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Erfolg für die GdP Bayern

Flexitag bei der Bayer. Polizei ab sofort möglich

München.

Wie bereits mit Flugblatt der GdP vom 11.11.2021 angekündigt wurde nun seitens des Hauptpersonalrats die Zusatzvereinbarung „Gelegentliches Arbeiten zu Hause“ unterzeichnet und tritt ab sofort in Kraft. Damit greift die seit Jahren von der GdP geforderte Flexibilisierung, nämlich das intensivierte Homeoffice innerhalb der Allgemeinen Aufbauorganisation und damit im regelmäßigen Dienstbetrieb umzusetzen. Dadurch hat die GdP erreicht, dass jetzt auch die zeitweilige Dienst- und Arbeitsverrichtung im Privatbereich möglich ist.


Im Gegensatz zu einer Individualvereinbarung findet „Gelegentliches Arbeiten zu Hause“ flexibel und sporadisch statt und kann auch anlassbezogen (z. B. bei Handwerkerterminen) kurzfristig wahrgenommen werden.

Die konkrete Ausgestaltung regeln die Verbände ab heute in eigener Zuständigkeit unter Beteiligung der örtlichen Personalvertretung, der Schwerbehindertenvertretung und der Gleichstellungsbeauftragten.

Wir haben jetzt die Voraussetzung dazu geschaffen! Jetzt könnt ihr dieses Langzeitprojekt mit Leben erfüllen!

GdP – gemeinsam Zukunft gestalten!

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