Novellierung des Polizeiaufgabengesetzes
GdP begrüßt Vorschlag von Ministerpräsident Söder i.S. PAG
Es zeigt aber, dass die Bevölkerung total verunsichert ist und wenn sich selbst Juristen in manchen Punkten nicht einig sind, dann tut Aufklärung not.
Für die Polizei sind nach Ansicht der GdP viele neue Befugnisse sowohl der technischen Fortentwicklung als auch neuen Einsatzlagen geschuldet und zur Abwehr von Gefahren für die Polizei notwendig. Es ist letztlich auch im Interesse des Bürgers, dass einwandfreie Rechtsgrundlagen geschaffen werden. Auch die Vielzahl von Richtervorbehalten für Maßnahmen, die bislang ein leitender Polizeibeamter anordnen konnte sowie die Umsetzung der Europäischen Datenschutzrichtlinie stärken die Rechte des Bürgers.
Für die Polizei sind nach Ansicht der GdP viele neue Befugnisse sowohl der technischen Fortentwicklung als auch neuen Einsatzlagen geschuldet und zur Abwehr von Gefahren für die Polizei notwendig. Es ist letztlich auch im Interesse des Bürgers, dass einwandfreie Rechtsgrundlagen geschaffen werden. Auch die Vielzahl von Richtervorbehalten für Maßnahmen, die bislang ein leitender Polizeibeamter anordnen konnte sowie die Umsetzung der Europäischen Datenschutzrichtlinie stärken die Rechte des Bürgers.
Wenn die Kommission sowohl die Aufklärung über die tatsächlichen Inhalte des neuen PAG als auch die Evaluierung der einzelnen Befugnisse für den Landtag durchführt, kommt die Staatsregierung den Kritikern entgegen. Zudem werden einzelne Maßnahmen infolge anhängiger Verfassungsbeschwerden auch richterlich überprüft. Insofern sind Vorwürfe, Bayern werde zum Polizeistaat, völliger Unsinn.
Es bleibt festzustellen, dass die Polizei die neuen Vorschriften für ihre Arbeit benötigt und diese auch mit Sorgfalt und Beachtung der Verhältnismäßigkeit anwenden wird. Dies gilt insbesondere für Maßnahmen zur Abwehr einer drohenden Gefahr, die auch nur bei Gefahren für ein wichtiges Rechtsgut getroffen werden können. In erster Linie wird dies bei einem Verdacht der Planung eines Terroranschlags, eines Amoklaufs oder eines pauschal angekündigten Mordes der Fall sein.
Es bleibt festzustellen, dass die Polizei die neuen Vorschriften für ihre Arbeit benötigt und diese auch mit Sorgfalt und Beachtung der Verhältnismäßigkeit anwenden wird. Dies gilt insbesondere für Maßnahmen zur Abwehr einer drohenden Gefahr, die auch nur bei Gefahren für ein wichtiges Rechtsgut getroffen werden können. In erster Linie wird dies bei einem Verdacht der Planung eines Terroranschlags, eines Amoklaufs oder eines pauschal angekündigten Mordes der Fall sein.