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GdP Aktuell zu aktuellen Dienstsportbestimmungen

Weitere Lockerungen im Dienstsport ab 11. Mai 2020

München.

das Bayerische Staatsministerium des Inneren, für Sport und Integration erarbeitete in Zusammenarbeit mit dem Bayerischen Polizeisportkuratorium nachfolgende Voraussetzungen für die Durchführung des Dienstsports ab dem 11. Mai 2020:

    • Bei außerplanmäßigem Dienstsport ist eine vorherige Anmeldung und Genehmigung des Dienststellenleiters erforderlich.
    • Es sind weiterhin mindestens zwei Personen für die Durchführung des Dienstsports notwendig.
    • Die Benutzung der polizeiinternen Freiluftsportanlagen zur Ausübung des Dienstsports wird, unter Einhaltung der Distanz- und Hygieneregeln, wieder ermöglicht.
    • Die Ausübung des kontaktfreien Dienstsports in kleinen Gruppen von bis zu fünf Personen ist möglich. Es wird empfohlen, den zwingend einzuhaltenden Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen beim Sporttreiben auf mindestens 2 Meter zu erhöhen, da die Atmung bei Aktivität intensiver ist.
  • Alle Individualsportarten des Positivkataloges können wieder aufgenommen werden.
  • Ausgenommen vom Dienstsport bleiben bis auf weiteres Kontakt- und Mannschaftssportarten. Gleiches gilt für Partnerübungen.
  • Dienstsport darf weiterhin nur im Freien durchgeführt werden.
  • Der konsequenten Einhaltung der Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen, insbesondere bei gemeinsamer Nutzung von Sportgeräten, kommt eine besondere Bedeutung zu.
  • Benutzung des Nass- und Umkleidebereiches ist nur unter Einhaltung des Mindestabstandes und der allgemeinen Hygienevorschriften erlaubt.
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