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GdP Aktuell - Unterstützung vom Freistaat Bayern

Landespflegegeld: Bayern zahlt 1.000 € im Jahr

München.

Bayern bringt dieses Jahr das Landespflegegeld an den Start: Damit erhalten Pflegebedürftige mit mindestens einem genehmigten Pflegegrad 2 oder höher jährlich 1.000 €.


Die Antragstellung kann unter www.Landespflegegeld.bayern.de/antrag.asp erfolgen. Das Landespflegegeld wird dann das erste Mal frühestens im September 2018 ausbezahlt und danach automatisch wieder nach einem Jahr. Es muss also kein neuer Antrag gestellt werden.
Das Landespflegegeld erhalten sowohl Personen, die zuhause gepflegt werden als auch im Pflegeheim. Auch Personen, deren Heimkosten von einem Sozialhilfeträger bezahlt werden, haben Anspruch auf das Landespflegegeld.
Auch gibt es hierfür keine Einkommensgrenze. Das Landespflegegeld steht jedem zur freien Verfügung. Es muss kein Nachweis geführt werden, wofür das Geld benötigt wird.
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