GdP-Information über Anspruch, Bemessungsgrundlage und Höhe der Jahressonderzahlung nach TV-L
GdP Aktuell zur Jahressonderzahlung nach Tarifvertrag der Länder (TV-L)

Bemessungsgrundlage für die Jahressonderzahlung:
Bemessungsgrundlage für die Jahressonderzahlung ist das durchschnittlich gezahlte Entgelt in den Monaten Juli, August und September.Höhe der Jahressonderzahlung:
Mit der Umsetzung der Tarifeinigung vom 02.03.2019 wurde ein Einfrieren der Bemessungssätze auf dem Niveau des Jahres 2018 bis zum Jahre 2022 beschlossen. Die Jahressonderzahlung nach § 20 TV-L beträgt aktuell
87,43% für die Entgeltgruppen 1 - 4 | 88,14% für die Entgeltgruppen 5 - 8 |
74,35% für die Entgeltgruppen 9a - 11 | 46,47% für die Entgeltgruppen 12 - 13 |
32,53% für die Entgeltgruppen 14 - 15 |
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