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GdP Aktuell - Beförderungen

Beförderungsauswahl September 2022

München.

Hier im Überblick: die Beförderungskriterien nach A9+Z; es können nur diejenigen Beamten und Beamtinnen befördert werden, die die nachstehenden Kriterien erfüllen; für die übrigen im Folgenden nicht aufgeführten Ämter gilt, dass alle zum 01.09.2022 beförderungsfähigen Beamten und Beamtinnen befördert werden können.

Beförderungen nach A 9 + Z:

Von 1.312 beförderungsfähigen Beamten und Beamtinnen können 45 ernannt werden, wobei nur Beamte und Beamtinnen befördert werden können, die
  1. in der letzten Beurteilung (2020 im Statusamt A 9) ein Gesamturteil von mindestens 11 Punkten erreicht haben,
  2. in den fünf doppelt gewichteten Einzelmerkmalen der letzten Beurteilung (2020) eine Gesamtzahl von mindestens 53 Punkten erreicht haben,
  3. einen Rechenwert aus der vorletzten Beurteilung (2017) von mindestens 10 Punkten erreicht haben und schwerbehindert im Sinne von § 2 Abs. 2 SGB IX sind; die Ermittlung des Rechenwerts ergibt sich aus Ziffer 6.1.2 der Beförderungsrichtlinien für die Beamten und Beamtinnen der Bayerischen Polizei und des Landesamts für Verfassungsschutz, Az. C3-0406-2-12, vom 28.05.2020,
  4. schwerbehindert im Sinne von § 2 Abs. 2 SGB IX sind oder eine Dienstzeit im Besoldungsamt A 9 von mindestens 102 Monaten aufweisen.
Das jeweils nachfolgende Kriterium ist nur von denjenigen Beamten und Beamtinnen zu erfüllen, die exakt die im vorhergehenden Kriterium genannte Mindestpunktzahl erreicht haben.
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