel überforderte selbst die Servicestelle Zeitmanagement. Dort hofft man, bis Ende Januar die Anpassung des Systems BayZeit hinzubekommen.
Es wäre also genug Zeit geblieben, Personal- und Berufsvertretungen zu beteiligen. Zum anderen sind auch die bestehenden Dienstvereinbarungen zur Arbeitszeit auf die neue Rechtslage hin zu überprüfen und ggf. anzupassen.
Das Thema Arbeitszeit ist ein höchst emotionales Thema und eignet sich nicht für Hauruck-Aktionen.