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GdP Aktuell zur Bayer. Beilhilfeverordnung

Beihilfeänderungen zum 01.01.2019

München.

Der Landtag hat die vorgesehenen Änderungen der Beihilfe (s. E-Mail-News vom November 2018) zum 01.01.2019 in Kraft gesetzt.

Wichtigste Änderungen sind:

    • Ein stationärer Aufenthalt ab 2019 im Krankenhaus kann nun direkt zwischen Klinik und Beihilfe analog PKV direkt abgerechnet werden, wenn die Klinik die Rahmenvereinbarung mit dem Freistaat Bayern unterzeichnet hat. Bei Aufnahme des Patienten wird von der Klinik ein entsprechendes Antragsformular vorgelegt und von dieser direkt an die Beihilfestelle gesandt
    • Die bisherige Mindestgrenze von 200 € Rechnungs-betrag für einen Beihilfeantrag (ehem. Art. 48 Abs, 2) ist entfallen
    • Die Leistungen aus Anlage 3 im REHA- und Physiobereich wie Massagen, Krankengymnastik u.ä. sind deutlich bis zu 30 % angehoben worden.
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