GdP Aktuell - Beförderungen
Beförderungsauswahl September 2022
Beförderungen nach A 9 + Z:
Von 1.312 beförderungsfähigen Beamten und Beamtinnen können 45 ernannt werden, wobei nur Beamte und Beamtinnen befördert werden können, die- in der letzten Beurteilung (2020 im Statusamt A 9) ein Gesamturteil von mindestens 11 Punkten erreicht haben,
- in den fünf doppelt gewichteten Einzelmerkmalen der letzten Beurteilung (2020) eine Gesamtzahl von mindestens 53 Punkten erreicht haben,
- einen Rechenwert aus der vorletzten Beurteilung (2017) von mindestens 10 Punkten erreicht haben und schwerbehindert im Sinne von § 2 Abs. 2 SGB IX sind; die Ermittlung des Rechenwerts ergibt sich aus Ziffer 6.1.2 der Beförderungsrichtlinien für die Beamten und Beamtinnen der Bayerischen Polizei und des Landesamts für Verfassungsschutz, Az. C3-0406-2-12, vom 28.05.2020,
- schwerbehindert im Sinne von § 2 Abs. 2 SGB IX sind oder eine Dienstzeit im Besoldungsamt A 9 von mindestens 102 Monaten aufweisen.