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GdP bringt Flexibilisierung der Arbeitszeit voran

Flexitag kommt!

München.

Bereits seit dem 25.10.2017 gilt bei der Bayer. Polizei die Dienstvereinbarung über die alternierende Wohnraum- und Telearbeit. Ergänzend hierzu wurde eine Prüfung der weiteren Flexibilisierung der Arbeitszeit, des sog. „Flexitages“, im Rahmen eines Pilotprojekts durchgeführt, das die GdP stets aktiv mit begleitete. Die seit Jahren durch die GdP geforderte Flexibilisierung greift jetzt das BayStMI auf und sieht in Kürze einen geeigneten Zeitpunkt, die Erfahrungen aus dem intensivierten Homeoffice auf die Allgemeine Aufbauorganisation und damit im regelmäßigen Dienstbetrieb umzusetzen. Die Zusatzvereinbarung „Gelegentliches Arbeiten zu Hause“ wird in Kürze unterzeichnet und in Kraft treten.


Damit hat die GdP erreicht, dass jetzt auch die zeitweilige Dienst- und Arbeitsverrichtung im Privatbereich möglich ist. Im Gegensatz zu einer Individualvereinbarung findet „Gelegentliches Arbeiten zu Hause“ flexibel und sporadisch statt und kann auch anlassbezogen (z. B. bei Handwerkerterminen) kurzfristig wahrgenommen werden.

Die konkrete Ausgestaltung der Zusatzvereinbarung regeln in Zukunft die Verbände in eigener Zuständigkeit.


GdP – gemeinsam Zukunft gestalten!
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