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Neues Bayerisches Besoldungsrecht

GdP Bayern: Neue Besoldung – Inhalte statt Rechenschieber

München.

Das neue bayerische Besoldungsrecht schlägt Wellen. Leider wurden unsere positiven Initiativen für Euch nicht aufgegriffen:


    - Stärkung der Ballungsräume, insbesondere gerechte Ortsklassen für Ledige (jetzt Ortsklasse 1 mit 6 = Null Euro!)

    - Ortsklassen, die die tatsächliche Preis- und Inflationsentwicklung gerecht nachzeichnen; wir haben vorgeschlagen:
      Stufe 1-4 für Ledige und Verheirate monatlich: 82,50 Euro,
      Stufe 5 für Ledige und Verheiratete monatlich: 135,00 Euro,
      Stufe 6 für Ledige und Verheiratete monatlich: 270,00 Euro,
      Stufe 7 für Ledige und Verheiratete monatlich: 270,00 Euro,
      … und entsprechende Aufstockungen bei den Kindern…

    - Unsere detaillierten Verbesserungsvorschläge findet Ihr in der Landtagsdrucksache 18/25363, Seite 35 ff.

Uns ist die Umsetzung von Vorschlägen zur Verbesserung der Lebenssituation, gerade auch für Berufseinsteiger und niedrige Besoldungsgruppen, wichtiger als „Lobeshymnen“ über das neue Gesetz oder Möglichkeiten fiktiver Berechnungen.

Wir fordern Nachbesserungen durch den Gesetzgeber, jetzt!

GdP – Gemeinsam Zukunft gestalten!
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