Klarstellung des GdP FA Arbeitsschutz/-sicherheit
Einsatz von FFP2-Schutzmasken im Zusammenhang mit SARS-CoV-2

Konkretisiert wird das Arbeitsschutzrecht in der DGUV Regel-112-190 Anhang 2, welche den Mindeststandard beim Tragen von FFP2-Masken wie folgt definiert:
Maske | Tragedauer (min) | Erholungs-dauer (min) | Einsätze / Schicht | Schichten / Woche | Verpflichtung zur Unterweisung | Med. Vorsorgeuntersuchung |
FFP2 ohne Ausatemventil | 75 Minuten | 30 Minuten | 5 | 2 Tage Arbeit / 1 Tag Pause ohne Maske / 2 Tage Arbeit | Unterweisung und Betriebsanweisung erforderlich | Eine Angebotsuntersuchung ist anzubieten |
Die Prägung „NR“ bedeutet, dass die Nutzungsdauer auf eine Arbeitsschicht begrenzt ist.
Bitte haltet euch im eigenen Interesse an die Vorgaben dieser DGUV und weist auch eure Vorgesetzten auf diese Regelung hin.