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Pressemitteilung der GdP Bayern

GdP Bayern: Zunehmende aggressive Gesamtstimmung in der Gesellschaft

München.

Am vergangen Wochenende kam es in einigen Städten, insbesondere in Kassel, wieder zu Corona-Demonstrationen und Gegendemonstrationen mit vielfältig unschönen Szenen. Wieder gab es verletzte Polizisten und verletzte Demoteilnehmer, Festnahmen und Platzverweise. Viele Menschen und auch unsere Einsatzkräfte mussten sich erneut und einmal mehr einem nicht notwendigen Infektionsrisiko aussetzen. Wir befürchten als GdP Bayern ähnliche Szenarien für das kommende und das Osterwochenende in Bayern.

Ist die Zeit besonnenen Handelns unserer Polizei im Sinne einer deeskalierenden Einsatzbewältigung mit der immer zunehmenden aggressiveren Grundstimmung vorbei? Zwingen uns eine kleine Minderheit völlig uneinsichtiger, verantwortungs- und rücksichtsloser Querdenker sowie linke und rechte gewaltbereite Gruppierungen, die friedlich verlaufende Versammlungen bewusst und berechnend eskalieren lassen, zu einer harten und unnachgiebigen Vorgehensweise? Möchten wir das?
Wir als GdP Bayern fordern nicht zum ersten Mal ein Umdenken bei den Verantwortlichen die solche Versammlungen genehmigen sowie einen zeitlich abgestimmten „Versammlungs-Lockdown“.
GdP Landesvorsitzender Pytlik: „Wer bei Demonstrationen Polizisten angreift, Journalisten und auch Rettungskräfte in ihrer Arbeit behindert und vorsätzlich gegen die Infektionsschutzregeln
verstößt und die Versammlungsfreiheit und dadurch „selbst“ Grundrechte, wie z.B. das Recht auf körperliche Unversehrtheit, mit Füßen tritt, muss in Kauf nehmen, dass solche Veranstaltungen in Zeiten der Pandemie nicht mehr stattfinden können und dürfen.“

Dass hier das Grundrecht derjenigen beschnitten wird, die friedlich ihre Meinung kundtun möchten ist unverkennbar und sehr bedauerlich. Wir können nicht nachvollziehen, dass zunächst verbotene Versammlungen kurzerhand von den Verwaltungsgerichten doch wieder erlaubt werden. Genau diese Verfahrensweise sollten die Gerichte künftig genauer und verantwortungsbewusster betrachten, um solche Szenen wie am Wochenende in Kassel, in Zukunft nicht durch ihre Entscheidungen mittelbar zu „unterstützen“ und sozusagen als „juristischen Kollateralschaden“ billigend in Kauf nehmen“, so der GdP Landesvorsitzende Pytlik.

Wir wissen alle, dass solche Demonstrationen immer wieder zu Gewalttaten, Verletzten und Verstößen gegen die Infektionsschutzregeln geradezu einladen. Das ist nichts Neues. Wohl wissend um diese Umstände werden diese Veranstaltungen trotzdem, aus unserer Sicht nicht nachvollziehbar, genehmigt und der Polizei obliegt es dann einen möglichst „störungsfreien“ Ablauf solcher Veranstaltungen sicherzustellen.

Hier erwarten wir auch einen klaren und deutlichen Rückhalt durch die Politik und zwar über die Parteigrenzen hinaus und nicht nur dann wenn es gerade in die individuelle Wahlkampftaktik passt.

Die Demonstrations- und Versammlungsfreiheit ist ein hohes Grundrecht und die Polizei schützt auch die Wahrnehmung dieses Grundrechts! Aber wenn gewaltbereite Fanatiker dieses Grundrecht für ihre eigenen ideologischen Ziele missbrauchen, dann muss sich der Staat wehrhaft zeigen, solche Veranstaltungen mit Entschiedenheit verbieten und bei Nichtbeachtung des Versammlungsverbotes entsprechend unnachgiebig vorgehen.

Wir als Polizei brauchen klare Rechtsgrundlagen und gerichtliche Entscheidungen, um mit der vom Staat auch zu erwartenden Konsequenz vorgehen zu können. Es macht uns wütend und traurig, dass bei der demokratischen Ausübung der Versammlungsfreiheit menschlicher Anstand und Respekt voreinander in großen Teilen schwindet und die Polizei oftmals als „Spielball“ für die Justiz und Politik benutzt wird.

Rückfragen bei Peter Pytlik, Landesvorsitzender, mobil: 0173-8578452

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